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DGAP-HV: DVB Bank SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DVB Bank SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
DVB Bank SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-13 / 15:08 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DVB Bank SE Frankfurt am Main Wertpapierkennnummer: 804 550 
ISIN: DE0008045501 Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung 
am 23. Juni 2016 
 
Wir laden unsere Aktionäre zur Ordentlichen Hauptversammlung 
am Donnerstag, den 23. Juni 2016, um 10.00 Uhr in die Deutsche Nationalbibliothek, Adickesallee 1, 60322 Frankfurt am 
Main, ein. 
 
Tagesordnung 
 
1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 
  2015 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 
  5 HGB sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
  Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem 
  im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem 
  Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
5 Beschlussfassung über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen 
6 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
7 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
 Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
 Zu Punkt 1 der Tagesordnung: 
 
 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses (nach HGB) und des Lageberichts der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2015 
 mit dem im Lagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB 
 sowie dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
 Vorlage des gebilligten Konzernabschlusses (nach IFRS) und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 mit dem 
 im Konzernlagebericht enthaltenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 315 Abs. 4 HGB sowie dem 
 Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 2. März 2016 gebilligt 
und den Jahresabschluss damit festgestellt. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss hat der Aufsichtsrat am 24. 
März 2016 gebilligt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen. 
 
Die vorgenannten Unterlagen inklusive des im Konzernlagebericht enthaltenen Vorschlags für die Verwendung des 
Bilanzgewinns stehen im Internet unter www.dvbbank.com > Deutsch > Investoren > Veröffentlichungen > Finanzberichte zum 
Download zur Verfügung. Sie liegen zudem vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an während der 
Geschäftszeiten (9.00 bis 17.00 Uhr) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus: 
 
 DVB Bank SE 
 Group Corporate Communications 
 Frau Elisabeth Winter 
 Platz der Republik 6 
 60325 Frankfurt am Main 
 
Die Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage unter der genannten Adresse unverzüglich kostenfrei zugesandt. Sie 
werden auch in der Hauptversammlung zur Verfügung stehen. 
 
 Zu Punkt 2 der Tagesordnung: 
 
 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Bilanzgewinn der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 13.940.211,00 EUR wird vollständig zur 
Ausschüttung einer Dividende von 0,30 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie verwendet. Soweit die Gesellschaft am Tag 
der Hauptversammlung eigene Aktien hält, wird der aus dem Bilanzgewinn auf eigene Aktien entfallende Betrag den 
Gewinnrücklagen zugeführt. 
 
 Zu Punkt 3 der Tagesordnung: 
 
 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands der DVB Bank SE 
für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 Zu Punkt 4 der Tagesordnung: 
 
 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats der DVB Bank 
SE für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
 Zu Punkt 5 der Tagesordnung: 
 
 Beschlussfassung über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen 
 
Das HGB sieht die individualisierte Offenlegung der Vorstandsvergütung und Vergütungsbestandteile im Jahres- und im 
Konzernabschluss vor. Nach den §§ 286 Abs. 5 HGB, 314 Abs. 3 Satz 1 HGB kann die individuelle Offenlegung der 
Vorstandsvergütung unterbleiben, wenn die Hauptversammlung dies mit qualifizierter Mehrheit von mindestens drei Vierteln 
des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschließt. 
 
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hatte am 9. Juni 2011 von dieser Möglichkeit für fünf Jahre Gebrauch gemacht. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat sind nach wie vor der Ansicht, dass eine Veröffentlichung der Individualbezüge der 
Vorstandsmitglieder unverhältnismäßig stark in die geschützte Privatsphäre der betroffenen Personen eingreift. Von einer 
Offenlegung der individuellen Vorstandvergütung soll aus Gründen der Vertraulichkeit innerhalb des Vorstandsgremiums, 
gegenüber dem Wettbewerb und gegenüber anderen Außenstehenden abgesehen werden. Dies steht außerdem in Übereinstimmung 
mit der Praxis innerhalb der DZ BANK Gruppe. 
 
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen: 
 
Im Jahres- und Konzernabschluss kann die Offenlegung der in § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB und § 314 Abs. 1 
Nr. 6 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben zur Vorstandsvergütung (erfolgsunabhängige wie erfolgsbezogene 
Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung; Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall einer 
vorzeitigen Tätigkeitsbeendigung zugesagt worden sind; Leistungen, die dem Vorstandsmitglied für den Fall der regulären 
Beendigung seiner Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert, sowie den von der Gesellschaft hierfür 
aufgewendeten oder zurückgestellten Betrag; während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen; 
Leistungen, die einem früheren Vorstandsmitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, zugesagt 
und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind; Leistungen, die dem einzelnen Vorstandsmitglied von einem Dritten 
im Hinblick auf seine Vorstandstätigkeit zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind) für einen 
Zeitraum von fünf Jahren unterbleiben. Dieser Beschluss gilt für das am 1. Januar 2016 begonnene Geschäftsjahr und die 
weiteren vier folgenden Geschäftsjahre, also einschließlich des zum 31. Dezember 2020 endenden Geschäftsjahres. 
 
 Zu Punkt 6 der Tagesordnung: 
 
 Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf den Vorschlag des Prüfungsausschusses - vor zu beschließen: 
 
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und 
des Konzernabschlusses der DVB Bank SE für das Geschäftsjahr 2016 bestellt. 
 
Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zudem zum Abschlussprüfer für die etwaige 
prüferische Durchsicht eines verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts (§§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG) zum 30. 
Juni 2016, der zusätzlichen unterjährigen Finanzinformationen (§ 37w Abs. 5 in Verbindung mit § 37w Abs. 7, § 37y Nr. 2 
WpHG) zum 30. September 2016 und der Zwischenabschlüsse und Konzernzwischenabschlüsse (§§ 340a Abs. 3, 340i Abs. 4 HGB), 
die vor der Ordentlichen Hauptversammlung des Jahres 2017 aufgestellt werden, bestellt. 
 
 Zu Punkt 7 der Tagesordnung: 
 
 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
 
Herr Prof. Dr. h.c. Stephan Götzl hat sein Mandat als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat der DVB Bank SE mit Wirkung 
zum 31. Oktober 2015 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Februar 2016 wurde Frau 
Dr. Kirsten Siersleben (Abteilungsleiterin Generalsekretariat der DZ BANK AG Deutsche Zentralgenossenschaftsbank, 
Frankfurt am Main) gemäß Artikel 9 Abs. 1 und Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 
über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) in Verbindung mit § 104 Abs. 2 Satz 1 AktG mit Wirkung zum 1. März 
2016 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung ist wirksam, bis die Hauptversammlung einen 
neuen Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat gewählt hat (§ 104 Abs. 6 AktG). Deshalb ist im Rahmen dieser 
Hauptversammlung eine Neuwahl erforderlich. 
 

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May 13, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

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