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DGAP-HV: CREVALIS CAPITAL AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: CREVALIS CAPITAL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: CREVALIS CAPITAL AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
CREVALIS CAPITAL AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2016 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-09 / 15:11 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
CREVALIS CAPITAL AG Hamburg ISIN DE000A1MMCC8 / WKN A1MMCC Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere 
Aktionäre zu der am Mittwoch, den 15. Juni 2016, 11:00 Uhr, in der 'EVENTPASSAGE' 
Kantstraße 8, 10 623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein. Der Einlass zu der 
Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. I. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlusses der 
   CREVALIS Capital AG zum 31. Dezember 2015 nebst Lagebericht, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr 2015 
 
Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
http://www.crevalis.de/investor-relations/hauptversammlung/ eingesehen werden. Sie werden auch auf der Hauptversammlung 
ausliegen. Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten und 
mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss gemäß § 172 AktG gebilligt und damit 
festgestellt hat. 
 
2. Entlastung des Abwicklers und des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Folgendes zu beschließen: 
 
'Dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Abwickler und dem Vorstand wird für das am 31. Dezember 2015 endende Geschäftsjahr 
Entlastung erteilt.' 
 
3. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Folgendes zu beschließen: 
 
'Den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das am 31. Dezember 2015 endende 
Geschäftsjahr Entlastung erteilt.' 
 
4. Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
'Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts für das Geschäftsjahr 2016 bestellt.' 
 
5. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der 
   Aktionäre 
 
Die Gesellschaft beabsichtigt, ihr Grundkapital von EUR 850.000,00 um EUR 7.500.000,00 auf EUR 8.350.000,00 durch Ausgabe 
von 7.500.000 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital 
von je EUR 1,00 pro Aktie zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,35 pro Aktie gegen Sacheinlagen zu erhöhen. Zur Zeichnung und 
Übernahme sämtlicher 7.500.000 neuer Aktien soll die mediosmanagement GmbH, Chausseestraße 84, 10115 Berlin, Deutschland, 
eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter HRB 69639 B (nachfolgend auch 'mediosmanagement'), gegen 
Einbringung sämtlicher Geschäftsanteile im Nominalbetrag von insgesamt EUR 100.000,00 an der Medios Pharma GmbH, einer 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister 
Berlin-Charlottenburg unter HRB 168030 B (nachfolgend auch 'Medios Pharma') zugelassen werden. mediosmanagement ist am 
Grundkapital der Gesellschaft aufgrund von Stimmrechtszurechnungen gemäß § 21, 22 des Wertpapierhandelsgesetzes mit mehr 
als 10 % beteiligt. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 850.000,00 um EUR 7.500.000,00 auf EUR 8.350.000,00 durch Ausgabe von 
7.500.000,00 auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) gegen Sacheinlagen erhöht. Die neuen Aktien 
sind ab dem 1. Januar 2016 gewinnberechtigt. Sie werden zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 10.125.000,00, was einem 
Betrag von EUR 1,35 je Aktie entspricht, ausgegeben. 
 
b) Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Zur Zeichnung der 7.500.000 neuen Aktien wird die 
mediosmanagement GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister Berlin-Charlottenburg unter HRB 69639 B 
zugelassen. 
 
c) Auf die hiernach gezeichneten 7.500.000 Aktien hat die mediosmanagement GmbH Sacheinlagen dergestalt zu erbringen, dass 
sie ihre sämtlichen Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR 100.000,00 an der Medios Pharma GmbH, eingetragen in 
das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 168030 B, die insgesamt das gesamte Stammkapital der 
Medios Pharma GmbH repräsentieren (die 'Einzubringenden Geschäftsanteile'), mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 
2016, rechtlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung der vorgeschlagenen Sachkapitalerhöhung ins Handelsregister, 
vollumfänglich auf die CREVALIS Capital AG überträgt. 
 
