Berlin (ots) -
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Bei sogenannten Dashcams handelt es sich um Kameras, die in Autos angebracht sind. Ist der PKW irgendwo abgestellt und registriert der Bewegungsmelder einen Menschen, der sich nähert, schalten sie sich automatisch ein. Das passte der Nachbarin einer Dashcam-Besitzerin nicht. Sie fühlte sich immer dann, wenn das Auto nahe ihrem eigenen Grundstück geparkt war, überwacht. Vor Gericht setzte sie sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS damit durch. Man müsse hier abwägen zwischen den Interessen der Autobesitzerin, eventuelle Sachbeschädigungen an ihrem PKW dokumentieren zu können, und dem Recht der Nachbarn auf informationelle Selbstbestimmung. Letzteres überwiege hier, weswegen die Kamera ausgeschaltet werden müsse. (Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 22 O 1983/13)
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) newsroom: http://www.presseportal.de/nr/35604 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_35604.rss2
Pressekontakt: Dr. Ivonn Kappel Referat Presse Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen Tel.: 030 20225-5398 Fax: 030 20225-5395 E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de
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Bei sogenannten Dashcams handelt es sich um Kameras, die in Autos angebracht sind. Ist der PKW irgendwo abgestellt und registriert der Bewegungsmelder einen Menschen, der sich nähert, schalten sie sich automatisch ein. Das passte der Nachbarin einer Dashcam-Besitzerin nicht. Sie fühlte sich immer dann, wenn das Auto nahe ihrem eigenen Grundstück geparkt war, überwacht. Vor Gericht setzte sie sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS damit durch. Man müsse hier abwägen zwischen den Interessen der Autobesitzerin, eventuelle Sachbeschädigungen an ihrem PKW dokumentieren zu können, und dem Recht der Nachbarn auf informationelle Selbstbestimmung. Letzteres überwiege hier, weswegen die Kamera ausgeschaltet werden müsse. (Landgericht Memmingen, Aktenzeichen 22 O 1983/13)
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