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DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: elexis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Wenden mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-20 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
elexis AG Wenden Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der elexis AG ein. 
 
Sie findet statt 
 
am Dienstag, den 28. Juni 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) 
 
im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH, Industriestraße 1, 57482 Wenden (bei Olpe). 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die elexis AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts für den elexis-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der elexis AG für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.997.992,06 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2015 von EUR 0,14 je dividendenberechtigter       EUR 1.288.000,00 
      Stückaktie 
   b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                                                EUR 5.709.992,06 
      Bilanzgewinn                                                                                         EUR 6.997.992,06 
 
   Die Dividende soll am 29. Juni 2016 ausgezahlt werden. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu 
   bestellen. 
6.  Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der elexis AG, Wenden, auf die SMS GmbH, 
    Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
   Die SMS GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49121, ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar mit insgesamt 8.787.000 auf den Namen lautenden Stückaktien am 
   Grundkapital der elexis AG beteiligt und mit diesem Bestand vollständig im Aktienregister der elexis AG eingetragen. Das 
   Grundkapital der elexis AG beträgt EUR 23.552.000,00 und ist eingeteilt in 9.200.000 auf den Namen lautende Stückaktien. 
   Damit hält die SMS GmbH mehr als 95 % des Grundkapitals der elexis AG und ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a 
   Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG'). 
 
   Die SMS GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der 
   Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. 
   aktienrechtlicher Squeeze Out), Gebrauch zu machen. Mit vorläufigem Verlangen vom 3. Dezember 2015, eingegangen bei der 
   elexis AG am 7. Dezember 2015, hat die SMS GmbH der elexis AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines 
   aktienrechtlichen Squeeze Out prüft, und gemäß § 327b Abs. 1 Satz 2 AktG darum gebeten, ihr alle für die Festlegung der 
   Barabfindung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. 
 
   Mit Schreiben vom 28. April 2016 hat die SMS GmbH ein bestätigendes Verlangen an den Vorstand der elexis AG gerichtet. Mit 
   konkretisiertem Verlangen i.S.d. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 12. Mai 2016 hat die SMS GmbH schließlich die Barabfindung 
   auf EUR 23,30 je auf den Namen lautende Stückaktie der elexis AG festgelegt. 
 
   In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 hat die SMS GmbH die Voraussetzungen für die 
   Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung 
   erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem durch das Landgericht Dortmund ausgewählten und durch Beschluss 
   vom 23. Dezember 2015 bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und 
   bestätigt. Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hierüber am 17. Mai 2016 einen Prüfungsbericht 
   gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet. 
 
   Zudem hat die SMS GmbH dem Vorstand der elexis AG am 13. Mai 2016 eine Gewährleistungserklärung der M.M.Warburg & CO (AG & 
   Co.) KGaA gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 12. Mai 2016 übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die M.M.Warburg & CO (AG 
   & Co.) KGaA die Gewährleistung für die Verpflichtung der SMS GmbH, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des 
   Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der 
   elexis AG zu zahlen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der SMS GmbH vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der elexis AG mit Sitz in Wenden (Minderheitsaktionäre) 
   werden nach dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 23,30 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der elexis AG mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie auf die SMS GmbH mit Sitz in Düsseldorf als Hauptaktionärin der 
   elexis AG übertragen.' 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt 6 sind im Internet unter www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung', folgende Unterlagen zugänglich: 
 
   - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
   - die Jahresabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte für die elexis AG für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 sowie der 
     Jahresabschluss der elexis AG für das Geschäftsjahr 2015, 
   - die Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte für den elexis-Konzern für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 
     sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015, 
   - der von der SMS GmbH nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Übertragungsbericht vom 12. Mai 2016, 
     einschließlich der folgenden Anlagen: 
 
     - Konzernstruktur der elexis-Gruppe (Anlage 1) 
     - Vorläufiges Verlangen der SMS GmbH auf Fassung eines Beschlusses zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Anlage 2) 
     - Bestätigendes Verlangen der SMS GmbH auf Fassung eines Beschlusses zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Anlage 3) 
     - Konkretisiertes Verlangen der SMS GmbH gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (Anlage 4) 
     - Bewertungsgutachten der PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt am Main, vom 12. Mai 2016 zum Unternehmenswert der elexis 
       AG zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung i.S.v. § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG (Anlage 5) 
     - Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 23. Dezember 2015 betreffend die Bestellung der Baker Tilly Roelfs AG, 
       Düsseldorf, als sachverständiger Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG (Anlage 6) 
     - Gewährleistungserklärung der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA gemäß § 327b Abs. 3 AktG (Anlage 7) 
   - der von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 
     293e Abs. 1 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 17. Mai 2016 über die Prüfung der Angemessenheit der von der SMS GmbH 
     festgelegten Barabfindung. 
 
   Diese Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
 Weitere Angaben und Hinweise 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis 
zum Ablauf des 21. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei nachfolgend 
bezeichneter Anmeldestelle angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind: 
 
 elexis AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder 
per Telefax: + 49(0)89-309037 4675 
oder 
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 

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May 20, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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