DJ DGAP-HV: ALBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-HV: ALBA SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ALBA SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.06.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2016-04-29 / 15:10
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
ALBA SE Köln - ISIN DE0006209901 - / - WKN 620990 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung der ALBA SE ein. Sie findet statt am
Dienstag, den 7. Juni 2016, um 10:00 Uhr (Einlass: 9:00 Uhr), im KOMED, MediaPark GmbH, Im MediaPark 6, 50670 Köln.
I. Tagesordnung
der ordentlichen Hauptversammlung der ALBA SE am 7. Juni 2016:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichtes und des
Konzernlageberichtes der ALBA SE, einschließlich des erläuternden Berichtes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und
315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichtes des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2015
Der Verwaltungsrat der ALBA SE hat in seiner Sitzung am 27. April 2016 den vom geschäftsführenden Direktor
vorgelegten Jahresabschluss der ALBA SE zum 31. Dezember 2015 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172
AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Jahresabschluss bedarf es daher nicht. Der
Konzernabschluss wurde vom Verwaltungsrat ebenfalls in seiner Sitzung am 27. April 2016 gebilligt. Gemäß § 173 Abs. 1
Satz 2 AktG hat die Hauptversammlung mithin auch insoweit nicht zu beschließen. Die vorstehend genannten Unterlagen
sind der Hauptversammlung vielmehr lediglich vorzulegen.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des geschäftsführenden Direktors
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden geschäftsführenden Direktor für diesen Zeitraum
Entlastung zu erteilen.
4. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Berlin, zum Abschlussprüfer der ALBA SE und der ALBA SE-Gruppe für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen.
Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates
(Tagesordnungspunkte 5 bis 7)
Mit Beschluss vom 14. Januar 2016 wurde Herr Dirk Beuth anstelle der mit Wirkung zum 31. Dezember 2015
ausgeschiedenen Verwaltungsratsmitglieder Martin Becker-Rethmann und Eric O. Mendel als Verwaltungsratsmitglied
bestellt. Das Mandat endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 7. Juni 2016.
Ferner endet das Amt der weiteren Mitglieder des Verwaltungsrates, der Herren Dr. Axel Schweitzer und Robert Nansink,
mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr
beschließt, spätestens jedoch am 27. Mai 2017. Da die ordentliche Hauptversammlung für das Jahr 2017 voraussichtlich
erst im Juni 2017 stattfinden wird, sollen bereits in der kommenden Hauptversammlung die Wahlen für eine erneute
Amtszeit stattfinden.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft setzt sich nach Art. 43 Abs. 2 der SE-Verordnung, §§ 23, 24 SE-Ausführungsgesetz,
§ 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz, Abschnitt I. Abs. (4) der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer der
Gesellschaft vom 15. April 2008 und § 8 Satzung zusammen und besteht aus mindestens drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung bestellt werden.
Die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Ziffer 5.4.3) in der Fassung vom 5. Mai 2015 sehen vor,
dass die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahlen durchgeführt werden sollen. Die Gesellschaft wird die Bestimmungen
betreffend den Aufsichtsrat im monistischen System vom Grundsatz her auf den Verwaltungsrat beziehen. Unter den
Tagesordnungspunkten 5 bis 7 sollen die Wahlen zum Verwaltungsrat daher einzeln erfolgen.
Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgt gemäß § 8 Abs. 2 der Satzung - sofern der Beschluss der
Hauptversammlung keine kürzere Amtszeit bestimmt - für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das fünfte Geschäftsjahr der Amtszeit beschließt, längstens jedoch sechs Jahre. Hierbei wird das
Geschäftsjahr, in dem die Bestellung erfolgt, nicht mitgerechnet.
5. Wahl von Herrn Dirk Beuth in den Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat schlägt vor, bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.
Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt,
Herrn Dirk Beuth, wohnhaft Berlin, Diplom-Kaufmann, Commercial Manager der ALBA Group plc & Co. KG,
in den Verwaltungsrat der ALBA SE zu wählen.
