von Martin Reim, Euro am Sonntag Angenommen, nach einem unverschuldeten Autounfall kommen versteckte Schäden erst in der Werkstatt zum Vorschein. Muss dann der gegnerische Haftpflichtversicherer trotzdem zahlen? €uro am Sonntag: Ja. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Miesbach, wie das Branchenportal kfz-betrieb.de ...Den vollständigen Artikel lesen ...