d) Die Gesellschaft soll die Einzubringenden Geschäftsanteile in ihrer Handelsbilanz mit einem Wert von mindestens EUR 
10.975.000,00 ansetzen. Grundlage hierfür ist der Wert der Einzubringenden Geschäftsanteile, auf den sich die Parteien des 
abzuschließenden Einbringungsvertrages geeinigt haben und der vom Aufsichtsrat in seinem Nachgründungsbericht als 
angemessene Leistung bewertet wurde. Der von dem für die Gesellschaft zuständigen Registergericht bestellte Nachgründungs- 
und Sachkapitalerhöhungsprüfer, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, soll vor dem Tag der 
hier einberufenen Hauptversammlung bescheinigen, dass der Wert der Sacheinlage den Betrag von EUR 10.975.000,00 mindestens 
erreicht. Der zu bildende Gegenposten im Eigenkapital soll, sofern gesetzlich zulässig, wie folgt ausgewiesen werden: 
 
Grundkapital / Gezeichnetes Kapital                                EUR                             7.500.000,00 
Kapitalrücklage nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 HGB (Aufgeld)            EUR                             2.625.000,00 
Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (sonstige Zuzahlungen) EUR                             850.000,00 
                                                                   ------------------------------- 
Summe:                                                             EUR                             10.975.000,00. 
 
Für den Fall, dass der Verkehrswert höher, als EUR 10.975.000,00 ist und dieser höhere Wert der Bilanzierung des Erwerbs 
zugrunde zu legen ist, soll der den vorgenannten Betrag von EUR 10.975.000,00 übersteigende Betrag ebenfalls in die 
Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden. 
 
e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer 
Durchführung sowie der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer 
Durchführung trägt die Gesellschaft. 
 
f) § 4 Absätze 1 und 2 der Satzung (Grundkapital) werden in Anpassung an die Kapitalerhöhung wie folgt neu gefasst, sowie 
ein Absatz 5 betreffend junge Aktien angefügt, wobei die Anfügung von Absatz 5 von der übrigen Beschlussfassung unabhängig 
ist: 
 
(1) Das Grundkapital beträgt EUR 8.350.000,00 (i. W. achtmillionendreihundertundfünfzigtausend). 
(2) Es ist eingeteilt in 8.350.000 (i. W. achtmillionendreihundertundfünfzigtausend) Aktien als nennwertlose 
    Stückaktien. 
(5) Junge Aktien aus einer künftigen Kapitalerhöhung können mit Vorzügen bei der Gewinnverteilung versehen werden. 
 
g) Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister muss spätestens bis zum 15. Dezember 2016 
erfolgen. Andernfalls wird der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals ungültig. Diese Frist verlängert sich um drei 
Monate, sofern Klage gegen die Wirksamkeit der Beschlussfassung zu diesem und/oder zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt 6 
erhoben wurde.' 
 
Der Vorstand hat gemäß § 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des 
Bezugsrechts erstattet. 
 
6. Zustimmung zum Nachgründungsvertrag zwischen der CREVALIS Capital AG und der mediosmanagement GmbH 
 
Im Vorgriff auf die Sachkapitalerhöhung gemäß Tagesordnungspunkt 5 hat die Gesellschaft mit der mediosmanagement GmbH, 
Berlin, eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Berlin-Charlottenburg unter HRB 69639, einen Einbringungsvertrag 
(Nachgründungsvertrag) über die Einbringung der sämtlichen Geschäftsanteile im Nennbetrag von insgesamt EUR 100.000,00 an 
der Medios Pharma GmbH, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 168030 B 
ausgehandelt. 
 
Da der Nachgründungs-/Einbringungsvertrag innerhalb der ersten zwei Jahre seit der wirtschaftlichen Neugründung der 
Gesellschaft geschlossen werden soll, die Vergütung durch die CREVALIS Capital AG den zehnten Teil des derzeitigen 
Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt und die mediosmanagement GmbH ein mit mehr als 10 % an der CREVALIS Capital AG 
beteiligter Aktionär ist bzw. aufgrund Stimmrechtszurechnungen als beteiligt gilt, hat ein Nachgründungsverfahren analog § 
52 AktG stattzufinden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat den vorgenannten Einbringungsvertrag gemäß § 53 Abs. 3 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)

DJ DGAP-HV: CREVALIS CAPITAL AG: Bekanntmachung der -2-

geprüft. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung seinen schriftlichen Nachgründungsbericht vom 28. April 2016 gemäß § 52 
Abs. 3 AktG vorlegen. 
 
