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DGAP-HV: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.06.2016 in 
Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-05-27 / 15:08 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Berlin Wertpapierkennnummer: A0Z23G 
ISIN: DE000A0Z23G6 Ergänzungsverlangen 
Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG 
zur ordentlichen Hauptversammlung 
am 23. Juni 2016 um 10:00 Uhr 
 
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 17. Mai 2016 wurde die ordentliche Hauptversammlung der DEAG Deutsche 
Entertainment Aktiengesellschaft (die 'Gesellschaft') für Donnerstag, den 23. Juni 2016, 10:00 Uhr in den Meistersaal, 
Köthener Straße 38, 10963 Berlin, einberufen. 
 
Die Monolith Duitsland B.V., Parnassusweg 21-I, 1077 DB Amsterdam, Niederlande, ist Aktionärin der Gesellschaft, deren 
Beteiligung den anteiligen Betrag von EUR 500.000 am Grundkapital der Gesellschaft im Sinne von § 122 Abs. 2 AktG 
übersteigt. 
 
Am 23. Mai 2016 hat die Monolith Duitsland B.V. nach § 122 Abs. 2 AktG die Ergänzung der Tagesordnung der am 23. Juni 
2016 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft um nachfolgenden Tagesordnungspunkt sowie um 
nachfolgenden Beschlussvorschlag beantragt. 
 
Die Tagesordnung der am 23. Juni 2016 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft wird daher um 
folgenden neuen Tagesordnungspunkt 8 ergänzt und hiermit wie folgt bekanntgemacht: 
 
 '8. Änderung der Aufsichtsratsvergütung' 
 
Die Monolith Duitsland B.V. schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
'Die Vergütungsregelung für die Aufsichtsratsmitglieder hat gegenwärtig neben einer Festvergütung eine nach dem 
Konzernbetriebsergebnis der Gesellschaft vor Finanzergebnis und Ertragssteuern (EBIT) ermittelte variable Vergütung. Seit 
der Änderung des Deutschen Corporate Governance Kodex im Jahr 2012 entspricht eine Aufsichtsratsvergütung auch dann dem 
Kodex, wenn sie keine erfolgsorientierte Vergütung enthält. Durch einen Verzicht auf eine erfolgsorientierte Vergütung 
der Aufsichtsratsmitglieder wird gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Beratungs- und 
Überwachungsaufgaben unabhängig von Vergütungsinteressen wahrnehmen. Die erfolgsbezogene Vergütungskomponente in § 13 der 
Satzung soll daher mit Wirkung zum 1. Januar 2017 gestrichen werden. Gleichzeitig wird die Festvergütung in einem 
angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und der Lage der Gesellschaft neu bestimmt. 
 
Monolith Duitsland B.V. ('Monolith') schlägt daher vor zu beschließen, am Ende von § 13 der Satzung die folgende 
Neuregelung aufzunehmen: 
 
 'Ab dem 1. Januar 2017 bestimmt sich die Vergütung des Aufsichtsrats wie folgt: 
  § 13 Vergütung 
 
 (1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung in Höhe von 
     EUR 28.000. 
 (2) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache der Vergütung gemäß Abs. 1, dessen Stellvertreter das 
     1,5fache der Vergütung gemäß Abs. 1. 
 (3) Die Mitglieder des Aufsichtsrats enthalten ferner für jede Sitzung des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld von EUR 
     1.000. 
 (4) Die Vergütung wird mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung des Folgejahres fällig. Die Vergütung bezieht sich 
     auf ein volles Geschäftsjahr, für Teile eines Geschäftsjahres wird die Vergütung anteilig bezahlt. 
 (5) Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer. 
 (6) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft bestehende 
     Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organe und bestimmte Führungskräfte einbezogen, soweit eine solche 
     Versicherung abgeschlossen wird. Die Prämien entrichtet die Gesellschaft." 
 
 Begründung 
 
Die Monolith Duitsland B.V. hat ihren Antrag wie folgt begründet: 
 
'Der Beschlussvorschlag wird wie folgt begründet: 
 
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Gesellschaft in 2015 und den kommenden Herausforderungen begrüßen wir den 
Vorschlag des Aufsichtsrats, den Aufsichtsrat um ein unabhängiges Mitglied mit ausgewiesener Kompetenz in den Bereichen 
Finance, Risikomanagement und Investor Relations zu erweitern, um die Position des Aufsichtsrats als Berater und 
Überwacher des Vorstands weiter zu stärken. 
 
Um der erforderlichen intensivierten Überwachung der Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat weiter Rechnung zu tragen, 
schlägt Monolith eine Änderung der Struktur und Höhe der Aufsichtsratsvergütung vor. Monolith ist davon überzeugt, dass 
eine rein fixe Vergütung in Kombination mit einem Sitzungsgeld gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre 
Beratungs- und Überwachungsaufgaben unabhängig von Vergütungsinteressen und rein im Interesse der nachhaltigen 
Entwicklung des Unternehmens wahrnehmen. Monolith schlägt mithin vor, den Aufsichtsratsmitgliedern neben einem 
Sitzungsgeld von EUR 1.000 eine Fixvergütung von EUR 28.000 zu zahlen, wobei der Aufsichtsratsvorsitzende die doppelte 
und sein Vertreter die anderthalbfache Vergütung erhalten werden. 
 
Die Höhe der Vergütung steht damit in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben des Aufsichtsrats und der Lage der 
Gesellschaft. Sie entspricht auch einer für die Größe der DEAG marktüblichen Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder. Sie 
gewährleistet ferner, auch in Zukunft kompetente und erfahrene Experten für den Aufsichtsrat zu gewinnen, um die Aufgaben 
des Aufsichtsrats, namentlich die Beratung und Überwachung des Vorstands bei der Leitung des Unternehmens, 
verantwortungsvoll und in bestem Interesse des Unternehmens auszuführen.' 
 
Berlin, im Mai 2016 
 
Der Vorstand 
 
 2016-05-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft 
             Potsdamer Straße 58 
             10785 Berlin 
             Deutschland 
E-Mail:      deag@edicto.de 
Internet:    http://www.deag.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
467163 2016-05-27 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 27, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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