Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (pta010/27.04.2016/08:10) - Das Thüringer OLG hat mit Urteil vom 20.
April 2016 die Berufung der Hyrican Informationssysteme AG gegen ein Urteil des
Landgerichts Erfurt vom 7. April 2014 zurückgewiesen. Es hat ferner die Revision
zum BGH nicht zugelassen. Damit hat nunmehr auch die zweite Instanz die
Rechtsauffassung der Deutsche Balaton AG bestätigt, nach der die von der Hyrican
Informationssysteme AG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgten
Kapitalerhöhungen nichtig sind.
Die Hyrican Informationssysteme AG hatte im Dezember 2011 und Anfang 2012 das
genehmigte Kapital zwei Mal ausgenutzt und unter Bezugsrechtsausschluss
insgesamt 850.000 Aktien an das Vorstandsmitglied der Hyrican
Informationssysteme AG, Herrn Lehmann, ausgegeben. Dies entspricht 21,25% des
Grundkapitals der Hyrican Informationssysteme AG vor den nichtigen
Kapitalerhöhungsbeschlüssen. Die Gesellschaft und ihre Organe handelten dabei
rechtsmissbräuchlich, wie das Thüringer OLG in seiner Begründung feststellt.
Die Deutsche Balaton AG hat die Gesellschaft bereits auf Rückabwicklung der
beiden Kapitalerhöhungen sowie die Gesellschaft und ihre Organmitglieder auf
Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Dieser Rechtsstreit wird gegenwärtig
bei dem Landgericht Erfurt geführt und ist noch nicht entschieden.
Die Deutsche Balaton AG ist gegenwärtig mit über zwei Millionen Aktien an der
Hyrican Informationssysteme AG beteiligt. Dies entspricht über 50% und damit der
absoluten Mehrheit am Grundkapital und den Stimmrechten der Hyrican
Informationssysteme AG vor den nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüssen.
Deutsche Balaton AG
(Ende)
Aussender: Deutsche Balaton AG
Adresse: Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Christian Rimmelspacher
Tel.: +49 6221 64924-0
E-Mail: c.rimmelspacher@deutsche-balaton.de
Website: www.deutsche-balaton.de
ISIN(s): DE0005508204 (Aktie)
Börsen: Entry Standard in Frankfurt, Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in
München, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1461737400555
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
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verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresApril 27, 2016 02:10 ET (06:10 GMT)
Heidelberg (pta010/27.04.2016/08:10) - Das Thüringer OLG hat mit Urteil vom 20.
April 2016 die Berufung der Hyrican Informationssysteme AG gegen ein Urteil des
Landgerichts Erfurt vom 7. April 2014 zurückgewiesen. Es hat ferner die Revision
zum BGH nicht zugelassen. Damit hat nunmehr auch die zweite Instanz die
Rechtsauffassung der Deutsche Balaton AG bestätigt, nach der die von der Hyrican
Informationssysteme AG unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgten
Kapitalerhöhungen nichtig sind.
Die Hyrican Informationssysteme AG hatte im Dezember 2011 und Anfang 2012 das
genehmigte Kapital zwei Mal ausgenutzt und unter Bezugsrechtsausschluss
insgesamt 850.000 Aktien an das Vorstandsmitglied der Hyrican
Informationssysteme AG, Herrn Lehmann, ausgegeben. Dies entspricht 21,25% des
Grundkapitals der Hyrican Informationssysteme AG vor den nichtigen
Kapitalerhöhungsbeschlüssen. Die Gesellschaft und ihre Organe handelten dabei
rechtsmissbräuchlich, wie das Thüringer OLG in seiner Begründung feststellt.
Die Deutsche Balaton AG hat die Gesellschaft bereits auf Rückabwicklung der
beiden Kapitalerhöhungen sowie die Gesellschaft und ihre Organmitglieder auf
Schadensersatz in Millionenhöhe verklagt. Dieser Rechtsstreit wird gegenwärtig
bei dem Landgericht Erfurt geführt und ist noch nicht entschieden.
Die Deutsche Balaton AG ist gegenwärtig mit über zwei Millionen Aktien an der
Hyrican Informationssysteme AG beteiligt. Dies entspricht über 50% und damit der
absoluten Mehrheit am Grundkapital und den Stimmrechten der Hyrican
Informationssysteme AG vor den nichtigen Kapitalerhöhungsbeschlüssen.
Deutsche Balaton AG
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