Darüber hinaus hat der vom Amtsgericht - Registergericht - Hamburg bestellte Nachgründungsprüfer, die Baker Tilly Roelfs AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, die Nachgründung zu prüfen und einen Bericht über die Sachkapitalerhöhungs- und 
Nachgründungsprüfung der Gesellschaft gemäß §§ 183 Abs. 3, 52 Abs. 4 AktG i.V.m. § 33 Abs. 2 Zf. 1, Abs. 3 Satz 2 AktG zu 
erstatten. Das Ergebnis der Prüfung des Nachgründungsprüfers wird der Hauptversammlung mitgeteilt. 
 
Der Entwurf des Einbringungsvertrages mit Stand vom 28. April 2016 hat folgenden Wortlaut, wobei in dem Text die derzeit 
noch andauernde Prüfung durch den Nachgründungsprüfer, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, 
bereits als erfolgt beschrieben ist, da der Vertrag nach Abschluss der Prüfung und Zustimmung durch die Hauptversammlung 
mit diesem identischem Wortlaut abgeschlossen werden soll: 
 
'URNr. P/ 2016 
 
Heute, den [*] zweitausendsechzehn 
 
-[*]- 
 
sind vor mir, dem unterzeichnenden Notar, 
 
[*], 
Notar in [*] und den Geschäftsräumen 
in [*], 
 
in den Geschäftsräumen [*] erschienen 
 
1. Frau Thi Phuong Thao Phan, geboren am 22.02.1985, geschäftsansässig Chausseestr. 84, 10115 Berlin, 
 
   dem Notar gegenüber ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis, 
 
   nachfolgend handelnd nicht in eigenem Namen, sondern als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin für die 
 
   mediosmanagement GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 
   69639 B, mit der Geschäftsanschrift: Chausseestr. 84, 10115 Berlin, Deutschland 
 
und 
 
2. Herr Matthias Gärtner, geboren am 03.07.1967, geschäftsansässig Neuer Wall 75, 20354 Hamburg, 
 
   dem Notar gegenüber ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis, 
 
   nachfolgend handelnd nicht im eigenen Namen, sondern als alleinvertretungsberechtigter Vorstand für die 
 
   CREVALIS CAPITAL AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70680, 
   mit der Geschäftsanschrift: Neuer Wall 75, 20354 Hamburg, Deutschland. 
 
Der Notar fragte nach einer Vorbefassung i.S.v. § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Dies wurde von den Erschienenen verneint. 
 
Auf Ansuchen der Erschienenen beurkunde ich den vor mir abgegebenen Erklärungen entsprechend was folgt: 
 
Vertrag über die Einbringung und 
Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen 
 
zwischen 
 
1. mediosmanagement GmbH mit Sitz in Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 
   69639 B, mit der Geschäftsanschrift: Chausseestr. 84, 10115 Berlin, Deutschland 
- nachfolgend auch 'mediosmanagement' oder 'Einbringende' genannt - 
 
und 
 
2. CREVALIS CAPITAL AG mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 70680, 
   mit der Geschäftsanschrift: Neuer Wall 75, 20354 Hamburg, Deutschland 
- nachfolgend auch 'CREVALIS' oder 'Gesellschaft' genannt - - Einbringende und CREVALIS nachfolgend zusammen auch die 
'Parteien' genannt - 
1. Vorbemerkung 
1.1. Die CREVALIS ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einem derzeitigen Grundkapital von EUR 
     850.000,00, welches eingeteilt ist in 850.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem 
     rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. 
1.2. Die Gesellschaft beabsichtigt die Ausgabe von 7.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem 
     Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 und mit Gewinnberechtigung ab dem Beginn des Jahres, für das im Zeitpunkt 
     der Eintragung noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst worden ist ('Neue Aktien'). Die Ausgabe der Neuen 
     Aktien soll auf einem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung beruhen, mit der eine Kapitalerhöhung gegen 
     Sacheinlage um EUR 7.500.000,00 beschlossen wird ('Sachkapitalerhöhung'). Die Neuen Aktien sollen zum Ausgabebetrag 
     von EUR 1,35 - das entspricht einem Agio von EUR 0,35 - je auszugebender Aktie, d.h. zu einem Gesamtausgabebetrag 
     von EUR 10.125.000,00 ausgegeben werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre soll ausgeschlossen werden. 
1.3. Zur Zeichnung von sämtlichen 7.500.000 Neue Aktien aus der Sachkapitalerhöhung zum Ausgabebetrag von insgesamt EUR 
     10.125.000,00 soll die mediosmanagement zugelassen werden. 
1.4. Die mediosmanagement beabsichtigt sämtliche 7.500.000 Neue Aktien aus der Sachkapitalerhöhung zu zeichnen und sich 
     dabei zu verpflichten, im Gegenzug eine Sacheinlage dergestalt zu erbringen, dass sie sämtliche 100.000 
     Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 1 bis 100.000 an der Medios Pharma GmbH mit dem Sitz in Berlin, 
     eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 168030 B, ('Medios Pharma') im Nennbetrag 
     von je EUR 1,00, d.h. mit einem Gesamtnennbetrag von 100.000,00 ('Einzubringende Geschäftsanteile'), auf die 
     CREVALIS überträgt. 
 
