Zürich (ots) - Der Streit zwischen dem Lebensversicherer Swiss
Life und dem Warenhauskonzern Manor um dessen Flagschiff an der
Zürcher Bahnhofstrasse beginnt von vorn. Laut Recherchen der
«Handelszeitung» hat das Bundesgericht in letzter Instanz
entschieden, dass das Verfahren vor dem Zürcher Handels-Gericht neu
aufzurollen ist. Dies bestätigt eine Manor-Sprecherin.
Vor über drei Jahren haben die Parteien ihre Differenzen über die
Konditionen des Mietvertrags vor das Zürcher Mietgericht getragen. In
zweiter Instanz entschied im Mai 2015 das Zürcher Obergericht, dass
das Mietgericht gar nicht zuständig sei. Dagegen hat Swiss Life vor
Bundesgericht rekurriert. Nun haben die Lausanner Richter dem
Obergericht den Rücken gestärkt und den Mietstreit ans Handelsgericht
gewiesen. Dieses Gremium ist zuständig für Auseinandersetzungen
zwischen Aktiengesellschaften. Die Begründung für das Urteil steht
noch aus.
Ob Manor damit tatsächlich Ende Januar 2019 das Warenhaus an der
oberen Bahnhofstrasse aufgeben muss, ist mit dem jüngsten
Gerichtsentscheid fraglicher geworden. Es hängt nun von der
Geschwindigkeit der Justiz ab, wie rasch der Versicherer Swiss Life
seine Umbaupläne für die Liegenschaft umsetzen kann. Wann aber das
Handelsgericht entscheidet, ist völlig offen. Es hat gerade erst
begonnen, sich über das Dossier zu beugen. Und sein Urteil kann
erneut ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Originaltext: Handelszeitung
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100009535
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Kontakt:
Nähere Auskunft erhalten Sie unter Tel: 043 444 57 77
Life und dem Warenhauskonzern Manor um dessen Flagschiff an der
Zürcher Bahnhofstrasse beginnt von vorn. Laut Recherchen der
«Handelszeitung» hat das Bundesgericht in letzter Instanz
entschieden, dass das Verfahren vor dem Zürcher Handels-Gericht neu
aufzurollen ist. Dies bestätigt eine Manor-Sprecherin.
Vor über drei Jahren haben die Parteien ihre Differenzen über die
Konditionen des Mietvertrags vor das Zürcher Mietgericht getragen. In
zweiter Instanz entschied im Mai 2015 das Zürcher Obergericht, dass
das Mietgericht gar nicht zuständig sei. Dagegen hat Swiss Life vor
Bundesgericht rekurriert. Nun haben die Lausanner Richter dem
Obergericht den Rücken gestärkt und den Mietstreit ans Handelsgericht
gewiesen. Dieses Gremium ist zuständig für Auseinandersetzungen
zwischen Aktiengesellschaften. Die Begründung für das Urteil steht
noch aus.
Ob Manor damit tatsächlich Ende Januar 2019 das Warenhaus an der
oberen Bahnhofstrasse aufgeben muss, ist mit dem jüngsten
Gerichtsentscheid fraglicher geworden. Es hängt nun von der
Geschwindigkeit der Justiz ab, wie rasch der Versicherer Swiss Life
seine Umbaupläne für die Liegenschaft umsetzen kann. Wann aber das
Handelsgericht entscheidet, ist völlig offen. Es hat gerade erst
begonnen, sich über das Dossier zu beugen. Und sein Urteil kann
erneut ans Bundesgericht weitergezogen werden.
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