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DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2016 in Stuttgart mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Porsche Automobil Holding SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Porsche Automobil Holding SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 29.06.2016 in Stuttgart mit dem Ziel 
der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-19 / 15:07 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Porsche Automobil Holding SE Stuttgart ISIN DE000PAH0004 (WKN PAH000) 
ISIN DE000PAH0038 (WKN PAH003) Einladung zur Hauptversammlung 
 
 Sehr geehrte Aktionärinnen, 
sehr geehrte Aktionäre! 
 
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft findet am 
 
 Mittwoch, 29. Juni 2016, 10.00 Uhr, 
 
in der Porsche-Arena, Mercedesstraße 69, 70372 Stuttgart, statt. 
 
Wir erlauben uns, Sie hierzu herzlich einzuladen. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des für die Gesellschaft und den 
   Konzern zusammengefassten Lageberichts, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 (1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015) 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit nach § 172 Abs. 1 AktG1 festgestellt. Die Hauptversammlung hat deshalb zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 keinen Beschluss zu fassen. 
2.  Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 erzielten Bilanzgewinn von EUR 435.598.460,03 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Verteilung an die Aktionäre: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,004 je Stammaktie, bei 153.125.000 Stammaktien sind das     EUR 153.737.500,00 
   Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,010 je Vorzugsaktie, bei 153.125.000 Vorzugsaktien sind das EUR 154.656.250,00 
   Einstellung in die Gewinnrücklagen                                                                 EUR 127.204.710,03 
   Bilanzgewinn                                                                                       EUR 435.598.460,03 
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung für 
   diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung 
   für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5.  Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 und für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 
    2016 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
 
   a) zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 sowie 
   b) zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses und des 
      Konzern-Zwischenlageberichts als Teile des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2016 
 
   zu wählen. 
 
 1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden für die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) (ii) der Verordnung (EG) Nr. 
 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung. 
 
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts 
 
Aktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur berechtigt, wenn sie sich 
spätestens am Mittwoch, 22. Juni 2016, 24.00 Uhr, unter folgender für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle 
 
Porsche Automobil Holding SE 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
oder per Telefax: +49/(0)69/12012-86045 
oder per E-Mail: WP.HV@db-is.com 
 
bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende 
Institut erbracht haben, dass sie zu Beginn des Mittwoch, 8. Juni 2016 (d.h. 0.00 Uhr) ('Nachweisstichtag'), Aktionär der 
Gesellschaft waren. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann der 
besondere Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag auch von einem deutschen Notar oder einem Kreditinstitut 
ausgestellt werden. 
 
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am 
Mittwoch, 22. Juni 2016, 24.00 Uhr, zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 
126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre 
für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben 
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe 
und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Für die Dividendenberechtigung ist der Nachweisstichtag kein 
relevantes Datum. 
 
Jede Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein Stimmrecht. 
 
 Vertretung bei Stimmrechtsausübung oder Teilnahme 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Rechte nach entsprechender Vollmachtserteilung auch durch einen 
Bevollmächtigten, beispielsweise ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten, ausüben 
lassen. Auch im Fall der Vertretung des Aktionärs sind die fristgerechte Anmeldung des Aktionärs und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes wie vorstehend beschrieben erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der 
Textform; § 135 AktG bleibt unberührt. 
 
Werden Vollmachten zur Stimmrechtsausübung an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 
Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) sowie an Aktionärsvereinigungen oder Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG erteilt, so ist die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten. Sie muss zudem vollständig sein und darf nur mit der 
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten daher Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen mit der 
Stimmrechtsausübung bevollmächtigen wollen, sich mit dem zu Bevollmächtigenden über die Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen möchten, werden gebeten, zur Erteilung der Vollmacht das Formular zu 
verwenden, welches die Gesellschaft hierfür bereithält. Es findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, die der 
Aktionär bei rechtzeitiger Anmeldung und Nachweiserbringung erhält. 
 
Für Stammaktionäre wird ein Formular für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht zudem auf der Internetseite der 
Gesellschaft 
 
http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv 
 
zum Download bereitgehalten. 
 
Nachweise über die Bestellung eines Bevollmächtigten können der Gesellschaft an folgende E-Mail-Adresse elektronisch 
übermittelt werden: 
 
hv2016@porsche-se.com 
 
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Stammaktionären an, von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter, die Herren Dr. 
Peter Wohlgemuth und Dr. Holger Pittroff, als weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Erteilung 
einer solchen Vollmacht mit Weisungen an die Stimmrechtsvertreter ist im Vorfeld der Hauptversammlung nur mittels des 
Vollmachts- und Weisungsformulars möglich, das die Stammaktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung 
erhalten. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://www.porsche-se.com/investorrelations/hv 
 
zum Download bereit. 
 
Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an sie sind bis Dienstag, 28. Juni 2016, 
10.00 Uhr, eingehend zu übermitteln; sie bedürfen der Textform. Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) sind 
ausschließlich an folgende Adresse zu richten: 
 
Porsche Automobil Holding SE 
Hauptabteilung Recht 
Porscheplatz 1 
70435 Stuttgart 
oder per Telefax: +49/(0)711/ 911-11834 
oder per E-Mail an: hv2016@porsche-se.com 
 
 Weitere Rechte der Aktionäre 
 

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