Dies vorangestellt, vereinbaren die Parteien was folgt ('Einbringungsvertrag'): 
 
2. Einbringung und Abtretung der Einzubringenden Geschäftsanteile 
2.1. Die mediosmanagement tritt hiermit die Einzubringenden Geschäftsanteile mit dinglicher Wirkung zum Zeitpunkt der 
     Eintragung dieses Einbringungsvertrages und der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft an 
     diese ab und bringt sie somit als Sacheinlage in die Gesellschaft ein. 
2.2. Die Gesellschaft nimmt hiermit die Abtretung und Einbringung der Einzubringenden Geschäftsanteile an. 
2.3. Die Gesellschaft soll die Einzubringenden Geschäftsanteile in ihrer Handelsbilanz mit einem Wert von mindestens EUR 
     10.975.000,00 ansetzen. Grundlage hierfür ist der Wert der Einzubringenden Geschäftsanteile, auf den sich die 
     Parteien dieses Vertrages geeinigt haben und der vom Aufsichtsrat in seinem Nachgründungsbericht als angemessene 
     Leistung bewertet wurde. Der von dem vom für die Gesellschaft zuständigen Registergericht bestellte Nachgründungs- 
     und Sachkapitalerhöhungsprüfer, die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, hat 
     bescheinigt, dass der Wert der Sacheinlage den Betrag von EUR 10.975.000,00 mindestens erreicht. Der zu bildende 
     Gegenposten im Eigenkapital soll, sofern gesetzlich zulässig, wie folgt ausgewiesen werden: 
 
     Grundkapital / Gezeichnetes Kapital                                EUR 7.500.000,00 
     Kapitalrücklage nach § 272 Absatz 2 Nr. 1 HGB (Aufgeld)            EUR 2.625.000,00 
     Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB (sonstige Zuzahlungen) EUR 850.000,00 
     Summe:                                                             EUR 10.975.000,00 
 
     Für den Fall, dass der Verkehrswert höher, als EUR 10.975.000,00 ist und dieser höhere Wert der Bilanzierung des 
     Erwerbs zugrunde zu legen ist, soll der den vorgenannten Betrag von EUR 10.975.000,00 übersteigende Betrag 
     ebenfalls in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt werden. 
3. Stichtag 
 
   Die Übertragung der Einzubringenden Geschäftsanteile gemäß vorstehender Ziffer 2 erfolgt mit wirtschaftlicher Wirkung 
   zum 1. Januar 2016 (nachfolgend 'Stichtag'). Der Gewinn der Medios Pharma für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 wurde nicht 
   ausgeschüttet; er steht der Gesellschaft ebenso wie der Gewinn der Medios Pharma für das laufende Geschäftsjahr zu. 
4. Gegenleistung 
 
   Die Gegenleistung für die vorstehenden Abtretungen und Einbringungen wird durch die Ausgabe von 7.500.000 Neuen Aktien 
   der Gesellschaft an die Einbringende erbracht, die gemäß der in Ziffer 1.2 beschriebenen Sachkapitalerhöhung geschaffen 
   werden. 
5. Zusicherungen 
 
