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DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2016 in München, Deutschland mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: TOMORROW FOCUS AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
TOMORROW FOCUS AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.06.2016 in München, Deutschland mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-04 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
TOMORROW FOCUS AG München ISIN: DE 0005495329 
WKN: 549532 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 16. Juni 2016 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Juni 2016 um 11.00 Uhr in das Haus der 
Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, ein. 
 
I. 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015, des Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht 
   lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung u. a. zur Entgegennahme des festgestellten Jahresabschlusses und 
   des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der 
   Vorstand der Hauptversammlung u. a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie bei 
   einem Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats hierüber 
   zugänglich zu machen. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 23.446.630,27 auf 
   neue Rechnung vorzutragen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers 
   für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), Frankfurt am Main, Zweigniederlassung München, Bernhard-Wicki-Str. 8, 80636 
   München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie zum Prüfer für die etwaige 
   prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2016 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zu wählen. 
6.  Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der für den 16. Juni 2016 einberufenen ordentlichen 
   Hauptversammlung. Deshalb ist eine Neuwahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 
   der Satzung aus sechs Mitgliedern von Vertretern der Anteilseigner zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   - Herrn Dr. Dirk Altenbeck, Dipl.-Kaufmann, Steuerberater, Geschäftsführender Gesellschafter der PKF Issing Faulhaber 
     Wozar Altenbeck GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, wohnhaft in Estenfeld 
   - Herrn Dr. Thomas Döring, Geschäftsführer der Delauney Capital Partners GmbH, wohnhaft in Traunstein 
   - Herrn Alexander Fröstl, Geschäftsführer der iLX GmbH, wohnhaft in München 
   - Herrn Dr. Andreas Rittstieg, Rechtsanwalt, Geschäftsführer der Hubert Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH, 
     wohnhaft in Hamburg 
   - Frau Aliz Tepfenhart, Geschäftsführerin der Burda Digital GmbH, wohnhaft in München 
   - Herrn Stefan Winners, Geschäftsführer der Hubert Burda Media Holding Geschäftsführungs-GmbH und Geschäftsführer der 
     Burda Digital GmbH, wohnhaft in München 
 
   mit Wirkung ab Beendigung der für den 16. Juni 2016 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur 
   Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach 
   dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Wahl erfolgt, nicht mitgerechnet wird, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Dirk Altenbeck aufgrund seiner 
   Berufsausbildung als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Herr Alexander Fröstl ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der ifolor AG, Kreuzlingen, Schweiz 
 
   Herr Dr. Andreas Rittstieg ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- 
   und ausländischen Kontrollgremien: 
 
   - Aufsichtsratsmitglied der Brenntag AG, Mühlheim an der Ruhr 
   - Beiratsmitglied der Huesker Holding GmbH, Gescher 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der Kühne Holding AG, Schindellegi, Schweiz 
   - Mitglied des Board of Directors der Mode Media Corporation, Brisbane/California, USA 
 
   Frau Aliz Tepfenhart ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   - Vorsitzende des Beirats der Cyberport GmbH, Dresden 
   - Mitglied des Beirats der BurdaForward GmbH, München 
 
   Herr Stefan Winners ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien: 
 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der XING AG, Hamburg 
   - Vorsitzender des Beirats der BurdaForward GmbH, München 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der zooplus AG, München (bis 31. Mai 2016) 
   - Mitglied des Beirats der Cyberport GmbH, Dresden 
   - Mitglied des Aufsichtsrats und des Beirats der Giesecke & Devrient GmbH, München 
 
   Herr Dr. Dirk Altenbeck und Herr Dr. Döring sind nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien. 
 
   Es ist beabsichtigt, einer Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend, die Wahl der neuen Mitglieder 
   des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat beabsichtigt, im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen Herrn Stefan Winners wieder zu seinem 
   Vorsitzenden zu wählen. 
 
   Lebensläufe der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten stehen über die Internetseite der TOMORROW FOCUS AG unter der 
   Adresse http://www.tomorrow-focus.de unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung 2016 zur Verfügung. 
7.  Beschlussfassung über die Änderung der Aufsichtsratsvergütung mit Satzungsänderung 
 
   Die Aufsichtsratsvergütung soll der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   § 11 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
   '(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine 
        feste Vergütung in Höhe von EUR 30.000,--, zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres. Der Vorsitzende des 
        Aufsichtsrats erhält EUR 70.000,--, sein Stellvertreter EUR 35.000,--. Ein Mitglied des Prüfungsausschusses erhält 
        für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit eine feste Vergütung in Höhe von EUR 5.000,--, der Vorsitzende 
        des Prüfungsausschusses EUR 15.000,--. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder dem Prüfungsausschuss 
        nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig entsprechend der 
        Dauer ihrer Aufsichtsratszugehörigkeit.' 
 
   Der Aufsichtsrat erhält vorgenannte Vergütung ab 1. Januar 2016. 
8.  Beschlussfassung über die Änderung der Firma und Satzungsänderung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Firmierung dem aktuellen Unternehmensgegenstand anzupassen und folgenden 
   Beschluss zu fassen. 
 
   § 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 
   'Die Gesellschaft führt die Firma 
 
   HolidayCheck Group AG.' 
9. Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstands und Satzungsänderung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Unternehmensgegenstand der aktuellen Geschäftstätigkeit anzupassen und 
   folgenden Beschluss zu fassen. 
 
   § 2 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt geändert: 
 

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May 04, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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