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DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2016 in Ludwigsburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: USU Software AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
USU Software AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.06.2016 in Ludwigsburg mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-02 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
USU Software AG Möglingen International Security Identification Number (ISIN): 
DE000A0BVU28 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur 
ordentlichen Hauptversammlung 
am 
Freitag, den 17. Juni 2016, 
Beginn 10:30 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Forum am Schlosspark, Bürgersaal, 
Stuttgarter Straße 33, 71638 Ludwigsburg. Tagesordnung der Hauptversammlung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Berichts 
   über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 
   Absatz 4 und Absatz 5, 315 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats der USU Software AG jeweils für das 
   Geschäftsjahr 2015 
 
   Hinweis: Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.usu-software.de/hv2016 
   zugänglich. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen und näher erläutert. Entsprechend den 
   gesetzlichen Bestimmungen ist zu dem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den 
   Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der USU Software AG für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: 
 
   Der im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 erzielte Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 
   8.314.779,03 wird wie folgt verwendet: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 je dividendenberechtigter Stückaktie für 10.523.770 
   Stückaktien, somit insgesamt                                                                            EUR 3.683.319,50 
   Gewinnvortrag des verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung                                               EUR 4.631.459,53 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
5.  Beschlussfassung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Das Amt aller Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Hauptversammlung vom 17. Juni 2016. Es ist deshalb 
   eine Neuwahl erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1 (letzte Alternative), 101 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung aus drei 
   von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats für eine erneute Amtsperiode gemäß § 11 Abs. 2 
   der Satzung wieder zu wählen; dies sind: 
 
   a) Günter Daiss, Freiberg, Unternehmer und ehemaliger Geschäftsführer der Uhlsport GmbH, Balingen 
 
      Herr Daiss übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus: 
 
      Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der USU AG, Möglingen 
   b) Erwin Staudt, Leonberg, selbstständiger Unternehmerberater 
 
      Herr Staudt übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus: 
 
      Aufsichtsratsmitglied der Grenke Leasing AG, Baden-Baden, 
      Verwaltungsratsmitglied der Hahn Verwaltungs-GmbH, Fellbach, 
      Aufsichtsratsmitglied der PROFI Engineering Systems AG, Darmstadt, 
      Aufsichtsratsmitglied der USU AG, Möglingen 
   c) Udo Strehl, Asperg, Geschäftsführender Gesellschafter der AUSUM GmbH, Möglingen 
 
      Herr Strehl übt folgende Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aus: 
 
      Aufsichtsratsvorsitzender der USU AG, Möglingen. 
 
   Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidaten sind den auf unserer Homepage unter www.usu.de eingestellten 
   Lebensläufen zu entnehmen. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor Software, IT-Dienstleistungen und 
   Beteiligungsmanagement, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   Herr Günter Daiss und Herr Erwin Staudt sind unabhängig und verfügen über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung 
   oder Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen, Herrn Udo Strehl erneut zum Vorsitzenden 
   des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Herr Udo Strehl hält 5.370.044 (51,0%) der Stimmrechte an der Gesellschaft. Davon hält er 2.000.176 (19,0%) direkt und 
   3.337.868 (31,7%) über die AUSUM GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer er ist und 32.000 (0,3%) über 
   die Wissen ist Zukunft Stiftung. Herr Udo Strehl ist der Vater von Herrn Dr. Benjamin Strehl, einem der Vorstände der 
   USU Software AG und der USU AG, einer Tochtergesellschaft der USU Software AG. Zwischen den übrigen zur Wahl 
   vorgeschlagenen Personen und dem Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich zudem versichert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten auch weiterhin den jeweils zu 
   erwartenden Zeitaufwand erbringen können. 
 
   Die Wahlen sollen als Einzelwahl durchgeführt werden. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das 
   Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die Wahl erfolgt damit für die Zeit bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt. 
6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
Stimmrechte 
 
Das Grundkapital ist zum Tag der Einberufung eingeteilt in 10.523.770 Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Es bestehen 
10.523.770 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine Eigenen Aktien. 
 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 23 Absatz 1 der Satzung diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die sich zur Teilnahme an der Hauptversammlung rechtzeitig anmelden und die der Gesellschaft unter 
der nachfolgend genannten Adresse einen durch das depotführende Institut in Textform erstellten besonderen Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache übermitteln: 
 
USU Software AG 
c/o Landesbank Baden-Württemberg 
Abteilung 4035 H/Hauptversammlungen 
Am Hauptbahnhof 2 
70173 Stuttgart 
Telefax: 0711 127 79264 
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, das heißt den Freitag, 
den 27. Mai 2016 (00:00 Uhr, Record Date), beziehen. Zum Nachweis reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. 
 
Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft unter den 
vorgenannten Kontaktdaten mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also spätestens bis zum Freitag, den 10. Juni 2016 
(24:00 Uhr), zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten 
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übermittlung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu 
tragen. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date) 
 
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und 
Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. 
Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Record Date erworben haben, können somit nicht an der Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

DJ DGAP-HV: USU Software AG: Bekanntmachung der -2-

Stimmrechts berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf 
die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine Dividendenberechtigung. 
 
 Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Erteilung und der Nachweis einer Vollmacht können unter Nutzung des auf der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung abgedruckten Vollmachtsformulars erfolgen. Der Widerruf kann auch durch persönliches 
Erscheinen des Berechtigten zur Versammlung erfolgen. Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen bestehen, vergleiche § 135 AktG, § 125 Abs. 
5 AktG. Daher bitten wir unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung in Textform kann dadurch erfolgen, dass der Bevollmächtigte unmittelbar vor oder während 
der Hauptversammlung den Nachweis (z.B. das Original oder eine Kopie der Vollmacht) vorweist. Aktionäre oder ihre 
Bevollmächtigten können den Nachweis der Bevollmächtigung auch an die nachfolgend genannten Kontaktdaten der Gesellschaft 
per Briefversand, Telefax oder E-Mail übermitteln: 
 
USU Software AG 
Investor Relations/HV 2016 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. 
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen in Textform unmittelbar 
gegenüber der Gesellschaft erklärt werden. 
 
Werden Vollmachten, deren Widerruf oder Nachweise der Bevollmächtigung der Gesellschaft auf dem Postweg übersandt, müssen 
diese aus organisatorischen Gründen unter den vorgenannten Kontaktdaten bis spätestens Donnerstag, den 16. Juni 2016 (17:00 
Uhr) eingehen. Eine Übermittlung an die Gesellschaft per Telefax oder per E-Mail ist bis zum Beginn der Hauptversammlung am 
Freitag, den 17. Juni 2016 um 10:30 Uhr möglich. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von weisungsgebundenen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Zur Bevollmächtigung kann das Formular auf der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
verwendet werden, das den Aktionären nach deren ordnungsgemäßer Anmeldung zugesandt wird. Wir weisen darauf hin, dass die 
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur zu denjenigen Punkten der Tagesordnung ausüben können, zu denen ihnen Weisungen 
erteilt wurden. Wir bitten ferner zu beachten, dass in möglichen Abstimmungen über eventuelle, erst in der Hauptversammlung 
vorgebrachte Gegenanträge oder Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte Anträge die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch bei erteilter Vollmacht kein Stimmrecht ausüben können. Weder im Vorfeld noch 
während der Hauptversammlung können sie Weisungen zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen, Anträgen oder Wahlvorschlägen 
oder zur Erklärung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen. 
 
Aus organisatorischen Gründen müssen entsprechende Bevollmächtigungen der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bis 
spätestens Donnerstag, den 16. Juni 2016 (17:00 Uhr), unter den vorgenannten Kontaktdaten in Textform übermittelt werden 
oder die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter durch persönliche Vorlage der Vollmacht in Textform am Tag der 
Hauptversammlung vor Ort erfolgen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes in 
Textform erforderlich sind. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere 
von diesen zurückweisen. 
 
Rechte der Aktionäre 
 
 Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Entsprechende Tagesordnungsergänzungsverlangen sind 
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, 
also bis zum Dienstag, den 17. Mai 2016 (24:00 Uhr) zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an: 
 
Vorstand der USU Software AG 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
 
Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht mit der Einberufung bekannt gemacht wurden 
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zugeleitet, bei denen davon 
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter 
der Internetadresse www.usu-software.de/hv2016 bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt. 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen 
sein. Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags 
nachzuweisen. Anträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an: 
 
USU Software AG 
Investor Relations/HV 2016 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 
Wir werden zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, 
zugänglich zu machender Begründungen und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse 
www.usu-software.de/hv2016 veröffentlichen. Hierbei werden nach § 126 Abs. 1 AktG alle spätestens 14 Tage vor dem Tage der 
Hauptversammlung, also bis zum Donnerstag, den 2. Juni 2016, eingehenden Anträge und Wahlvorschläge zu den Punkten der 
Tagesordnung berücksichtigt. 
 
 Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. 
 
Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die 
oben genannte Adresse zu übersenden. Diese Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das 
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt. 
 
 Hinweis auf zugängliche Informationen sowie weitergehende Erläuterungen auf der Internetseite der Gesellschaft und 
 Veröffentlichungen in anderen Medien 
 
Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, einschließlich der 
erforderlichen Informationen nach § 124 a AktG, Anträge von Aktionären sowie weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung 
über die Internetseite der Gesellschaft unter www.usu-software.de/hv2016 zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. 
 
Für Aktionäre und Aktionärsvertreter, die keinen Zugang zum Internet haben oder denen ein Zugang zu den unter der 
vorgenannten Internetadresse bereitgestellten Unterlagen, etwa wegen technischer Störungen, dauerhaft oder vorübergehend 
nicht möglich ist, besteht zusätzlich folgender freiwilliger Service: Alle im Internet für die Hauptversammlung zugänglich 
gemachten Unterlagen können während der üblichen Geschäftszeiten (9:00 bis 17:00 Uhr) in den Geschäftsräumen der USU 
Software AG, Spitalhof, 71696 Möglingen eingesehen werden. Die Gesellschaft wird den Aktionären auf eine Anforderung, die 
an die nachfolgend genannte Adresse gerichtet ist, als besonderen Service die vorgenannten Unterlagen übersenden: 
 
USU Software AG 
Investor Relations/HV 2016 
Spitalhof 
71696 Möglingen 
Telefax: 07141 4867 108 
E-Mail: hauptversammlung@usu-software.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 02, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung zur Zugänglichmachung von Unterlagen und Informationen mit 
der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft bei der 
vorstehend beschriebenen Übersendung von Unterlagen lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
 
Die Einberufung der Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und solchen Medien zur Veröffentlichung 
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union 
verbreiten. 
 
Möglingen, im April 2016 
 
USU Software AG, Möglingen 
 
Der Vorstand 
 
 2016-05-02 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: USU Software AG 
             Spitalhof 1 
             71696 Möglingen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7141 4867187 
Fax:         +49 7141 4867108 
E-Mail:      hauptversammlung@usu-software.de 
Internet:    http://www.usu-software.de/hv2016 
ISIN:        DE000A0BVU28 
WKN:         A0BVU2 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
459909 2016-05-02 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 02, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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