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DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Frankfurt am Main mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-19 / 15:08 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein, die am 28. Juni 2016 um 11:00 
Uhr (MESZ) 
im MesseTurm Frankfurt am Main, Raum 'Kappa', 
Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 
stattfindet. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2015, der Lageberichte für die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, der erläuternden Berichte zu 
   den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags für die Verwendung 
   des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Die vorstehenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de eingesehen werden und 
   werden auch auf der Hauptversammlung ausliegen. 
 
   Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand 
   aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
   damit festgestellt. 
2.  Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im festgestellten Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 
   31. Dezember 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.976.597,81 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Bilanzgewinn                      EUR 6.976.597,81 
   Gesamtbetrag der Dividende        EUR 0,00 
   Einstellung in die Gewinnrücklage EUR 0,00 
   Vortrag auf neue Rechnung         EUR 6.976.597,81 
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
 
   - zum Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 sowie 
   - für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5 und § 37y Nr. 2 
     des Wertpapierhandelsgesetzes für den Fall, dass sich Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im 
     Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet, 
 
   bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 
13.000.000 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt ist. 
Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der Stimmrechte grundsätzlich 
der Gesamtzahl der Aktien entspricht. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 
eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. Demzufolge beträgt die Gesamtzahl der 
stimmberechtigten Aktien im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 12.600.000. 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) 
erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache 
('Nachweis'). Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 
7. Juni 2016, 0:00 Uhr (MESZ), zu beziehen ('Nachweisstichtag'). 
 
Der Nachweis und die Anmeldung müssen der Gesellschaft spätestens bis zum 21. Juni 2016, 24:00 Uhr (MESZ) unter folgender 
Adresse zugehen: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 c/o M.M. Warburg & CO 
 Wertpapierverwaltung 
 Ferdinandstraße 75 
 20095 Hamburg 
 Telefax: +49 (0) 40 3618 1116 
 E-Mail: wpv-bv-hv@mmwarburg.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, 
bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises und der Anmeldung an die Gesellschaft unter oben 
genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises ist die 
Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, 
sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
 Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag, ohne das damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes 
einhergeht. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist 
für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung 
oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur 
Rechtsausübung ermächtigen. Für die Dividendenberechtigung sind der Nachweis und der Nachweisstichtag ohne Bedeutung. 
 
 Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte 
 
Aktionäre können ihre Stimmrechte und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachterteilung auch durch 
Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten. Auch in 
diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - 
soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder 
Organisation bevollmächtigt werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen. 
 
Ein Formular, von dem bei der Vollmachterteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der Internetseite der 
Gesellschaft unter www.zhongde-ag.de heruntergeladen werden. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den 
Bevollmächtigten erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen, wobei die 
Aktionäre in letztgenanntem Fall zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis möglichst frühzeitig an 
die Gesellschaft zu übermitteln: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 - Vorstand - 
 MesseTurm, 25. Stock, Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308 Frankfurt am Main 
 Telefax: +49 69 509 565520 
 E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG 
diesen gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die 
bei diesen erfragt werden können. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Die Gesellschaft hat Herrn Karl Richter, Hamburg, als 
Stimmrechtsvertreter benannt. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich nach 

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May 19, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

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