   Die mediosmanagement sichert zu, dass sie rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der in Ziffer 1.4 genannten 
   Einzubringenden Geschäftsanteile ist. Die Einzubringenden Geschäftsanteile sind voll eingezahlt und jeweils frei von 
   Rechten Dritter, wie Sicherungsrechten, Pfandrechten, Nießbrauchsrechten sowie Beschränkungen und anderen Belastungen. 
6.  Wirksamkeit 
 
   Dieser Vertrag wird wirksam, wenn 
 
   (1) Die Hauptversammlung der Gesellschaft dem Einbringungsvertrag gemäß § 52 Abs. 1 AktG zugestimmt hat, 
   (2) die Hauptversammlung der Gesellschaft beschlossen hat, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 850.000,00 
       unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre um EUR 7.500.000,00 auf EUR 8.350.000,00 gegen 
       Sacheinlage in Form der Einzubringenden Geschäftsanteile zu erhöhen und die mediosmanagement zum Bezug der Neuen 
       Aktien zum Gesamtausgabebetrag von EUR 10.125.000,00 gegen Sacheinlage der Einzubringenden Geschäftsanteile 
       zuzulassen und 
   (3) der Einbringungsvertrag als Nachgründungsvertrag und die Durchführung der Sachkapitalerhöhung im Handelsregister der 
       Gesellschaft eingetragen sind. 
7. Steuern 
7.1. Die Parteien erklären, dass die Sacheinlage ertragsteuerlich als qualifizierter Anteilstausch im Sinne des § 21 
     Umwandlungssteuergesetz behandelt wird und die Sacheinlage zu den steuerbilanziellen Buchwerten der Einbringenden 
     erfolgen soll (§ 21 Abs. 1 Satz 2 Umwandlungssteuergesetz). Als steuerlicher Übertragungsstichtag i. S. d. § 20 Abs. 6 
     Satz 3 UmwStG ('Einbringungszeitpunkt') gilt der Stichtag, wie unter Ziffer 3 bestimmt. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)

7.2. Die Parteien verpflichten sich, alle im Hinblick auf Ziffer 7.1 notwendigen Anträge zu stellen und alle im 
     Zusammenhang mit der Antragstellung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Zu diesem Zwecke erklärt die Gesellschaft 
     bereits heute gegenüber dem für sie zuständigen Finanzamt: 
 
      'Die Einzubringenden Geschäftsanteile sollen mit dem Buchwert des Einbringenden zum 1. Januar 2016 angesetzt werden.' 
 
7.3. Die Einbringende erklärt, dass die Einzubringenden Geschäftsanteile in Höhe von nominal EUR 75.000,00 die 
     Gegenleistung für eine Ausgliederung eines Teilbetriebes (Betriebsteil Pharmahandel) der Einbringenden in die Medios 
     Pharma darstellten und diese sowie, wegen Verlagerung von stillen Reserven (§ 22 Abs. 7 UmwStG), auch die sämtlichen 
     weiteren Einzubringenden Geschäftsanteile, dadurch sogenannte sperrfristbehaftete Anteile i. S. d. § 22 Abs. 1 UmwStG 
     sind ('Sperrfristbehaftete Einzubringende Geschäftsanteile'). Die Veräußerung dieser Sperrfristbehafteten 
     Einzubringenden Geschäftsanteile oder Teilen davon innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) Jahren nach dem 
     steuerlichen Übertragungszeitpunkt der Ausgliederung (§ 20 Abs. 6 UmwStG), dem 1. Januar 2015 als dem 
     Einbringungszeitpunkt der Ausgliederung ('Einbringungszeitpunkt der Ausgliederung'), ist als sog. Einbringungsgewinn I 
     rückwirkend auf den Einbringungszeitpunkt der Ausgliederung als Gewinn im Sinne von § 16 EStG von der mediosmanagement 
     zu versteuern. Der Einbringungsgewinn I ermittelt sich als Differenz zwischen dem gemeinen Wert des eingebrachten 
     Betriebsvermögens im Einbringungszeitpunkt der Ausgliederung zum Wert, mit dem die übernehmende Gesellschaft (Medios 
     Pharma GmbH) dieses eingebrachte Betriebsvermögen eingesetzt hat, vermindert um jeweils ein Siebtel für jedes seit dem 
     Einbringungszeitpunkt der Ausgliederung abgelaufene Zeitjahr. 
7.4. Durch die Einbringung der unter Ziffer 7.3 genannten Einzubringenden Geschäftsanteile in die Gesellschaft zu 
     Buchwerten, wie unter Ziffer 7.1 beschrieben, werden an Stelle der Sperrfristbehafteten Einzubringenden 
     Geschäftsanteile die dafür zu gewährenden Neuen Aktien, ihrerseits bei der Einbringenden sperrfristbehaftet (§ 22 Abs. 
     1 Satz 6 Nr. 4 UmwStG; sog. Ketteneinbringung). Die Sperrfrist hierfür beginnt mit dem 1. Januar 2016, wie unter 
     Ziffer 7.1 beschrieben. 
7.5. Für den Fall, dass die Gesellschaft die Sperrfristbehafteten Einzubringenden Geschäftsanteile ganz oder teilweise 
     innerhalb eines Zeitraums von sieben (7) Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt der Ausgliederung veräußert, entsteht 
     gleichfalls ein sog. Einbringungsgewinn bei der Einbringenden, der wie in Ziffer 7.3. erläutert zu ermitteln und auf 
     den Einbringungszeitpunkt der Ausgliederung zu versteuern ist Möglicherweise wird für die Fristberechnung der sieben 
     Jahre allerdings erst auf den Einbringungszeitpunkt gemäß der mit diesem Vertrag erfolgenden Einbringung, nämlich den 
     1. Januar 2016 abgestellt mit der Folge, dass auf diesen Zeitpunkt zu versteuern ist. 
 
