Kahl - Der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft (SINGULUS TECHNOLOGIES) (ISIN: DE0007238909, WKN: 723890, Ticker-Symbol: SNG) vom 16. Februar 2016 über die Herabsetzung des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES im Wege der vereinfachten Einziehung von 74 Aktien durch die Gesellschaft sowie der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten und dem Ausgleich von Wertminderungen wurde am 25.Den vollständigen Artikel lesen ...