6. Wahl von Herrn Dr. Axel Schweitzer in den Verwaltungsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, über die laufende Amtszeit hinaus bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt,
Herrn Dr. Axel Schweitzer, wohnhaft Berlin, CEO und Mitglied des Vorstandes der ALBA Group plc & Co. KG,
in den Verwaltungsrat der ALBA SE zu wählen.
7. Wahl von Herrn Robert Nansink in den Verwaltungsrat
Der Aufsichtsrat schlägt vor, über die laufende Amtszeit hinaus bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt,
Herrn Robert Nansink, wohnhaft in Geldrop/Niederlande, geschäftsführender Direktor der ALBA SE,
in den Verwaltungsrat der ALBA SE zu wählen.
Bekanntgabe gem. Ziffer 5.4.3 Deutscher Corporate Governance Kodex
Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodexes bestimmt, dass Kandidatenvorschläge für den
Aufsichtsratsvorsitz den Aktionären bekannt gegeben werden sollen. Diese Empfehlung wird von der Gesellschaft auf den
Verwaltungsrat bezogen. Der Verwaltungsrat geht davon aus, dass von den unter den Tagesordnungspunkten 5 bis 7 zur
Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nach deren Wiederwahl durch die Hauptversammlung Herr Dr. Axel Schweitzer aus der
Mitte des Verwaltungsrates zur Wahl als Vorsitzender des Verwaltungsrates vorgeschlagen wird.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex zu
Tagesordnungspunkten 5 bis 7
zu Tagesordnungspunkt 5:
Dirk Beuth
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex
- Commercial Manager der ALBA Group plc & Co. KG als herrschender Aktionärin
zu Tagesordnungspunkt 6:
Dr. Axel Schweitzer
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
- ALBA Berlin Basketballteam GmbH, Aufsichtsratsvorsitzender
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Deutscher Corporate Governance Kodex
- Verwaltungsratsvorsitzender der ALBA SE
- Vorstandsvorsitzender (CEO) und (mittelbarer) Mitgesellschafter der ALBA Group plc & Co. KG als herrschender
Aktionärin
- Bruder des weiteren Vorstandsvorsitzenden (CEO) und (mittelbaren) Mitgesellschafters der ALBA Group plc & Co. KG
zu Tagesordnungspunkt 7:
Robert Nansink
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine
Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 4 Deutscher Corporate Governance Kodex
- Mitglied des Verwaltungsrates und geschäftsführender Direktor der ALBA SE
II. Weitere Angaben
1. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123
Abs. 3 Satz 3 AktG und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der
Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung
nachweisen. Die Anmeldung kann in deutscher oder englischer Sprache schriftlich, per Telefax oder per E-Mail in Textform
erfolgen. Die Berechtigung ist durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten Nachweis des
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut zu erbringen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn
des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, also auf den 17. Mai 2016, 0:00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag),
und muss der Gesellschaft ebenso wie die Anmeldung zur Hauptversammlung spätestens bis zum 31. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ,
unter folgender Adresse zugehen:
ALBA SE
c/o UniCredit Bank AG
Abt. CBS 51 GM
80311 München
Telefax-Nr.: +49 (0) 89 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär
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DJ DGAP-HV: ALBA SE: Bekanntmachung der Einberufung -2-
nur, wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag ist indes kein
relevantes Datum für die Dividendenberechtigung.
2. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte/Stimmrechtsvertretung
Die Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht unter entsprechender
Vollmachtserteilung durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes
erforderlich.
Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125
Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr
Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die Vollmacht und ihr Widerruf
können entweder in Textform gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse
ALBA SE
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Straße 31
51149 Köln
Telefax-Nr.: +49 (0) 2203 / 20229-11
E-Mail: alba_se2016@aaa-hv.de
bzw. am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle oder in Textform gegenüber dem Bevollmächtigten
erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es eines Nachweises der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse
übermittelt werden. Zudem kann der Nachweis auch am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht
werden.
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut
oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des §
135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, genügt es, wenn die Vollmacht von dem Bevollmächtigten
nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der gemäß §§ 135 Abs. 8 oder Abs. 10 i.V.m. 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten
Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab.
