Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
77 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: STRABAG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-12 / 15:13 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
STRABAG AG Köln - ISIN: DE000A0Z23N2 // WKN: A0Z23N - 
 
Wir laden die Damen und Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der 
 
88. Ordentlichen Hauptversammlung 
am Freitag, dem 24. Juni 2016, 10:00 Uhr, 
 
im Congress-Centrum Ost Koelnmesse - Congress-Saal, 4. OG, Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), ein. 
 
 TAGESORDNUNG 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG 
   zum 31.12.2015, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 
   Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
   Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der 
   Internetseite der Gesellschaft (www.strabag.de) unter 'Investor Relations, Hauptversammlung' eingesehen werden. 
 
   Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem 
   Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bereits gebilligt hat. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 39.976.000,00 EUR 
   eine Dividende in Höhe von 1,04 EUR je gewinnberechtigter Stückaktie (= 4.191.200,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag 
   in Höhe von 35.700.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 
   84.800,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (= Gewinnvortrag). 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
6. Berichterstattung über die Tätigkeit des in der Ordentlichen Hauptversammlung 2015 bestellten besonderen Vertreters 
   Dr. Thomas Heidel 
 
   Die Hauptversammlung der STRABAG AG hat am 19. Juni 2015 die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die STRABAG SE 
   und deren (auch ehemalige) Organmitglieder beschlossen. Zudem hat die Hauptversammlung Dr. Thomas Heidel, Bonn, nach 
   § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung der vorgenannten Ersatzansprüche bestellt. 
 
   Gegen die Beschlussfassung hat die STRABAG SE Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage nach §§ 241 ff. AktG erhoben; 
   erstinstanzlich hat das Landgericht Köln der Klage mit Urteil vom 14. Januar 2016 stattgegeben. Ein 
   Berufungsverfahren ist anhängig. 
 
   In der Hauptversammlung erfolgt eine Berichterstattung über die bisherige Tätigkeit und den Stand der Geltendmachung 
   von Ersatzansprüchen. 
 
 WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 4.030.000 
Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten 
Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 4.030.000 Stück. Die Gesellschaft hält zum 
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch einen Bevollmächtigten - und zur Ausübung des Stimmrechts 
sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher 
oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister 
eingetragen sind. Die Anmeldung muss der STRABAG AG spätestens sechs Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der 
Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 17. Juni 2016 (24:00 Uhr), unter 
folgender Adresse zugegangen sein: 
 
STRABAG AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax +49 89 30903-74675 
anmeldestelle@computershare.de 
 
Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um frühzeitige Übersendung der Anmeldung an die 
Gesellschaft. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Teilnahmevoraussetzungen dar. 
 
Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm 
nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. 
 
 Umschreibungsstopp (Technical Record Date) 
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre 
Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. 
 
Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand 
maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 17. Juni 2016 (24:00 Uhr) entsprechen, da aus 
arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tags der Hauptversammlung keine 
Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag 
(sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 17. Juni 2016. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die 
noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu 
stellen. 
 
 Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft 
eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine 
andere ihnen nach § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des 
Stimmrechts bevollmächtigt wird. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und 
einen evtl. Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht können die Formulare verwendet 
werden, die den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt werden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch 
nicht zwingend. Möglich ist auch, dass die Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform erteilen. Der Nachweis der 
Vollmacht kann der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden: 
 
STRABAG AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
Fax +49 89 30903-74675 
StrabagAG-HV2016@computershare.de 
 
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten 
Instituten oder Unternehmen sowie von Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten 
Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die 
Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem 
bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen 
enthalten. 
 
 Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen 
vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte 
erteilt werden. Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen werden sie von 
der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Erteilung der Vollmachten an von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 12, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.