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DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: -2-

DJ DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2016 in Heilbronn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Bechtle Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Bechtle Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2016 in Heilbronn mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-27 / 15:16 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bechtle Aktiengesellschaft Neckarsulm - Wertpapier-Kenn-Nr. 515 870 - 
- ISIN: DE0005158703 - 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
Donnerstag, 9. Juni 2016, um 10.00 Uhr 
 
im Konzert- und Kongresszentrum Harmonie, Allee 28, 74072 Heilbronn, stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des Lageberichts und 
   des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, jeweils für das am 31. Dezember 2015 abgelaufene Geschäftsjahr 2015 
 
   Die genannten Unterlagen liegen ab Einberufung der Hauptversammlung und bis zu deren Ablauf in den Geschäftsräumen der Bechtle 
   Aktiengesellschaft, Bechtle Platz 1, 74172 Neckarsulm, aus, ebenso wie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns, und können dort und im Internet unter www.bechtle.com/hv2016 eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf 
   Anfrage unverzüglich und kostenlos zugesandt. Auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016 befinden sich 
   auch Erläuterungen, warum zu diesem Tagesordnungspunkt kein Beschluss gefasst werden soll. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der Bechtle Aktiengesellschaft ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahrs 2015 in Höhe von EUR 30.898.853,37 wie folgt zu verwenden: 
 
   -            Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,40 je dividendenberechtigter     EUR           29.400.000,00 
                Stückaktie (ISIN: DE0005158703) auf 21.000.000 Stückaktien 
   -            Gewinnvortrag                                                                   EUR           1.498.853,37 
   Bilanzgewinn EUR                                                                             30.898.853,37 
 
   Soweit die Gesellschaft am Tage der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird in der Hauptversammlung ein dahingehend 
   angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 1,40 je dividendenberechtigter 
   Stückaktie den entsprechend höheren verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Heilbronn, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   bestellen. Dieser nimmt auch die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor, sofern eine solche erfolgt. 
6.  Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
 
   Der Aufsichtsrat besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Satz 1, 7 Abs. 1 Nr. 1 MitbestG 1976 und Nr. 
   7.1 der Satzung aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs von den Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Mitbestimmungsgesetzes 
   und sechs von den Aktionären nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes gewählt werden. 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Walter Jaeger hat sein Amt als Aufsichtsratsmitglied aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 
   Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juni 2016 niedergelegt. Nach Nr. 7.2 Satz 3 der Satzung soll für die restliche Amtszeit des 
   ausgeschiedenen Mitglieds ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Sandra Stegmann, Beraterin bei Egon Zehnder International, Stuttgart, wohnhaft in Ludwigsburg, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung am 9. Juni 2016 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds Dr. Walter Jaeger zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre zu wählen. Die Wahl erfolgt demnach bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2018. 
 
   Nach dem am 1. Mai 2015 in Kraft getretenen Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an 
   Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist für Neuwahlen zum Aufsichtsrat ab dem 1. Januar 2016 
   die fixe Geschlechterquote von 30 % zu beachten (§ 96 Abs. 2 Satz 1 AktG). Da weder die Seite der Anteilseigner noch die der 
   Arbeitnehmervertreter gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Gesamterfüllung dieser Quote gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG 
   widersprochen hat, ist der Mindestgeschlechteranteil vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, so dass sich unter den zwölf 
   Aufsichtsratsmitgliedern mindestens vier Frauen und mindestens vier Männer befinden müssen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat der 
   Bechtle AG drei Frauen an, der Frauenanteil liegt daher aktuell bereits bei 25 %. 
 
   Gemäß Ziff. 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex teilen wir mit, dass es keinerlei persönliche oder geschäftliche 
   Beziehungen zwischen Sandra Stegmann und der Bechtle Aktiengesellschaft, ihren Organen oder einem wesentlich an der Bechtle 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär gibt. 
 
   Ein Lebenslauf der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin kann auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.bechtle.com/hv2016 
   eingesehen und heruntergeladen werden. 
 
