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DGAP-HV: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2016 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 30.06.2016 in Frankfurt am Main 
mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-24 / 15:07 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG Frankfurt am Main ISIN: DE000A0XFSF0 / WKN: A0XFSF Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung am Donnerstag, den 30. Juni 2016, 11:00 Uhr, 
im 
Sheraton Frankfurt Congress Hotel 
Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main 
 
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, 
 
wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung, die am Donnerstag, den 30. Juni 2016, um 11:00 Uhr, im Sheraton 
Frankfurt Congress Hotel, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main, stattfindet, ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 sowie der jeweiligen 
   Lageberichte für die DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2015 - einschließlich 
   der erläuternden Berichte des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 HGB - sowie des Berichtes des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Zu Punkt 1 der Tagesordnung wird kein Beschluss gefasst, da sich dieser auf die Zugänglichmachung und Erläuterung der 
   vorbezeichneten Unterlagen beschränkt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung über den festgestellten Jahresabschluss, 
   den gebilligten Konzernabschluss und die weiteren Unterlagen gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der Vorstand und, soweit der 
   Bericht des Aufsichtsrats betroffen ist, der Aufsichtsrat werden die zugänglich gemachten Unterlagen im Rahmen der 
   Hauptversammlung erläutern. Die Aktionäre haben auf der Hauptversammlung im Rahmen ihres Auskunftsrechts Gelegenheit, Fragen 
   hierzu zu stellen. 
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer der 
   DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG für das Geschäftsjahr 2016 sowie zum Abschlussprüfer für eine etwaige prüferische 
   Durchsicht verkürzter Abschlüsse und Zwischenberichte sowie unterjähriger Finanzberichte in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 
   bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlages die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung 
   der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. Ein Prüfungsausschuss, 
   auf dessen Empfehlung der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht nicht. 
5.  Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015 beschließt. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich derzeit nach §§ 95 Satz 1, 96 Absatz 1 letzter Fall, 101 Absatz 1 AktG in 
   Verbindung mit § 10 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung der Gesellschaft zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. An Wahlvorschläge ist die Hauptversammlung nicht gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zu beschließen: 
 
   a) Herr Prof. Dr. Hermann Anton Wagner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis und Professor an der 
      Frankfurt School of Finance and Management mit dem Fachgebiet Financial Management, Frankfurt am Main, wird zum Mitglied 
      des Aufsichtsrates bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. 
      Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, bestellt. 
 
      Herr Prof. Dr. Wagner hat mitgeteilt, dass er im Falle seiner Wiederwahl erneut für das Amt des 
      Aufsichtsratsvorsitzenden zur Verfügung steht. 
 
      Herr Prof. Dr. Wagner bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
         - Aareal Bank AG, Wiesbaden 
           (einfaches Mitglied) 
         - btu consultingpartner Holding AG, Oberursel (Taunus) 
           (stellvertretender Vorsitzender) 
         - PEH Wertpapier AG, Frankfurt a.M. 
           (stellvertretender Vorsitzender) 
         - SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA, Frankfurt a.M. 
           (einfaches Mitglied) 
      2. Herr Prof. Dr. Wagner bekleidet keine Ämter in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen. 
 
       Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
       Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Prof. Dr. Wagner, ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die 
      außerordentliche Hauptversammlung vom 27. Juni 2013 Mitglied des Aufsichtsrates und unterhält damit eine geschäftliche 
      Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus steht Herr Prof. Dr. Wagner nach Einschätzung 
      des Aufsichtsrates in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrates im Sinne der 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. 
   b) Herr Dr. Peter Maser, Rechtsanwalt bei Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart, wird zum Mitglied des 
      Aufsichtsrates bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. 
      Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, bestellt. 
 
      Herr Dr. Maser bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
         - BF.direkt AG, Stuttgart 
           (Vorsitzender) 
         - Volksbank Stuttgart eG, Stuttgart 
           (stellvertretender Vorsitzender) 
      2. Ämter in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
 
         - Verlagsgruppe Ebner Ulm GmbH & Co. KG, Ulm 
           (einfaches Mitglied des Verwaltungsrates) 
         - European American Investment Bank AG, Wien 
           (stellvertretender Vorsitzender) 
 
       Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
       Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Dr. Maser, ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die 
      außerordentliche Hauptversammlung vom 06. März 2015 Mitglied des Aufsichtsrates und unterhält damit eine geschäftliche 
      Beziehung zum Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. Darüber hinaus steht Herr Dr. Maser nach Einschätzung des 
      Aufsichtsrates in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum Unternehmen, zu den Organen der Gesellschaft 
      oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrates im Sinne der 
      Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wäre. 
   c) Herr Günther Walcher, Kaufmann, Istanbul (Türkei), wird zum Mitglied des Aufsichtsrates bis zur Hauptversammlung, die 
      über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt, 
      bestellt. 
 
      Herr Walcher bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien: 
 
      1. Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
         - SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA, Frankfurt a.M. 
           (einfaches Mitglied) 
      2. Herr Walcher bekleidet keine Ämter in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von 
         Wirtschaftsunternehmen. 
 
       Angaben zu persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen des vorgeschlagenen Kandidaten gemäß Ziffer 5.4.1. des 
       Deutschen Corporate Governance Kodex 
 
      Der vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Kandidat, Herr Walcher, ist bereits aufgrund seiner Wahl durch die ordentliche 
      Hauptversammlung vom 23. Oktober 2013 Mitglied des Aufsichtsrates und unterhält damit eine geschäftliche Beziehung zum 
      Unternehmen bzw. dem Organ 'Aufsichtsrat'. 
 
      Darüber hinaus hält Herr Walcher unmittelbar 100 % der Geschäftsanteile an der niederländischen Gesellschaft Lavinia 

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