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DGAP-HV: Vereinigte Filzfabriken, -2-

DJ DGAP-HV: Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2016 in Hermaringen-Gerschweiler mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2016 in 
Hermaringen-Gerschweiler mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-23 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Vereinigte Filzfabriken Aktiengesellschaft Giengen an der Brenz ISIN DE0007617003 
Wertpapierkenn-Nr. 761 700 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 132. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, 
dem 30.06.2016, 09.00 Uhr, in den Sitzungssaal der 
Vereinigte Filzfabriken AG, Giengener Weg 66, 
89568 Hermaringen-Gerschweiler, ein. Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie 
   des Berichtes des Aufsichtsrats und ferner des erläuternden Berichtes des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 
   HGB. 
 
   Die genannten Unterlagen können im Internet über die Homepage der Gesellschaft www.vfg.de und in den Geschäftsräumen 
   der Gesellschaft, Giengener Weg 66, 89568 Hermaringen-Gerschweiler, Tel. 07322/144-101, eingesehen werden. Sie werden 
   den Aktionären auf Anfrage auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein 
   und näher erläutert werden. 
 
   Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Mitglied des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
4. Beschlussfassung über das Unterbleiben der Angaben zur individualisierten Offenlegung der Vorstandsbezüge gem. § 286 
   Abs. 5 HGB 
 
   Nach der Regelung in § 286 Abs. 5 HGB kann die Hauptversammlung beschließen, dass die im Anhang des Jahresabschlusses 
   vorgesehenen individualisierten Angaben gem. § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB zu den Bezügen jedes einzelnen 
   Vorstandsmitgliedes unterbleiben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen: 
 
   Die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB verlangten Angaben unterbleiben. Der Beschluss gilt für die 
   Jahresabschlüsse der fünf Geschäftsjahre 2016 bis einschließlich 2020. 
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die TGS Audit & Tax GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Würzburg, zum Abschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
 Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechtes 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
sich in Textform (§ 126 b BGB) angemeldet haben. 
 
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechtes nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126 b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung 
beziehen, den Tag der Versammlung nicht mitgerechnet, d.h. also auf den Beginn des Donnerstag, den 09. Juni 2016. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der 
Hauptversammlung, den Tag der Versammlung und des Zugangs nicht mitgerechnet, d.h. also bis zum Donnerstag, dem 23. Juni 
2016, 24:00 Uhr, über folgende Adresse zugehen: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
c/o Deutsche Bank AG 
Securities Production 
General Meetings 
Postfach 20 01 07 
60605 Frankfurt am Main 
Telefax: +49 69 12012-86045 
E-Mail: wp.hv@db-is.com 
 
Bedeutung des Nachweisstichtages: 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechtes als 
Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme 
und der Umfang des Stimmrechtes bemisst sich dabei ausschließlich nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz zum 
Nachweisstichtag. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb 
über ihre Aktien auch ab dem Nachweisstichtag und auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
den Umfang des Stimmrechtes ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf 
den Umfang des Stimmrechtes. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktien erwerben, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. 
 
 Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
 
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen 
Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das 
Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich 
ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft können per 
Post, per Telefax oder elektronisch an folgende Anschrift übermittelt werden: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
Hauptversammlung 
Postfach 1620 
89531 Giengen (Brenz) 
Telefax Nummer: 07322/144-102 
E-Mail: info@vfg.de 
 
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10 AktG, 125 Abs. 5 
AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die 
Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigen nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen 
zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Wir bitten unsere 
Aktionäre, sofern sie Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen 
bevollmächtigen wollen, sich bezüglich der Einzelheiten der Vollmacht mit diesen abzustimmen. Ein Verstoß gegen die 
vorgenannten und weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten 
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Stimmabgabe nicht. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären die Möglichkeit, sich durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
als Bevollmächtigte nach ihren Weisungen in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern 
müssen dazu eine Vollmacht und besondere Weisungen für die Ausübung des Stimmrechtes erteilt werden. Hierfür kann auch 
der Vordruck verwendet werden, der im Internet über die Homepage der Gesellschaft www.vfg.de abrufbar ist. Die 
Mitarbeiter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; sie können die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen 
ausüben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennehmen. 
Vollmachten für die Stimmrechtsvertreter unter Erteilung ausdrücklicher Weisungen müssen bei der Gesellschaft unter der 
oben genannten Anschrift per Post, per Telefax oder per E-Mail bis spätestens Mittwoch, den 29. Juni 2016, 24:00 Uhr 
eingehen. 
 
