Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
130 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Schaltbau Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 14.06.2016 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-04 / 15:08 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Schaltbau Holding AG München - ISIN: DE0007170300 - 
- WKN: 717030 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 14. Juni 2016 
 
Sehr geehrte Aktionäre, 
 
wir laden Sie zu der am Dienstag, dem 14. Juni 2016, 11.00 Uhr, im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, 
Lazarettstraße 33, 80636 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
A) Tagesordnung 
1.  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Schaltbau Holding AG, jeweils zum 31. 
    Dezember 2015, des zusammengefassten Lageberichts für die Schaltbau Holding AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015, des 
    Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie der erläuternden Berichterstattung des Vorstands zu den Angaben 
    nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB 
 
   Die vorgenannten Unterlagen können ab dem 4. Mai 2016 im Internet unter 
 
   http://schaltbau.de/investor-relations/hauptversammlung-2016 
 
   eingesehen werden und werden auf Verlangen jedem Aktionär kostenlos übersandt. Die vorgenannten Unterlagen liegen auch in der 
   Hauptversammlung aus. 
 
   Eine Beschlussfassung erfolgt hierzu nicht. Die §§ 175, 176 Abs. 1 AktG sehen vor, dass die Hauptversammlung die genannten 
   Rechnungslegungsdokumente entgegennimmt und ihr die erläuternde Berichterstattung des Vorstandes zugänglich gemacht werden; 
   Beschlussfassungen der Hauptversammlung sind dazu nicht erforderlich, insbesondere ist der Fall des § 173 AktG nicht gegeben. 
   Ferner bedarf es auch im Hinblick auf den Bericht des Aufsichtsrates (§ 171 Abs. 2 AktG) keines Hauptversammlungsbeschlusses, 
   da das Gesetz dies nicht vorsieht. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von EUR 6.161.860,05 wie folgt zu 
   verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,00 auf jede für das Geschäftsjahr 2015 grundsätzlich mit 
      Gewinnbeteiligungsrecht ausgestattete Stückaktie mit einem rechnerischen Wert von EUR 1,22 auf das   EUR 6.152.190,00 
      Grundkapital von EUR 7.505.671,80 
   b) Einstellung in die Gewinnrücklage                                                                    EUR 0,00 
   c) Vortrag auf neue Rechnung                                                                            EUR 9.670,05 
   d) Bilanzgewinn                                                                                         EUR 6.161.860,05 
 
   Von der Gesamtanzahl von 6.152.190 Stückaktien hält die Gesellschaft derzeit 132.645 eigene Aktien. Diese sind gemäß § 71b AktG 
   nicht gewinnberechtigt. Die Zahl eigener Aktien kann sich zwischen der Hauptversammlungseinberufung und dem 
   Gewinnverwendungsbeschluss noch ändern. Derjenige Betrag, der auf die am Tag der Hauptversammlung im Besitz der Gesellschaft 
   befindlichen eigenen Aktien auszuschütten wäre, ist rechnerisch hier in der unter lit. a) angegebenen Summe berücksichtigt, 
   soll jedoch bei der Gewinnverwendung als Gewinn auf neue Rechnung vorgetragen werden, so dass sich der Betrag unter lit. c) 
   entsprechend erhöht. Die auf jede einzelne gewinnberechtigte Aktie entfallende Dividende beträgt jedenfalls EUR 1,00 gemäß lit. 
   a). 
 
   Die Dividende wird am 15. Juni 2016 ausbezahlt. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
5.  Wahl der Aufsichtsratsmitglieder 
 
   Die Amtszeit der gegenwärtigen, von den Anteilseignern gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates endet mit Ablauf der am 14. Juni 
   2016 stattfindenden Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat der Schaltbau Holding AG setzt sich gemäß Gesetz und Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen (§ 8 Abs. 1 der 
   Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG). Vier dieser Mitglieder sind von der Hauptversammlung 
   zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Vertreter der Anteilseigner an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen bis zum Ablauf derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung dieser 
   Personen für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit (d.h. das Geschäftsjahr 2020) beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen: 
 
   a) Herr Hans Jakob Zimmermann, Essen 
 
      Aufsichtsrat 
 
      Herr Zimmermann ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kotrollgremien: 
 
      * wige MEDIA AG, Köln, (Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
      * ante-holz GmbH, Bromskirchen-Somplar, (Vorsitzender des Beirates) 
   b) Herr Dr. Stefan Schmittmann, Grünwald 
 
      Aufsichtsrat 
 
      Herr Dr. Schmittmann ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kotrollgremien: 
 
      * Hypothekenbank Frankfurt AG, Eschborn, (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
      * Commerz Real AG, Wiesbaden/Düsseldorf, (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
      * Commerz Real Investmentgesellschaft mbH, Wiesbaden, (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
   c) Herr Dipl.-Ing. (FH), Dipl.-Wirt. Ing. (FH) Friedrich Smaxwil, Gerlingen 
 
      President CEN, President Comittee for Standardization, Brüssel 
 
      Herr Smaxwil ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen 
      Kontrollgremien. 
   d) Herr Dr. Ralph Heck, Düsseldorf 
 
      Senior Director bei McKinsey, Düsseldorf 
 
      Herr Dr. Heck ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder in vergleichbaren in- und 
      ausländischen Kotrollgremien: 
 
      * Mitglied des Beirats der Würth-Gruppe 
      * Kuratoriumsmitglied Bertelsmann Stiftung 
6.  Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options-/ Wandelschuldverschreibungen und mit der 
    Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie Schaffung eines Bedingten Kapitals II und entsprechende Satzungsänderung 
 
   Das in § 5 Abs. 5 der Satzung vorgesehene Bedingte Kapital II läuft am 8. Juni 2016, also kurz vor der Hauptversammlung, aus 
   und soll durch ein neues Bedingtes Kapital II ersetzt werden. Denn die Gesellschaft soll weiterhin die Möglichkeit haben, 
   Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben. 
 
   Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, Folgendes zu beschließen: 
 
   a)  Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelschuldverschreibungen 
 
      aa) Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Aktienzahl, Laufzeit, Verzinsung 
 
          Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 13. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals 
          verzinsliche und auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen im 
          Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 175.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern der 
          jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf bis zu 
          3.075.903 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Stammaktien mit Stimmrecht (Stückaktien) der Gesellschaft nach 
          näherer Maßgabe der Bedingungen der Options- oder Wandelschuldverschreibungen zu gewähren. Die Laufzeit der 
          Optionsrechte bzw. Wandlungsrechte darf die Laufzeit der Options- oder Wandelschuldverschreibungen nicht 
          überschreiten. Die Options- oder Wandelschuldverschreibungen können auch mit einer variablen Verzinsung ausgestattet 
          werden, wobei die Verzinsung wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der 
          Dividende der Gesellschaft abhängig sein kann. 
      bb) Währung, Ausgabe durch Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften 
 
          Die Options- oder Wandelschuldverschreibungen können außer in Euro auch - unter Begrenzung auf den entsprechenden 
          Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes begeben werden. Sie können auch durch unmittelbare 
          oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften der Gesellschaft (Gesellschaften, an denen die Gesellschaft 
          unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist) begeben werden; in diesem Fall 
          wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Options- 
          oder Wandelschuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern solcher Options- oder Wandelschuldverschreibungen 
          Options- bzw. Wandlungsrechte auf Aktien der Gesellschaft zu gewähren bzw. zu garantieren. 
      cc) Options- und Wandlungsrecht 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 04, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.