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DGAP-HV: Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2016 in Hermaringen-Gerschweiler mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2016 in 
Hermaringen-Gerschweiler mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-23 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft Giengen an der Brenz ISIN DE0007617003 
Wertpapierkenn-Nr. 761 700 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 132. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 
dem 30.06.2016, 09.00 Uhr, in den Sitzungssaal der 
Vereinigte Filzfabriken AG, Giengener Weg 66, 
89568 Hermaringen-Gerschweiler, ein. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie 
   des Berichtes des Aufsichtsrats und ferner des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   HGB. 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet über die Homepage der Gesellschaft www.vfg.de und in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Giengener Weg 66, 89568 Hermaringen-Gerschweiler, Tel. 07322/144-101, eingesehen werden. Sie werden 
   den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein 
   und näher erläutert werden. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge gem. § 286 
   Abs. 5 HGB 
 
   Nach der Regelung in § 286 Abs. 5 HGB kann die Hauptversammlung beschließen, dass die im Anhang des Jahresabschlusses 
   vorgesehenen individualisierten Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB zu den Bezügen jedes einzelnen 
   Vorstandsmitgliedes unterbleiben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   Die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben. Der Beschluss gilt für die 
   Jahresabschlüsse der fünf Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TGS Audit & Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Würzburg, zum Abschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
beziehen, den Tag der Versammlung nicht mitgerechnet, d.h. also auf den Beginn des Donnerstag, den 09. Juni 2016. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet, d.h. also bis zum Donnerstag, dem 23. Juni 
2016, 24:00 Uhr, über folgende Adresse zugehen: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Bedeutung des Nachweisstichtages: 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechtes als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
und der Umfang des Stimmrechtes bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb 
über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
 Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen 
Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das 
Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich 
ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per 
Post, per Telefax oder elektronisch an folgende Anschrift übermittelt werden: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
Hauptversammlung 
Postfach 1620 
89531 Giengen (Brenz) 
Telefax Nummer: 07322/144-102 
E-Mail: info@vfg.de 
 
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10 AktG, 125 Abs. 5 
AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen 
zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten unsere 
Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Einzelheiten der Vollmacht mit diesen abzustimmen. Ein Verstoß gegen die 
vorgenannten und weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten 
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Stimmabgabe nicht. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern 
müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden. Hierfür kann auch 
der Vordruck verwendet werden, der im Internet über die Homepage der Gesellschaft www.vfg.de abrufbar ist. Die 
Mitarbeiter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. 
Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen bei der Gesellschaft unter der 
oben genannten Anschrift per Post, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens Mittwoch, den 29. Juni 2016, 24:00 Uhr 
eingehen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes notwendig sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 
134 Abs. 3 AktG). 
 
 RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere 
Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der Internetadresse www.vfg.de. 
 
 Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 

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May 23, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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