Das kann teuer werden für die Deutsche Telekom: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat im Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom für den 27. Oktober einen Verhandlungstermin angesetzt. Rund 17.000 Kleinanleger sehen sich von einem Verkaufsprospekt zum dritten Börsengang des Bonner Konzerns im Juni 2000 getäuscht und fordern Schadenersatz...Den vollständigen Artikel lesen ...