Wir weisen darauf hin, dass auch im Falle einer Stimmrechtsvertretung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des 
Anteilsbesitzes notwendig sind. 
 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen (§ 
134 Abs. 3 AktG). 
 
 RECHTE DER AKTIONÄRE 
 
Den Aktionären stehen im Vorfeld und während der Hauptversammlung unter anderem die folgenden Rechte zu. Weitere 
Einzelheiten hierzu finden sich auch unter der Internetadresse www.vfg.de. 
 
 Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR 
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 23, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung 
und des Zugangs nicht mitgerechnet, und damit bis zum Montag, dem 30. Mai 2016, 24:00 Uhr, zugehen. Das Verlangen ist an 
den Vorstand zu richten. Wir bitten um Übersendung an folgende Adresse: 
Per Post: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
Vorstand 
Hauptversammlung 
Postfach 1620 
89531 Giengen (Brenz) 
 
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet unter www.vfg.de unter 
'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' veröffentlicht. 
 
 Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 Aktiengesetz 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu bestimmten 
Tagesordnungspunkten sowie Wahlvorschläge zu übersenden. 
 
Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Absatz 2 und 3 Aktiengesetz Gegenanträge von Aktionären einschließlich des 
Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung über die Homepage der Gesellschaft 
www.vfg.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, den Tag der Versammlung und des 
Zugangs nicht mitgerechnet, also bis zum Ablauf des Mittwoch, dem 15. Juni 2016, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen 
zulässigen Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und/oder Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung 
mit Begründung an unten genannte Adresse übersandt hat. 
 
Gemäß § 127 Aktiengesetz gelten diese Regelungen sinngemäß und mit den in § 127 Aktiengesetz enthaltenen Einschränkungen 
für einen etwaigen Wahlvorschlag eines Aktionärs. 
 
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet auf der Homepage der 
Gesellschaft www.vfg.de unter 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' veröffentlicht. 
 
 Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
sowie die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Unter den in § 131 Abs. 
3 AktG genannten Voraussetzungen darf der Vorstand die Auskunft verweigern. 
 
Nach § 13 der Satzung der Gesellschaft ist der Versammlungsleiter ermächtigt, in der Hauptversammlung das Frage- und 
Rederecht für den gesamten Hauptversammlungsverlauf, für einzelne Tagesordnungspunkte oder für einzelne Redner zeitlich 
angemessen zu beschränken. 
 
Weitere Einzelheiten zur Ausübung der Aktionärsrechte und ihren Grenzen sind im Internet auf der Homepage der 
Gesellschaft www.vfg.de unter 'Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre' veröffentlicht. 
 
 Adresse für Gegenanträge und Wahlvorschläge 
 
Gegenanträge gemäß § 126 Absatz 1 bzw. Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG bitten wir, der Gesellschaft per Post, per 
Telefax oder elektronisch an folgende Anschrift zu übersenden: 
 
Vereinigte Filzfabriken AG 
Hauptversammlung 
Postfach 1620 
89531 Giengen (Brenz) 
Telefax Nummer: 07322/144-102 
E-Mail: info@vfg.de 
 
 INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT 
 
Folgende Informationen sind ab der Einberufung über die Homepage der Gesellschaft www.vfg.de zugänglich: 
 
- Der Inhalt dieser Einberufung 
- Eine Erläuterung, wenn zu einem Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll 
- Die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen 
- Die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung 
- Nähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge und 
  Auskunftsrecht 
 
 ANGABEN ZUM SITZ DER GESELLSCHAFT 
 
Der Sitz der Gesellschaft ist Giengen an der Brenz 
 
 MITTEILUNG ÜBER DIE GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 31.500 Stückaktien. Jede Stückaktie 
gewährt eine Stimme, so dass 31.500 teilnahme- und stimmberechtigte Aktien bestehen. Jede teilnahmeberechtigte Aktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien 
unterschiedlicher Gattung. 
 
Giengen (Brenz), im Mai 2016 
 
Der Vorstand 
 
 2016-05-23 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft 
             Giengener Weg 66 
             89537 Giengen 
             Deutschland 
Telefon:     +49 7322 144150 
Fax:         +49 7322 144102 
E-Mail:      kurt.krutina@vfg.de 
Internet:    http://www.vfg.de 
ISIN:        DE0007617003 
WKN:         761700 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
465865 2016-05-23 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 23, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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