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DGAP-HV: Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Splendid Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Splendid Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.06.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-04-28 / 15:18 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Splendid Medien Aktiengesellschaft Köln - Wertpapier-Kenn-Nr.: 727 950 - 
- ISIN: DE 0007279507 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
 Donnerstag, dem 9. Juni 2016, 11:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ), 
 
stattfindenden 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
ein. 
 
Tagungsort ist GS1 Germany Knowledge Center, Stolberger Str. 108, 50933 Köln. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2015, des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2015, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 
   Handelsgesetzbuch sowie des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Der festgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2015, der vom Aufsichtsrat 
   gebilligte Konzernabschluss und der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2015, der Bericht des Aufsichtsrats und der 
   erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch sowie der 
   Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in 
   den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme für die Aktionäre aus und können auch im Internet unter 
   www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem 
   Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Vorlagen erteilt. Die vorgenannten Vorlagen werden auch in der 
   Hauptversammlung ausgelegt und näher erläutert. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt zu Tagesordnungspunkt 
   1 keine Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 12.761.187,18 Euro wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer Dividende von 0,10 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von je     978.999,90 Euro 
     1,00 Euro, insgesamt: 
   * Vortrag auf neue Rechnung:                                                                          11.782.187,28 Euro 
                                                                                                         12.761.187,18 Euro 
 
   Die Ausschüttung der Dividende in bar erfolgt ab dem 10. Juni 2016. 
 
   Zum Zeitpunkt der Einberufung hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Falls die Gesellschaft zum Zeitpunkt der 
   Hauptversammlung eigene Aktien hält, sind diese gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt. In diesem Fall wird 
   der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von 0,10 Euro je dividendenberechtigter Aktie im Nennbetrag von 1,00 
   Euro ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
   für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 
   Köln, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2016 zu bestellen. 
Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Splendid 
Medien AG, Alsdorfer Straße 3, 50933 Köln, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: 
 
* Jahresabschluss und Lagebericht der Splendid Medien AG zum 31. Dezember 2015, darin enthalten der Erläuternde Bericht 
  des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 
* Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns, 
* Konzernabschluss und Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2015, darin enthalten der Erläuternde Bericht des Vorstands 
  zu den Angaben nach § 315 Absatz 4 Handelsgesetzbuch, 
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015. 
 
Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die 
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung der Splendid Medien AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können zudem im 
Internet unter www.splendidmedien.com unter 'Investor Services' und 'Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Von den insgesamt ausgegebenen 9.789.999 Aktien der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 Euro sind zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung 9.789.999 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt. Je 1,00 Euro Nennbetrag der Aktien 
gewähren in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 24 der Satzung 
diejenigen Aktionäre - persönlich oder durch Bevollmächtigte - berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht mitzurechnen sind -, 
mithin bis Donnerstag, 2. Juni 2016, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, 
bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf den Donnerstag, 19. Mai 2016, 00:00 Uhr 
(Nachweisstichtag), nachgewiesen haben. Der Nachweis ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte 
Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz (in deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. 
Der Nachweis ist bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Donnerstag, 2. Juni 2016, 24:00 Uhr 
(Zugang), einzureichen. 
 
Anmeldungen und Nachweise über den Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender 
Anschrift, Telefax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse einzureichen: 
 
 Splendid Medien AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Deutschland 
 Telefax: +49 (0)89 889 690 633 
 E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Gemäß § 121 Absatz 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern wir die Bedeutung des Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Absatz 
3 Satz 3 Aktiengesetz dahingehend, dass nur diejenigen Personen, die am Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also 
am 19. Mai 2016, 00:00 Uhr, Aktionäre sind, bei Erfüllung der weiteren satzungsmäßigen und gesetzlichen 
Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der (vollständigen oder 
teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. 
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Wer zum Nachweisstichtag nicht Aktionär 
ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, er/sie 
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. 
Die zugeschickten bzw. am Versammlungsort hinterlegten Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und 
keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts. 
 
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, 
eine Aktionärsvereinigung oder sonstige Personen, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße 

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April 28, 2016 09:18 ET (13:18 GMT)

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