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DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: elexis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2016 in Wenden mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-20 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
elexis AG Wenden Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der elexis AG ein. 
 
Sie findet statt 
 
am Dienstag, den 28. Juni 2016, um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) 
 
im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH, Industriestraße 1, 57482 Wenden (bei Olpe). 
 
Tagesordnung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für die elexis AG, des gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts für den elexis-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind im Internet unter www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung' zugänglich und werden während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der elexis AG für das Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 6.997.992,06 wie folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2015 von EUR 0,14 je dividendenberechtigter       EUR 1.288.000,00 
      Stückaktie 
   b) Einstellung in andere Gewinnrücklagen                                                                EUR 5.709.992,06 
      Bilanzgewinn                                                                                         EUR 6.997.992,06 
 
   Die Dividende soll am 29. Juni 2016 ausgezahlt werden. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Düsseldorf, für das am 31. Dezember 2016 endende Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu 
   bestellen. 
6.  Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der elexis AG, Wenden, auf die SMS GmbH, 
    Düsseldorf, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG 
 
   Die SMS GmbH mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 49121, ist im 
   Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung unmittelbar mit insgesamt 8.787.000 auf den Namen lautenden Stückaktien am 
   Grundkapital der elexis AG beteiligt und mit diesem Bestand vollständig im Aktienregister der elexis AG eingetragen. Das 
   Grundkapital der elexis AG beträgt EUR 23.552.000,00 und ist eingeteilt in 9.200.000 auf den Namen lautende Stückaktien. 
   Damit hält die SMS GmbH mehr als 95 % des Grundkapitals der elexis AG und ist deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a 
   Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ('AktG'). 
 
   Die SMS GmbH hat sich entschlossen, von der in §§ 327a ff. AktG geregelten Möglichkeit, die Aktien der 
   Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf den Hauptaktionär zu übertragen (sog. 
   aktienrechtlicher Squeeze Out), Gebrauch zu machen. Mit vorläufigem Verlangen vom 3. Dezember 2015, eingegangen bei der 
   elexis AG am 7. Dezember 2015, hat die SMS GmbH der elexis AG mitgeteilt, dass sie die Durchführung eines 
   aktienrechtlichen Squeeze Out prüft, und gemäß § 327b Abs. 1 Satz 2 AktG darum gebeten, ihr alle für die Festlegung der 
   Barabfindung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und erforderliche Auskünfte zu erteilen. 
 
   Mit Schreiben vom 28. April 2016 hat die SMS GmbH ein bestätigendes Verlangen an den Vorstand der elexis AG gerichtet. Mit 
   konkretisiertem Verlangen i.S.d. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 12. Mai 2016 hat die SMS GmbH schließlich die Barabfindung 
   auf EUR 23,30 je auf den Namen lautende Stückaktie der elexis AG festgelegt. 
 
   In einem schriftlichen Bericht an die Hauptversammlung vom 12. Mai 2016 hat die SMS GmbH die Voraussetzungen für die 
   Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der von ihr festgesetzten Barabfindung 
   erläutert und begründet (sog. Übertragungsbericht). Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die Baker Tilly Roelfs 
   AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem durch das Landgericht Dortmund ausgewählten und durch Beschluss 
   vom 23. Dezember 2015 bestellten sachverständigen Prüfer für die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung geprüft und 
   bestätigt. Die Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat hierüber am 17. Mai 2016 einen Prüfungsbericht 
   gemäß § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 AktG erstattet. 
 
   Zudem hat die SMS GmbH dem Vorstand der elexis AG am 13. Mai 2016 eine Gewährleistungserklärung der M.M.Warburg & CO (AG & 
   Co.) KGaA gemäß § 327b Abs. 3 AktG vom 12. Mai 2016 übermittelt. Durch diese Erklärung übernimmt die M.M.Warburg & CO (AG 
   & Co.) KGaA die Gewährleistung für die Verpflichtung der SMS GmbH, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des 
   Übertragungsbeschlusses im Handelsregister unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übertragenen Aktien der 
   elexis AG zu zahlen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der SMS GmbH vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   'Die auf den Namen lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der elexis AG mit Sitz in Wenden (Minderheitsaktionäre) 
   werden nach dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer 
   angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 23,30 für je eine auf den Namen lautende Stückaktie der elexis AG mit einem 
   rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie auf die SMS GmbH mit Sitz in Düsseldorf als Hauptaktionärin der 
   elexis AG übertragen.' 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt 6 sind im Internet unter www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor 
   Relations/Hauptversammlung', folgende Unterlagen zugänglich: 
 
