DGAP-HV: STRABAG AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STRABAG AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.06.2016 in Köln mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2016-05-12 / 15:13 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. STRABAG AG Köln - ISIN: DE000A0Z23N2 // WKN: A0Z23N - Wir laden die Damen und Herren Aktionäre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der 88. Ordentlichen Hauptversammlung am Freitag, dem 24. Juni 2016, 10:00 Uhr, im Congress-Centrum Ost Koelnmesse - Congress-Saal, 4. OG, Deutz-Mülheimer-Straße, 50679 Köln (Deutz), ein. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses der STRABAG AG zum 31.12.2015, des mit dem Lagebericht für die Gesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015, des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die unter dem Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der Gesellschaft (www.strabag.de) unter 'Investor Relations, Hauptversammlung' eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden. Zu dem Tagesordnungspunkt 1 ist eine Beschlussfassung nicht vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bereits gebilligt hat. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 39.976.000,00 EUR eine Dividende in Höhe von 1,04 EUR je gewinnberechtigter Stückaktie (= 4.191.200,00 EUR) auszuschütten, einen Betrag in Höhe von 35.700.000,00 EUR in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen und den verbleibenden Betrag in Höhe von 84.800,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen (= Gewinnvortrag). 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 6. Berichterstattung über die Tätigkeit des in der Ordentlichen Hauptversammlung 2015 bestellten besonderen Vertreters Dr. Thomas Heidel Die Hauptversammlung der STRABAG AG hat am 19. Juni 2015 die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die STRABAG SE und deren (auch ehemalige) Organmitglieder beschlossen. Zudem hat die Hauptversammlung Dr. Thomas Heidel, Bonn, nach § 147 Abs. 2 Satz 1 AktG zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung der vorgenannten Ersatzansprüche bestellt. Gegen die Beschlussfassung hat die STRABAG SE Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage nach §§ 241 ff. AktG erhoben; erstinstanzlich hat das Landgericht Köln der Klage mit Urteil vom 14. Januar 2016 stattgegeben. Ein Berufungsverfahren ist anhängig. In der Hauptversammlung erfolgt eine Berichterstattung über die bisherige Tätigkeit und den Stand der Geltendmachung von Ersatzansprüchen. WEITERE ANGABEN ZUR EINBERUFUNG Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 4.030.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 4.030.000 Stück. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung - in Person oder durch einen Bevollmächtigten - und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig vor der Versammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache bei der Gesellschaft angemeldet haben und die für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Die Anmeldung muss der STRABAG AG spätestens sechs Tage vor der Versammlung (wobei der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind), also spätestens am 17. Juni 2016 (24:00 Uhr), unter folgender Adresse zugegangen sein: STRABAG AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax +49 89 30903-74675 anmeldestelle@computershare.de Nach Zugang der Anmeldung werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre um frühzeitige Übersendung der Anmeldung an die Gesellschaft. Die Eintrittskarten sind lediglich Organisationsmittel und stellen keine Teilnahmevoraussetzungen dar. Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur aufgrund einer Ermächtigung des Aktionärs ausüben. Umschreibungsstopp (Technical Record Date) Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder blockiert. Aktionäre können über ihre Aktien daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand zum Anmeldeschluss am 17. Juni 2016 (24:00 Uhr) entsprechen, da aus arbeitstechnischen Gründen mit Wirkung vom Ablauf des Anmeldeschlusses bis zum Ende des Tags der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden (Umschreibungsstopp). Technisch maßgeblicher Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist daher der Ablauf des 17. Juni 2016. Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten, Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Für den Fall, dass ein Aktionär mehr als eine Person bevollmächtigt, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Die Vollmacht bedarf der Textform (§ 126b BGB), wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach § 135 Absätze 8 und 10 des Aktiengesetzes gleichgestellte Person oder Institution zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Dasselbe gilt für den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft und einen evtl. Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung und den Nachweis einer Vollmacht können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit den Anmeldeunterlagen zugesandt werden. Die Verwendung des Formulars ist jedoch nicht zwingend. Möglich ist auch, dass die Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform erteilen. Der Nachweis der Vollmacht kann der Gesellschaft an die nachfolgend genannte Adresse übermittelt werden: STRABAG AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Fax +49 89 30903-74675 StrabagAG-HV2016@computershare.de Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten oder diesen nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten oder Unternehmen sowie von Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die beim jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. Nach dem Gesetz muss die Vollmacht in diesen Fällen einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt und von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten werden. Die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Wir bieten unseren Aktionären an, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern müssen dazu eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung der Stimmrechte erteilt werden. Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Ohne diese Weisungen werden sie von der Vollmacht keinen Gebrauch machen. Die Erteilung der Vollmachten an von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, deren Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung sowie die Weisungen müssen der Gesellschaft
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May 12, 2016 09:13 ET (13:13 GMT)