   Sandra Stegmann ist zum Zeitpunkt der Hauptversammlung Mitglied in keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
7.  Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und eine entsprechende Änderung von Nr. 11 der Satzung 
 
   Die in Nr. 11 der Satzung der Gesellschaft geregelte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde letztmalig im Jahr 2010 
   angepasst. Seitdem hat sich die Ergebnisleistung des Konzerns nahezu verdoppelt. Um außerdem den über die Jahre gestiegenen 
   Anforderungen an die Überwachungs- und Beratungstätigkeit des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen, soll die Aufsichtsratsvergütung 
   an ein markt- und verantwortungsgerechtes Niveau angepasst werden. Dadurch soll auch künftig gewährleistet sein, geeignete und 
   qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten für den Aufsichtsrat der Bechtle Aktiengesellschaft zu gewinnen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   a) Nr. 11 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung) wird wie folgt neu gefasst: 
 
      '11.  Aufsichtsratsvergütung 
 
           11.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer der Erstattung ihrer baren Auslagen eine feste, nach Ablauf des 
                Geschäftsjahres zahlbare Grundvergütung in Höhe von 30.000 EUR. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält außerdem pro 
                Sitzungstag ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000 EUR für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Plenums. 
           11.2 Der Vorsitzende erhält zusätzlich zu der Grundvergütung nach Absatz 1 einen Zuschlag in Höhe des Zweifachen einer 
                Grundvergütung, seine Stellvertreter erhalten zusätzlich einen Zuschlag in Höhe der Hälfte einer Grundvergütung. 
                Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des nach § 27 Absatz 3 MitbestG gebildeten Ausschusses erhält einen 
                Zuschlag von 8.000 EUR auf die Grundvergütung nach Absatz 1, der Vorsitzende des Ausschusses einen solchen von 
                12.000 EUR. 
           11.3 Jedes Ausschussmitglied mit Ausnahme der Mitglieder des nach § 27 Absatz 3 MitbestG gebildeten Ausschusses erhält 
                für die Sitzungen des Ausschusses pro Jahr einen pauschalen Kostenersatz in Höhe von 3.000 EUR. Die Mitglieder des 
                nach § 27 Absatz 3 MitbestG gebildeten Ausschusses erhalten pro Sitzungstag ein Sitzungsgeld in Höhe von 750 EUR 
                für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Ausschusses, es sei denn, die Ausschussmitglieder erhalten für 
                diesen Sitzungstag bereits ein Sitzungsgeld nach Absatz 1 Satz 2. 
           11.4 Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten 
                die feste Vergütung nach Absatz 1 entsprechend der Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit in dem betreffenden 
                Geschäftsjahr. Dies gilt entsprechend für den Vorsitz oder den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat oder die 
                Mitgliedschaften oder den Vorsitz in einem Ausschuss. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2016 09:16 ET (13:16 GMT)

11.5 Die auf die Aufsichtsratsvergütung zu zahlende Umsatzsteuer wird von der Gesellschaft erstattet.' 
   b) Die Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2016 wird bis zum Ablauf des Tages vor der Eintragung der 
      vorstehenden Änderung von Nr. 11 der Satzung in das Handelsregister nach der bisherigen Regelung berechnet und ab dem 
      Tag der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister nach der geänderten Fassung von Nr. 11 der Satzung 
      (jeweils zeitanteilig). 
Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur 
Hauptversammlung anmelden ('Anmeldung') und der Gesellschaft die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts nachweisen ('Nachweis'). Die Anmeldung bedarf der Textform. 
 
Zum Nachweis ist eine in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts 
über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, 
mithin auf den Beginn des 19. Mai 2016 (d.h. 19. Mai 2016, 0.00 Uhr) beziehen ('Nachweiszeitpunkt'). Im Verhältnis zur Gesellschaft 
gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis der 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bzw. zur Ausübung des Stimmrechts erbracht hat. Dies bedeutet, dass Aktionäre, 
die ihre sämtlichen Aktien erst nach dem Nachweiszeitpunkt erworben haben, weder an der Hauptversammlung teilnehmen können noch 
Stimmrechte in der Hauptversammlung haben. Die Anmeldung und der Nachweiszeitpunkt haben keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
der Aktien. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweiszeitpunkt veräußern, sind deshalb - bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage 
des Nachweises - im Verhältnis zur Gesellschaft trotzdem zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt. Der Nachweiszeitpunkt ist für die Dividendenberechtigung ohne Bedeutung. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 
 
Donnerstag, 2. Juni 2016, 24.00 Uhr, 
 
unter folgender Adresse zugehen: 
 
Bechtle Aktiengesellschaft 
c/o PR IM TURM HV-Service AG 
Römerstr. 72-74 
68259 Mannheim, 
oder Telefax: +49 621 71 772 13, 
oder E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de 
 
Die Vorlage der Eintrittskarte an der Eingangskontrolle zur Hauptversammlung ist nicht Teilnahmevoraussetzung, sondern dient 
lediglich der Vereinfachung des Ablaufs. 
 
Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
a) Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen können oder wollen, können ihr Stimm- und ihre 
   sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, auch durch eine Vereinigung 
   von Aktionären, ausüben lassen. Auch im Fall der Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte sind eine fristgerechte 
   Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung und der Widerruf der 
   Vollmacht bedürfen der Textform. Die Vollmacht kann entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft oder durch 
   Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden. Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu 
   Bevollmächtigenden, bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft in Textform. 
   Aktionäre und/oder ihre Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung am Tag der Hauptversammlung an der 
   Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbringen oder den Nachweis der Gesellschaft vor der Hauptversammlung 
   unter der folgenden Adresse übermitteln: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim, 
   oder Telefax: +49 621 71 772 13 
 
   Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der 
   Gesellschaft sowie für den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. Für die elektronische Übermittlung des Nachweises 
   einer Bevollmächtigung nutzen Sie bitte die passwortgeschützte Vollmachtsplattform unter der Internetadresse 
   www.hv-vollmachten.de. Die PIN für die Vollmachtsplattform ist auf der Eintrittskarte abgedruckt, die den Aktionären 
   übersandt wird. 
 
   Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
   Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann ein Formular auch im Internet unter 
   www.bechtle.com/hv2016 abgerufen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos 
   übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim, 
   oder Telefax: +49 621 71 772 13 
 
   Vollmachtserteilungen sind auch noch während der Hauptversammlung möglich. Dafür können die Formulare verwendet 
   werden, die den an die Aktionäre ausgegebenen Stimmkarten beigefügt sind. 
 
   Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderer der in § 135 AktG diesen gleichgestellter 
   Rechtsträger bevollmächtigt werden soll, besteht - in Ausnahme zu vorstehendem Grundsatz - ein Textformerfordernis 
   weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die 
   Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder die diesen gleichgestellten Rechtsträger, die bevollmächtigt werden 
   sollen, möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen, weil sie gemäß § 135 AktG die Vollmacht 
   nachprüfbar festhalten müssen. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen anderen der in 
   § 135 AktG diesen gleichgestellten Rechtsträger bevollmächtigen möchten, sollten sich deshalb mit diesen über ein 
   mögliches Formerfordernis für die Vollmacht abstimmen. 
b) Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
   Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung 
   und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das 
   Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Sie sind zur 
   Stimmrechtsausübung nur dann befugt, wenn konkrete Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der 
   Hauptversammlung vorliegen. Die Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, 
   ihr Widerruf und die Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Ein Formular für die Vollmachts- und 
   Weisungserteilung und weitere Informationen werden den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
   Hauptversammlung übermittelt. 
 
   Vollmachten an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter unter Erteilung von Weisungen, Änderungen von 
   Weisungen und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht müssen - sofern die Vollmachten nicht während der Hauptversammlung 
   erteilt oder widerrufen oder die Weisungen während der Hauptversammlung geändert werden - der Gesellschaft in 
   Textform bis spätestens 8. Juni 2016, 24.00 Uhr, unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   c/o PR IM TURM HV-Service AG 
   Römerstr. 72-74 
   68259 Mannheim, 
   oder Telefax: +49 621 71 772 13 
 
   Die Erteilung von Vollmachten und Weisungen, Änderungen von Weisungen und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht können 
   auch unter Nutzung der passwortgeschützten Vollmachtsplattform erfolgen. Weitere Informationen zur Nutzung der 
   passwortgeschützten Vollmachtsplattform finden sich unter www.hv-vollmachten.de. 
 
   Am Tag der Hauptversammlung können die Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der 
   Gesellschaft, Änderungen von Weisungen und ein etwaiger Widerruf der Vollmacht in Textform auch an der Ein- und 
   Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erfolgen. 
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG 
a) Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies 
   entspricht 1.050.000 Aktien der Bechtle Aktiengesellschaft) oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss schriftlich an den Vorstand gerichtet werden und 
   bei der Gesellschaft spätestens am Montag, 9. Mai 2016, 24.00 Uhr, eingehen. Wir bitten, derartige Verlangen 
   schriftlich an 
 
   Bechtle Aktiengesellschaft 
   Investor Relations 
   Bechtle Platz 1 
   74172 Neckarsulm 
 
   oder per E-Mail unter Hinzufügung des Namens des oder der verlangenden Aktionäre mit qualifizierter elektronischer 
   Signatur an 
 
   ir@bechtle.com 
 
   zu übersenden. 
 
   Rechtzeitig eingehende Ergänzungsanträge, die den gesetzlichen Anforderungen genügen, werden - soweit sie nicht 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 27, 2016 09:16 ET (13:16 GMT)

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