   - der Entwurf des Übertragungsbeschlusses, 
   - die Jahresabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte für die elexis AG für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 sowie der 
     Jahresabschluss der elexis AG für das Geschäftsjahr 2015, 
   - die Konzernabschlüsse und zusammengefassten Lageberichte für den elexis-Konzern für die Geschäftsjahre 2013 und 2014 
     sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015, 
   - der von der SMS GmbH nach § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG erstattete schriftliche Übertragungsbericht vom 12. Mai 2016, 
     einschließlich der folgenden Anlagen: 
 
     - Konzernstruktur der elexis-Gruppe (Anlage 1) 
     - Vorläufiges Verlangen der SMS GmbH auf Fassung eines Beschlusses zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Anlage 2) 
     - Bestätigendes Verlangen der SMS GmbH auf Fassung eines Beschlusses zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Anlage 3) 
     - Konkretisiertes Verlangen der SMS GmbH gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG (Anlage 4) 
     - Bewertungsgutachten der PricewaterhouseCoopers AG, Frankfurt am Main, vom 12. Mai 2016 zum Unternehmenswert der elexis 
       AG zur Ermittlung der angemessenen Barabfindung i.S.v. § 327b Abs. 1 Satz 1 AktG (Anlage 5) 
     - Beschluss des Landgerichts Dortmund vom 23. Dezember 2015 betreffend die Bestellung der Baker Tilly Roelfs AG, 
       Düsseldorf, als sachverständiger Prüfer gemäß § 327c Abs. 2 Satz 3 AktG (Anlage 6) 
     - Gewährleistungserklärung der M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA gemäß § 327b Abs. 3 AktG (Anlage 7) 
   - der von der Baker Tilly Roelfs AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, nach § 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4 i.V.m. § 
     293e Abs. 1 AktG erstattete Prüfungsbericht vom 17. Mai 2016 über die Prüfung der Angemessenheit der von der SMS GmbH 
     festgelegten Barabfindung. 
 
   Diese Unterlagen werden außerdem während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausliegen. 
 
 Weitere Angaben und Hinweise 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis 
zum Ablauf des 21. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) bei nachfolgend 
bezeichneter Anmeldestelle angemeldet haben und am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind: 
 
 elexis AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder 
per Telefax: + 49(0)89-309037 4675 
oder 
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 20, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

Aktionäre können auch nach einer Anmeldung zur Hauptversammlung über ihre Aktien frei verfügen. Im Verhältnis zur 
Gesellschaft gilt gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär aber nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Für 
das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung am 28. Juni 2016 und das Stimmrecht ist insoweit der Tag der Hauptversammlung 
maßgeblich. Bitte beachten Sie, dass im Zeitraum zwischen dem 22. Juni 2016 und dem 28. Juni 2016 (jeweils einschließlich) 
keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen werden, d. h. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge nach dem 21. 
Juni 2016 eingehen, werden erst nach der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen. Technisch maßgeblicher 
Bestandsstichtag (sogenannter Technical Record Date) ist somit der Ablauf des 21. Juni 2016. Sämtliche Erwerber von Aktien 
der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden vor diesem Hintergrund gebeten, 
Umschreibungsanträge so zeitnah wie möglich zu stellen. 
 
Nach Eingang der Anmeldung bei vorstehend bezeichneter Anmeldestelle werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung übersandt. Im Gegensatz zur Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht 
Teilnahmevoraussetzung, sondern sie dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur 
Hauptversammlung. 
 
 Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, 
z. B. durch das depotführende Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Bevollmächtigt ein 
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Aktionäre, die ihr 
Stimmrecht in der Hauptversammlung durch Bevollmächtigte, einschließlich der von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen möchten, müssen sich nach den oben unter der Rubrik 'Teilnahme an der Hauptversammlung 
und die Ausübung des Stimmrechts' genannten Bestimmungen anmelden. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB). Aktionäre, die ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 
AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 
Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß gelten, bevollmächtigen, werden gebeten, 
etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen 
abzustimmen. 
 
Aktionäre können die Formulare zur Vollmachtserteilung verwenden, die den Anmeldeunterlagen oder jeder Eintrittskarte 
beigefügt sind. 
 
Die Vollmacht kann entweder (1) gegenüber der Gesellschaft durch Vorweisen der Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der 
Hauptversammlung oder durch Übermittlung an die folgende Adresse 
 
 elexis AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder 
per Telefax: + 49(0)89-309037 4675 
oder 
per E-Mail: elexis-hv2016@computershare.de 
 
oder (2) gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf 
es gegenüber der Gesellschaft - soweit sich nicht aus § 135 AktG etwas anderes ergibt - eines Nachweises der Bevollmächtigung 
in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die vorstehend genannte Adresse einschließlich des 
dort genannten Weges der elektronischen Kommunikation (E-Mail) gesendet werden. Für den Widerruf einer Vollmacht gelten die 
vorstehenden Ausführungen entsprechend. 
 
 Weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor 
der Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem Falle ausdrückliche und eindeutige 
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind 
verpflichtet, entsprechend den erteilten Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine oder keine 
eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur 
Stimmrechtsausübung befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten. 
 
Vollmachten und Weisungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilter Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen bis zum Ablauf des 24. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) bei der 
Gesellschaft unter der Adresse 
 
 elexis AG 
c/o Computershare Operations Center 
80249 München 
oder 
per Telefax: + 49(0)89-309037 4675 
oder 
per E-Mail: elexis-hv2016@computershare.de 
 
eingehen, um auf der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden. 
 
Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre 
das zusammen mit den Anmeldeunterlagen oder der Eintrittskarte zur Verfügung gestellte Vollmachts- und Weisungsformular 
nutzen. 
 
Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen sind ebenfalls in Textform an die genannte Adresse zu senden. Am 
Tag der Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft oder eine Weisung an den 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft bzw. ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht oder einer Weisung in Textform bei 
der Einlasskontrolle erteilt werden. 
 
Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft können die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen 
über eventuelle, erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge oder sonstige, nicht im Vorfeld der 
Hauptversammlung mitgeteilte Anträge teilnehmen und auch keine Weisungen dazu erteilen. Der Stimmrechtsvertreter kann auch 
nicht zur Ausübung des Rede- und Fragerechts sowie des Antragsrechts der Aktionäre bevollmächtigt werden. 
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und 
Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern der Gesellschaft übersenden. Gegenanträge müssen - im Gegensatz zu Wahlvorschlägen - 
begründet werden. Solche Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an 
 
 elexis AG 
Vorstand 
Industriestraße 1 
57482 Wenden 
oder 
per Telefax: + 49(0)2762-612 135 oder 
per E-Mail: info@elexis.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt. 
 
Alle nach Maßgabe der §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machenden (Gegen-)Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden gemäß 
den gesetzlichen Bestimmungen sowie mit etwaigen Stellungnahmen der Verwaltung im Internet unter www.elexis.de, dort unter 
der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung', veröffentlicht, sofern sie unter der vorgenannten Adresse bis spätestens 
zum Ablauf des 13. Juni 2016 (24:00 Uhr MESZ) zugegangen sind. 
 
Wenden, im Mai 2016 
 
elexis AG 
 
Der Vorstand 
 
 2016-05-20 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: elexis AG 
             Industriestrasse 1 
             57482 Wenden 
             Deutschland 
Telefon:     +49 2762 612211 
Fax:         +49 2762 612135 
E-Mail:      info@elexis.de 
Internet:    http://www.elexis.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
465477 2016-05-20 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 20, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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