KASSEL (dpa-AFX) - Einen Vergleich hat das Oberlandesgericht
(OLG) Frankfurt am Freitag einer Bergmanns-Witwe im
Schadenersatzprozess gegen den Energiekonzern Eon
Eon ist Rechtsnachfolger des damaligen Bergwerkbetreibers Preussen-Elektra. Seit Jahren streiten Angehörige der Opfer vor Gericht über die Schuldfrage und fordern eine Neubewertung. Die Kasseler Außenstelle des OLG hat der Klägerin bis 17. Juni Zeit eingeräumt, um über den vorgeschlagenen Vergleich, die 6000 Euro anzunehmen und den Rechtsstreit zu beenden, nachzudenken. Dann will das OLG seine Entscheidung verkünden. Ein Eon-Anwalt erklärte, dass damals "mit Sicherheit alle überzeugt gewesen seien, da kann nichts passieren".
Dem Richter zufolge könnte die Verjährung zum Knackpunkt des Verfahrens werden. Aus strafrechtlicher Sicht ist das Verfahren längst verjährt. Das Kassler Landgericht entschied jedoch 2010, dass dies nicht für die Schmerzensgeldansprüche der Hinterbliebenen gelte. Eine folgende zivilrechtliche Klage der Witwe wurde 2014 wiederum abgelehnt.
Bei dem Grubenunglück waren in der hessischen Stadt 51 Kumpel ums Leben gekommen. Eine Kohlenstaubexplosion hatte die Grube Stolzenbach erschüttert. Fast alle Arbeiter starben an den giftigen Gasen, die sich dabei bildeten. Drei Tage später wurden sechs Bergleute aus 150 Metern Tiefe aus einer Luftblase gerettet./clb/DP/she
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AXC0266 2016-04-29/17:15