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DGAP-HV: Funkwerk AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Funkwerk AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Erfurt mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Funkwerk AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Funkwerk AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Erfurt mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-17 / 15:06 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Funkwerk AG Kölleda - ISIN DE0005753149 / WKN 575314 - EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die Aktionäre unserer Gesellschaft 
werden hiermit zu der am Dienstag, den 28. Juni 2016, 11.00 Uhr (Einlass ab 10.00 Uhr) im Arcadia Grand Hotel am Dom, 
Erfurt, Theaterplatz 2, 99084 Erfurt stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2015, des 
   Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2015 
   Die genannten Unterlagen können im Internet unter www.funkwerk.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung 
   eingesehen werden. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung 
   vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Alleinvorstand Entlastung für diesen 
   Zeitraum zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
   für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2016 zu bestellen. 
5.  Wahl des Aufsichtsrats 
   Die derzeit amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in der Hauptversammlung vom 01. Juli 2015 für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   beschließt, das am 31. Dezember 2019 endet. Alle derzeit amtierenden Mitglieder haben ihre Ämter mit Wirkung zum Ablauf 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2015 beendete Geschäftsjahr 
   beschließt, niedergelegt. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1., 101 Abs. 1 AktG sowie § 9 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die folgenden Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Frau Elizabeth Hörmann, Neubiberg, Vorsitzende des Gesellschafterausschusses der Hans Hörmann Holding GmbH & Co. KG 
      und Stiftungsrat der Hörmann Stiftung e.V., 
   b) Herr Dr. Oliver Maaß, München, selbständiger Rechtsanwalt im Bereich Aktienrecht in der Kanzlei Eversheds Deutschland 
      LLP, München, 
   c) Herr Johann Schmid-Davis, Zorneding, Mitglied der Geschäftsführung der Hörmann Finance GmbH, 
 
   werden mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung für die satzungsgemäße Amtszeit, also bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr beschließt, zu Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats gewählt. 
 
   Herr Johann Schmid-Davis ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. 
 
   Die vorgeschlagenen Kandidaten sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung Mitglieder in folgenden 
   gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
   Frau Elizabeth Hörmann 
 
   * Vorsitzende des Gesellschafterausschusses der Hans Hörmann Holding GmbH & Co. KG 
   * Stiftungsrat der Hörmann Stiftung e.V. 
 
   Herr Dr. Oliver Maaß: 
 
   * Fritz Nols AG, Frankfurt am Main, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * arivis AG, Unterschleißheim, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Gramax Capital AG, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
   * Vivian Entertainment Media AG, Leinfelden-Echterdingen, Mitglied des Aufsichtsrats 
   * MBB Clean Energy AG, München, Mitglied des Aufsichtsrats 
 
   Herr Johann Schmid-Davis: 
 
   * Hörmann Automotive Penzberg GmbH, Penzberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats 
 
   Im Falle ihrer Wahl in den Aufsichtsrat soll Frau Elizabeth Hörmann als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorgeschlagen werden. 
Teilnahmebestimmungen und sonstige Angaben 
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
   Das Grundkapital der Gesellschaft beläuft sich im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Gesellschaft auf 
   EUR 8.101.241 und ist eingeteilt in 8.101.241 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Hiervon sind im Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung 8.059.662 Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede Stückaktie gewährt 
   grundsätzlich in der Hauptversammlung eine Stimme. Aus den von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung gehaltenen 41.579 eigenen Aktien können Stimmrechte nicht ausgeübt werden. 
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben. Hierfür ist 
   ein in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das jeweilige depotführende 
   Institut erforderlich. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
   Hauptversammlung ('Nachweisstichtag') - also Dienstag, den 07. Juni 2016, 0.00 Uhr - zu beziehen. Die Anmeldung und 
   der Nachweis müssen der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 21. Juni 2016, 24.00 Uhr, unter der folgenden 
   Adresse zugegangen sein: 
 
   Funkwerk AG 
   c/o Computershare Operations Center 
   80249 München 
   Telefax: +49 89 30903 - 74675 
   E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 
   Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz 
   des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben hierfür keine 
   Bedeutung. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Personen, 
   die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder 
   stimmberechtigt, soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der 
   Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für eine eventuelle Dividendenberechtigung. 
3. Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht auch durch einen 
   Bevollmächtigten ausüben lassen, z.B. durch ein Kreditinstitut, durch eine Vereinigung von Aktionären, durch die von 
   der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall bedarf es der 
   ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre 
   zusammen mit der Eintrittskarte. Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft im Falle einer Bevollmächtigung mehrerer 
   Personen berechtigt ist, eine oder mehrere von diesen zurückzuweisen. 
   Sollen ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestellte Person bzw. Institution bevollmächtigt werden, so bitten wir darum, mit der zu 
   bevollmächtigenden Person bzw. Institution die erforderliche Form der Vollmacht rechtzeitig abzustimmen, da diese 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangen. Eines gesonderten Nachweises der Bevollmächtigung 
   gegenüber der Gesellschaft bedarf es insofern nicht. 
   Sofern weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß §§ 135 Abs. 8, 135 Abs. 10 i.V.m. 
   125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen bzw. Institutionen bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der 
   Vollmacht, ihr Widerruf sowie der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Die 
   Vollmacht und ihr Widerruf können entweder gegenüber der Gesellschaft unter der Adresse 
 
   Funkwerk AG 
   Kennwort Hauptversammlung 
   Im Funkwerk 5 
   99625 Kölleda 
   oder per E-Mail an: hv2016@funkwerk.com 
 
   oder gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt, so 
   bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft. Dieser kann der Gesellschaft an die 
   vorstehend genannte Adresse übersandt werden. Außerdem kann der Nachweis der Bevollmächtigung auch am Tag der 
   Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle erbracht werden. 
 
   Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2016 09:06 ET (13:06 GMT)

Stimmrechts bevollmächtigen. Zur Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
   bedarf es Weisungen zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten. Die von der Gesellschaft benannten 
   Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem 
   Ermessen ausüben. Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern eine Vollmacht erteilen 
   möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung. Die Eintrittskarte zur Hauptversammlung erhalten 
   die Aktionäre nach form- und fristgerechter Anmeldung unter Nachweis des Aktienbesitzes, wie oben beschrieben. Die 
   Eintrittskarte enthält auch ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft 
   benannten Stimmrechtsvertreter. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
   keine Vollmachten oder Aufträge zur Ausübung des Rede- und Fragerechts, zur Stellung von Anträgen und zur Einlegung 
   von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennehmen und sich bei Abstimmungen, für die keine Weisung 
   erteilt wurde, stets der Stimme enthalten werden. 
 
   Vollmachten zugunsten der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können in Textform bis zum Montag, den 
   27. Juni 2016, 18.00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse erteilt, geändert oder widerrufen werden: 
 
   Funkwerk AG 
   Kennwort Hauptversammlung 
   Im Funkwerk 5 
   99625 Kölleda 
   oder per Telefax: +49 3635 458 - 399 
   oder per E-Mail an: hv2016@funkwerk.com 
 
   Alternativ zu einer vorherigen Übermittlung der Vollmachten und Weisungen ist auch eine Übergabe während der 
   Hauptversammlung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter möglich. 
4. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 
   am Grundkapital erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Die Antragsteller haben dabei nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des 
   Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das 
   Ergänzungsverlangen halten. Die Fristberechnung erfolgt nach § 121 Abs. 7 AktG. Vorbesitzzeiten von Rechtsvorgängern 
   können nach § 70 AktG zurechenbar sein. Jedem neuen Gegenstand für die Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
   Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft schriftlich bis zum Freitag, den 03. Juni 2016, 24.00 
   Uhr, zugegangen sein. Das Verlangen ist an den Vorstand zu richten; es kann wie folgt adressiert werden: 
 
   Funkwerk AG 
   Vorstand 
   Im Funkwerk 5 
   99625 Kölleda 
 
   Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt 
   gemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen 
   Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.funkwerk.com im Bereich 
   Investor Relations / Hauptversammlung bekannt gemacht. 
5. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
   Jeder Aktionär hat das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in 
   der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung 
   oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 AktG und 
   Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung (die allerdings für 
   Wahlvorschläge nicht erforderlich ist) und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter der Internetadresse 
   http://www.funkwerk.com/funkwerk_de/investor-relations/hauptversammlung/zugänglich machen, wenn sie der Aktionär bis 
   spätestens Montag, den 13. Juni 2016, 24.00 Uhr, an die nachfolgend genannte Adresse 
 
   Funkwerk AG 
   Im Funkwerk 5 
   99625 Kölleda 
   oder per E-Mail an: hv2016@funkwerk.com 
   oder per Fax an: + 49 3635 458 - 399 
 
   übersandt hat und die übrigen Voraussetzungen für eine entsprechende Pflicht gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt 
   sind. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein, wenn sie zugänglich gemacht werden sollen. Eventuelle 
   Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Ein Gegenantrag 
   und eine Begründung sowie ein Wahlvorschlag brauchen unter den Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 Satz 1 AktG nicht 
   zugänglich gemacht zu werden, die Begründung eines Gegenantrags gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht, wenn sie 
   insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. 
6. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
   einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehung zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des 
   Konzerns und der in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen 
   Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Der 
   Vorstand darf die Auskunft unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern, insbesondere soweit die 
   Auskunft auf der Internetseite der Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor Beginn und in der Hauptversammlung 
   durchgängig zugänglich ist. 
7. Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft und weitergehende Erläuterungen 
   Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre finden sich im Internet unter 
   http://www.funkwerk.com/funkwerk_de/investor-relations/hauptversammlung/. Unter dieser Internetseite stehen Ihnen 
   auch die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen, soweit diese nicht in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausliegen, und etwaig zu veröffentlichende Anträge von Aktionären sowie 
   weitere Informationen zur Verfügung. 
 
Kölleda, im Mai 2016 
 
Funkwerk AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-05-17 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Funkwerk AG 
             Im Funkwerk 5 
             99625 Kölleda 
             Deutschland 
Telefon:     +49 3635 458326 
Fax:         +49 3635 458399 
E-Mail:      hv2016@funkwerk.com 
Internet:    http://www.funkwerk.com 
ISIN:        DE0005753149 
WKN:         575314 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
464287 2016-05-17 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 17, 2016 09:06 ET (13:06 GMT)

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