     Der Einbringungsgewinn nach den vorstehenden Sätzen 1 bzw. 2 gilt für die Einbringende als nachträgliche 
     Anschaffungskosten der erhaltenen Anteile. Die im Rahmen der Ausgliederung (Ziffer 7.1) übernehmende Gesellschaft 
     (Medios Pharma GmbH) kann den Einbringungsgewinn als Erhöhungsbetrag bei ihrem erhaltenen Betriebsvermögen unter den 
     Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 UmwStG ansetzen. 
7.6. Die Gesellschaft verpflichtet sich hiermit, die Einbringende (mediosmanagement) von deren Körperschafts- und 
     Gewerbesteuerbelastungen aufgrund einer Besteuerung entsprechend Ziffer 7.5 bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 
     EUR 1.000.000,00 auf deren erstes schriftliches Anfordern freizustellen. Die Einbringende hat unverzüglich nach Erhalt 
     dieser Zahlung eine Bescheinigung des für die Einbringende zuständigen Finanzamtes, dass die Einbringende die auf die 
     Einbringung entfallende Steuer entrichtet hat (§ 23 Absatz 2 UmwStG), zu beantragen und der Gesellschaft zu 
     übermitteln. 
 
     Klarstellend wird festgehalten, dass eine Steuer nach Ziffer 7.5 nicht entsteht, insoweit die Einbringende Neue Aktien 
     zum Zeitpunkt der Veräußerung von Sperrfristbehafteten Einzubringenden Geschäftsanteilen durch die Gesellschaft 
     bereits veräußert hatte. Von der dadurch gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 UmwStG entstehenden Steuer ist nicht freizustellen. 
7.7. Die Einbringende verpflichtet sich, denjenigen Teil der ihr von der Gesellschaft nach Ziffer 7.6 erstatteten Steuern 
     an die Gesellschaft zurückzuerstatten, der ihrer Steuerersparnis von Körperschafts- und Gewerbesteuern entspricht, die 
     sie im Falle eines teilweisen oder vollständigen Verkaufs, auch in mehreren Schritten, durch den Ansatz des 
     Einbringungsgewinns als nachträgliche Anschaffungskosten im Vergleich zum Ansatz des Buchwertes (Ziffer 7.4) erzielt, 
     begrenzt auf die Höhe der Leistung der Gesellschaft gemäß 7.6. Als Verkauf, der eine Steuerersparnis nach Satz 1 
     auslöst, gilt sowohl ein solcher während der für die Einbringende geltenden Sperrfrist des § 22 UmwStG, als auch ein 
     solcher außerhalb dieser Sperrfrist. Dem Verkauf sind sämtliche Besteuerungstatbestände des § 22 UmwStG bei der 
     Einbringenden oder ihren Rechtsnachfolgern in die Besteuerungspflicht des § 22 UmwStG aus den Einzubringenden 
     Geschäftsanteilen gleichgestellt. 
8. Sonstiges 
8.1. Die im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Einbringungsvertrages sowie dessen Abschluss und Vollzug entstandenen 
     und entstehenden Kosten werden von der Gesellschaft getragen. 
8.2. Soweit dem nicht zwingende, gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, sind für sämtliche Streitigkeiten aus und im 
     Zusammenhang mit dem Einbringungsvertrag die Gerichte in Hamburg ausschließlich zuständig. 
8.3. Änderungen oder Ergänzungen des Einbringungsvertrages sowie nach diesem Einbringungsvertrag abzugebende Erklärungen 
     bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit keine strengere Form vorgeschrieben ist. 
