DJ DGAP-HV: Telegate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: Telegate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Telegate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 08.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-04-28 / 15:18 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. telegate AG Planegg, Ortsteil Martinsried WKN 511 880 - ISIN DE0005118806 Einladung zur Hauptversammlung 2016 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung ein. Sie findet statt am Mittwoch, den 08.06.2016, 11:00 Uhr, im hbw ConferenceCenter, Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München I. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der telegate AG zum 31.12.2015, des gebilligten Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gem. § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und den Konzern-Abschluss am 16. März 2016 bereits gebilligt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung. Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter http://www.telegate.com/investor-relations/hauptversammlung.html zur Verfügung und liegen außerdem vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der telegate AG, Fraunhoferstraße 12a, 82152 Planegg-Martinsried, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus. Ebenfalls werden die Unterlagen auch der Hauptversammlung zugänglich gemacht. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos zugesandt. 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den aktuellen und ehemaligen Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzern-Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PriceWaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzern-Abschlussprüfer der Gesellschaft und ggf. zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2016 zu bestellen. 5. Beschlussfassung über die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds Durch gerichtlichen Beschluss vom 11.02.2016 wurde Herr Antonio Converti als Nachfolger von Herrn Vincenzo Santelia zum Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft bestellt. Da die Bestellung befristet auf die nun stattfindende Hauptversammlung erfolgt ist, soll Herr Converti nunmehr durch die Hauptversammlung als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist gemäß den Vorschriften §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 f. Drittelbeteiligungsgesetz, §§ 95, 96 Abs. 1 Aktiengesetz, i. V. m. Ziff. 4.1 (1) der Satzung der telegate AG zu bilden und setzt sich zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertretern (zwei Aufsichtsräte) und zu zwei Drittel aus Vertretern der Anteilseigner (vier Aufsichtsräte) zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt, den Empfehlungen des Nominierungsausschusses folgend, vor, Herrn Antonio Converti, Pisa (Italien), Dipl.-Informatiker und Kaufmann, CEO (Vorstandsvorsitzender) bei der SEAT Pagine Gialle S.p.A. sowie bei der Italiaonline S.p.A. zum Mitglied des Aufsichtsrats als Anteilseignervertreter zu wählen. Herr Converti hat folgende Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien inne: * Director bei ITnet s.r.l.; * Director bei Joyent Inc.; * Director, President und CEO bei MOQU ADV S.r.l. Gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 05.05.2015 soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Wesentlich beteiligt im Sinn dieser Empfehlung sind dabei Aktionäre, die direkt oder indirekt mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien der Gesellschaft halten. Hinsichtlich des Wahlvorschlags bezüglich Herrn Converti wird daher erklärt, dass dieser u. a. CEO bei der SEAT Pagine Gialle S.p.A ist, die gegenwärtig direkt und indirekt insgesamt 16,37 % der Stimmrechte an der telegate AG hält. 6. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals I
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 28, 2016 09:19 ET (13:19 GMT)
DJ DGAP-HV: Telegate AG: Bekanntmachung der -2-
gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen Die Gesellschaft soll zukünftig die erforderliche Flexibilität zu einem schnellen Handeln am Kapitalmarkt erhalten. Es soll daher ein Genehmigtes Kapital I in Volumen von bis zu EUR 1.911.109,00 durch Ausgabe von bis zu 1.911.109 neuen Stückaktien geschaffen werden. Der Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 6.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt 1.911.109 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auszuschließen, 6.1.1. wenn im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf die 10 Prozent Grenze der Summe aller Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien anzurechnen, die aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gem. §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden sowie derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 28, 2016 09:19 ET (13:19 GMT)
DJ DGAP-HV: Telegate AG: Bekanntmachung der -3-
Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen. Schließlich sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und/oder 6.1.2. um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, und/oder 6.1.3. soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der telegate AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften bereits oder künftig ausgegebenen Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder 6.1.4. bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen. 6.2. Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. 6.3. Ziff. 2 der Satzung der Gesellschaft wird um einen neuen Absatz (6)
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 28, 2016 09:19 ET (13:19 GMT)
ergänzt: '(6) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 1.911.109,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt 1.911.109 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auszuschließen, a) wenn im Falle einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Stückaktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich unterschreitet und das rechnerisch auf die ausgegebenen Aktien entfallende Grundkapital insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschreitet. Auf die 10 Prozent Grenze der Summe aller Bezugsrechtsausschlüsse sind Aktien anzurechnen, die aufgrund einer Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss eines Bezugsrechts ausgegeben werden sowie derjenige anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, auf die sich Wandlungs- und/oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten aus Schuldverschreibungen beziehen. Schließlich sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung in direkter oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden, und/oder b) um etwaige Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, und/oder c) soweit es erforderlich ist, um Inhabern oder Gläubigern der von der telegate AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften bereits oder künftig ausgegebenen Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Stückaktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde, und/oder d) bei Aktienausgaben gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften oder zum Zwecke des Zusammenschlusses von Unternehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen.' 6.4. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Ziff. 2 Abs. (1), (2) und des neuen Abs. (6) entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I und, falls das Genehmigte Kapital I bis zum 31.12.2019 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt sein sollte, nach Fristablauf der Ermächtigung anzupassen. 7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen mit der Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und entsprechende Satzungsänderungen Neben dem Genehmigten Kapital I, das bei vollständiger Ausnutzung einer Erhöhung des derzeitigen Grundkapitals um knapp unter 10% entsprechen würde, soll ein Genehmigtes Kapital II in Höhe von knapp 40% des derzeitigen Grundkapitals geschaffen werden, damit der Vorstand Kapitalerhöhungen um insgesamt bis zu maximal 50 % des Grundkapitals durchführen kann. Hinsichtlich dieses Genehmigten Kapitals II soll die Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss gemäß Ziff. 6.1.1 des Tagesordnungspunkts 6 nicht eingeräumt sein. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 7.1. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 31.12.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu nominal EUR 7.644.436,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von 7.644.436 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch in den nachfolgenden Fällen ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats, auszuschließen, 7.1.1. um etwaige Spitzenbeträge vom
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
April 28, 2016 09:19 ET (13:19 GMT)