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DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires -2-

DJ DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2016 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 07.07.2016 
in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-27 / 15:07 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kenn-Nummer 522 950 
ISIN DE0005229504 EINLADUNG ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der am Donnerstag, dem 
7. Juli 2016, 10.00 Uhr, 
im Millerntor-Stadion Ballsaal Haupttribüne, 
Harald-Stender-Platz 1, 20359 Hamburg, stattfindenden 
29. ordentlichen Hauptversammlung. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft und des 
   gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Lageberichte des Vorstands für die AG und den 
   Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB 
 
   Die unter Punkt 1 genannten Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung und in den Geschäftsräumen 
   der Bijou Brigitte modische Accessoires Aktiengesellschaft, Poppenbütteler Bogen 1, 22399 Hamburg, eingesehen werden. 
   Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch unverzüglich und kostenlos zugesandt. Überdies 
   werden die Unterlagen während der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen der §§ 172, 173 AktG findet zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung statt, da der Aufsichtsrat den 
   Jahresabschluss und den Konzernabschluss rechtlich verbindlich bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit gemäß 
   § 172 Satz 1 AktG festgestellt ist. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 44.626.605,10 Euro wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   a) Ausschüttung einer Dividende von 3,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie. Bei einer Gesamtzahl von 7.885.116 
      Stück dividendenberechtigter Aktien sind dies insgesamt 23.655.348,00 Euro. 
   b) Der verbleibende Betrag von 20.971.257,10 Euro aus dem Bilanzgewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen. 
 
   Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur 
   Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung 
   gestellt, der eine Dividende von 3,00 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten 
   Gewinnvortrag vorsieht. 
 
   Die Dividende ist am Tag nach der Hauptversammlung zahlbar. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 für diesen Zeitraum 
   Entlastung zu erteilen. 
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu wählen. 
 
 Weitere Angaben und Hinweise zur Einberufung 
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft 8.100.000,00 Euro und ist 
eingeteilt in 8.100.000 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Aktien ohne Nennbetrag, die jeweils eine Stimme gewähren. Die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 8.100.000. Diese Gesamtzahlen schließen jeweils im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung von der Gesellschaft gehaltene 214.884 Stück eigene Aktien ein, aus denen der Gesellschaft keine Rechte 
zustehen. 
 
 Teilnahmeberechtigung und Stimmrechtsausübung (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung) 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung in Textform gemäß § 126 b BGB in deutscher oder in englischer Sprache angemeldet und ihre Berechtigung 
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. 
 
Der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch Nachweis des 
Anteilsbesitzes des depotführenden Instituts in Textform gemäß § 126 b BGB zu erbringen und muss in deutscher oder 
englischer Sprache verfasst sein. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der 
Hauptversammlung, also auf den Beginn des 16. Juni 2016, 00.00 Uhr MESZ (sog. Nachweisstichtag), zu beziehen. 
 
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter nachfolgend genannter Anschrift, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2016, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sein: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o UniCredit Bank AG 
 CBS51GM 
 80311 München 
 Fax +49 (0)89 540 025 19 
 E-Mail: hauptversammlungen@unicredit.de 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Der Besitz einer Eintrittskarte ist anders als die ordnungsgemäße 
Anmeldung und die Nachweiserbringung jedoch keine Teilnahmevoraussetzung. 
 
Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung 
der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft unter vorstehender Adresse Sorge zu tragen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär 
nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts 
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht 
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung 
des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag entscheidend. Dementsprechend haben Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes 
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen. Der Nachweisstichtag ist auch kein relevantes Datum für die 
Dividendenberechtigung. 
 
 Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung 
auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person 
ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch in diesen Fällen müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des besonderen Nachweises des 
Anteilsbesitzes rechtzeitig nach den vorstehenden Bestimmungen selbst anmelden. 
 
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht findet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach 
der oben beschriebenen form- und fristgerechten Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes und Anmeldung zugeschickt 
wird, und steht auch unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download zur 
Verfügung. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB, es 
sei denn, sie sind an ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von Aktionären oder eine sonstige von § 135 Abs. 8 AktG oder § 
135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG erfasste Person oder Institution gerichtet. Im Falle der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer sonstigen von § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 
Abs. 5 AktG erfassten Person oder Institution verlangen diese möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht, weil sie 
gemäß § 135 Abs. 1 AktG die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten haben. Die Aktionäre werden daher gebeten, wenn sie ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere der in § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

5 AktG gleichgestellten Personen oder Institutionen bevollmächtigen möchten, sich mit dieser über die Form der Vollmacht 
abzustimmen, da Besonderheiten gelten könnten. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft kann auch durch die vorherige Übermittlung des Nachweises an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse erfolgen: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in diesem Fall. 
Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der 
Gesellschaft erklärt werden. 
 