8.4. Soweit sich nicht anderweitig etwas anderes aus dem Einbringungsvertrag ergibt, ist weder der Einbringungsvertrag 
     noch irgendein Recht, Rechtsmittel, Verpflichtung oder Verbindlichkeit, welche sich aus dem Einbringungsvertrag 
     ergeben, durch irgendeine der Parteien ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei abtretbar. 
8.5. Sollte eine Bestimmung dieses Einbringungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder 
     werden bzw. der Einbringungsvertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen 
     Bestimmungen des Einbringungsvertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung 
     oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart gelten, die 
     wirtschaftlich soweit wie möglich dem entspricht, was die Parteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieses 
     Einbringungsvertrages von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit 
     der betreffenden Bestimmung bzw. die Regelungslücke bedacht hätten. Sollte eine Bestimmung dieses 
     Einbringungsvertrages wegen ihres räumlichen, sachlichen, zeitlichen oder vertragsmäßigen Anwendungsbereiches 
     unwirksam sein, soll die Bestimmung nicht gänzlich unwirksam sein, sondern als vereinbart gelten mit dem zulässigen 
     Umfang, welcher dem ursprünglich vereinbarten Umfang am nächsten kommt. Jede der Parteien verpflichtet sich 
     hiermit, auf Aufforderung der jeweils anderen Partei die an Stelle einer unwirksamen Bestimmung oder einer 
     Regelungslücke geltende Ersatzbestimmung unverzüglich zu fixieren. 
8.6. Von dieser Urkunden erhält jeweils eine beglaubigte Abschrift 
 
     a) die Vertragsparteien 
 
     b) die für die mediosmanagement GmbH und die CREVALIS CAPITAL AG zuständigen Finanzämter - Körperschaften - 
 
     Vom Notar vorgelesen, 
     von den Erschienenen genehmigt 
     und eigenhändig unterzeichnet wie folgt:' 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher der Hauptversammlung vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
'Die Hauptversammlung stimmt dem Abschluss eines notariell zu beurkundenden Einbringungsvertrages zwischen der CREVALIS 
Capital AG und der mediosmanagement GmbH gemäß dem vorstehenden Entwurf, worüber der Aufsichtsrat am 28. April 2016 einen 
Nachgründungsbericht erstattet hat, als Nachgründungsvertrag gemäß § 52 AktG zu.' 
 
7. Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2016 I mit Ermächtigung zum 
   Bezugsrechtsausschluss und die Anfügung eines entsprechenden neuen Absatz 5 in § 4 der Satzung, wobei der unter TOP 
   5 eingefügte Absatz 5 zu Absatz 6 wird 
 
Gemäß vorstehendem TOP 5 soll eine Sachkapitalerhöhung um EUR 7.500.000,00 auf EUR 8.350.000,00 durchgeführt werden. Um die 
Möglichkeiten der Gesellschaft, bei der Beschaffung von Eigenkapital kursschonend und schnell auf Marktgegebenheiten 
reagieren zu können, zu erweitern, soll nach erfolgreicher Durchführung der Sachkapitalerhöhung ein neues Genehmigtes 
Kapital 2016 I geschaffen werden. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, Folgendes zu beschließen: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 09, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)

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