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären wie bisher an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Diesem Stimmrechtsvertreter müssen dazu eine Vollmacht
und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht (mit Weisungen), ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Der Stimmrechtsvertreter darf
das Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter Weisungen zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung ausüben.
Ohne solche ausdrücklichen Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft keine Vollmachten und Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur
Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine
Weisung erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden. Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter sind bis
spätestens 5. Juni 2016, 24:00 Uhr MESZ, an die vorstehend unter dieser Ziffer 2 genannte Adresse zu übermitteln. Der
Stimmrechtsvertreter kann außerdem am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle bevollmächtigt werden.
Nähere Einzelheiten zur Vollmachtserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt.
Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter www.alba-se.com, 'Investor Relations: Aktionäre der ALBA SE',
'Hauptversammlung' einsehbar.
3. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß Art. 56 Sätze 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG,
§ 122 Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von Euro 500.000 am Grundkapital erreichen, das entspricht
192.308 Stückaktien, können schriftlich verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Das Verlangen ist an den Verwaltungsrat zu richten. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens bis zum 7. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ, unter
folgender Adresse zugehen: ALBA SE, Verwaltungsrat, c/o ALBA Group plc & Co. KG, Herr Ulrich Grohé, Knesebeckstraße
56-58, 10719 Berlin. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden, soweit sie nicht bereits mit der Einberufung
bekanntgemacht wurden, unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem im Internet unter www.alba-se.com, 'Investor Relations: Aktionäre der
ALBA SE', 'Hauptversammlung' veröffentlicht.
4. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1 und 127 AktG
Gegenanträge und Wahlvorschläge i.S.d. §§ 126, 127 AktG sind bis spätestens 23. Mai 2016, 24:00 Uhr MESZ, ausschließlich
an folgende Adresse zu richten:
ALBA SE
c/o AAA HV Management GmbH
Ettore-Bugatti-Straße 31
51149 Köln
Telefax-Nr.: +49 (0) 2203 / 20229-11
E-Mail: alba_se2016@aaa-hv.de
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt.
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden unverzüglich im Internet unter www.alba-se.com, 'Investor
Relations: Aktionäre der ALBA SE', 'Hauptversammlung' veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden
ebenfalls an der genannten Stelle im Internet veröffentlicht.
5. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär und jeder Aktionärsvertreter in der Hauptversammlung vom Verwaltungsrat
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines oder mehrerer Tagesordnungspunkte erforderlich ist.
Wir weisen darauf hin, dass der Verwaltungsrat unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen die Auskunft
verweigern darf.
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben teilen wir mit, dass im Zeitpunkt der Einberufung das Grundkapital der
Gesellschaft in 9.840.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt eine
Stimme; die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 9.840.000. Nach Kenntnis der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der
Einberufung keine Aktie vom Stimmrecht ausgeschlossen.
7. Unterlagen und Information nach § 124a AktG
Mit Einberufung der Hauptversammlung sind folgende Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.alba-se.com, 'Investor Relations: Aktionäre der ALBA SE', 'Hauptversammlung' zugänglich:
* Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht und Konzernlagebericht der ALBA SE, einschließlich des erläuternden
Berichtes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB, sowie Bericht des Verwaltungsrates für das
Geschäftsjahr 2015.
Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen unverzüglich und kostenlos übersandt. Die vorstehenden
Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung am 7. Juni 2016 zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen. Über die
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genannte Internetseite sind außerdem sämtliche sonstigen Informationen gemäß § 124a AktG sowie weitergehende
Erläuterungen der Rechte der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und 3 SE-VO, § 50 Abs. 2 SEAG, § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §
127 und § 131 AktG zugänglich.
Köln, im April 2016
ALBA SE
- Der Verwaltungsrat -
ALBA SE
Stollwerckstraße 9a
51149 Köln
2016-04-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und
Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: ALBA SE
Stollwerckstr. 9a
51149 Köln
Deutschland
E-Mail: Henning.krumrey@albagroup.de
Internet: http://www.alba.info/unternehmen/investor-relations-aktionaere-der-alba-se/hauptversammlung.html
ISIN: DE0006209901
WKN: 620990
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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