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch 
machen wollen, müssen sich gemäß den vorstehenden Bestimmungen fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis 
des Anteilsbesitzes führen. Die Erteilung der Vollmacht an den Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB. 
 
Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden soll, muss der Aktionär Weisungen für 
die Ausübung des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter 
nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Sind Weisungen 
nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt 
immer für unvorhergesehene Anträge. Der Stimmrechtsvertreter nimmt keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von 
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegen. Formulare zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und Informationen hierzu können bei der 
Gesellschaft angefordert werden und stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zum Download bereit. 
 
Die Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, welche vor der Hauptversammlung erteilt werden, 
sollen aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum 6. Juli 2016, 24.00 Uhr MESZ (Eingangsdatum bei der Gesellschaft) 
an folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Anschrift übermittelt werden: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax +49 (0)89 889 690 655 
 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären, 
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch direkt in der 
Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen mit der weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen 
oder erteilte Weisungen zu ändern. 
 
 Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von 
500.000,00 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen (nebst Begründung oder 
Beschlussvorlage) ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 
Ablauf des 6. Juni 2016, 24.00 Uhr MESZ, unter der nachfolgenden Anschrift zugegangen sein: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 Vorstand 
 Poppenbütteler Bogen 1 
 22399 Hamburg 
 
Für Ergänzungsverlangen, die der Gesellschaft ab dem 1. Juni 2016 zugehen, haben die Antragssteller nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur 
Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Die Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende 
Anwendung. 
 
Für Ergänzungsverlangen, die der Gesellschaft vor dem 1. Juni 2016 zugehen, haben die Antragssteller nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens drei Monaten vor dem Zugang des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag und, soweit dem Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch bis zur 
Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. 
 
Nach § 70 AktG bestehen sowohl für Ergänzungsverlangen, die der Gesellschaft vor dem 1. Juni 2016 zugehen, als auch für 
Ergänzungsverlangen, die der Gesellschaft ab dem 1. Juni 2016 zugehen, bezüglich der Aktienbesitzzeit bestimmte 
Anrechnungsmöglichkeiten. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. 
 
 Gegenanträge nach § 126 Abs. 1 AktG 
 
Aktionäre sind berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG zu stellen. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein. 
 
Gegenanträge (mit Begründung), die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Anschrift, Fax-Nummer oder 
E-Mail-Adresse bis zum 22. Juni 2016, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der 
Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Adresse 
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. 
 
Von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann abgesehen werden, wenn einer der 
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung. Eine 
Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen 
beträgt. 
 
Für die Übermittlung von Gegenanträgen (nebst Begründung) ist folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
maßgeblich: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax +49 (0)89 889 690 666 
 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung 
an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG 
 
Aktionäre sind ferner berechtigt, Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern 
(sofern diese Gegenstand der Tagesordnung sind) zu unterbreiten. Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden. 
 
Wahlvorschläge, die der Gesellschaft unter der nachstehend angegebenen Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse bis zum 
22. Juni 2016, 24.00 Uhr MESZ, zugegangen sind, werden einschließlich des Namens des Aktionärs und einer etwaigen 
Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich nach ihrem Eingang auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung zugänglich gemacht. Wahlvorschläge von Aktionären 
brauchen nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der 
vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, zusätzlich Angaben zu deren 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten. Von einer Zugänglichmachung eines 
Wahlvorschlags kann auch abgesehen werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. 
Weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
https://group.bijou-brigitte.com/de/investor-relations/hauptversammlung. 
 
Für die Übermittlung von Wahlvorschlägen ist folgende Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse maßgeblich: 
 
 Bijou Brigitte modische Accessoires AG 
 c/o Better Orange IR & HV AG 
 Haidelweg 48 
 81241 München 
 Fax +49 (0)89 889 690 666 
 E-Mail: bijou-brigitte@better-orange.de 
 
Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
Hauptversammlung Wahlvorschläge auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
unberührt. 
 
 Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

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