DJ PTA-HV: BWT AG: Einladung zur HauptversammlungHauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Mondsee (pta008/02.06.2016/08:00) - BWT Aktiengesellschaft
5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4
FN 96162 s, ISIN AT0000737705
Einladung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 01.
Juli 2016, um 11.00 Uhr stattfindenden
26. ordentlichen Hauptversammlung
im Haus der Industrie, Großer Festsaal, Schwarzenbergplatz 4, 1030 Wien
eingeladen.
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2015 samt Anhang und des
Lageberichtes mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Corporate
Governance-Berichtes, sowie Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses 2015
und des Konzernlageberichtes.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2015.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2015.
4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2016.
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 2016.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Rückkauf und
gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien bis zu 10 % des Grundkapitals auf
die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemäß § 65 Abs. 1 Zif.
8 sowie Abs. 1a und 1b AktG nach Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und
des Börsegesetzes und die Rückkaufbedingungen festzusetzen.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
Tochterunternehmen (§ 189a Z 7 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft durch
Dritte ausgeübt werden. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen.
8. Beschlussfassung über die für 30 Monate vom Tag der Beschlussfassung an
gültige Ermächtigung an den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1b AktG, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, für die Veräußerung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, unter
Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, zu beschließen und die
Veräußerungsbedingungen festzusetzen.
9. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Unterlagen zur Hauptversammlung
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4,
liegen spätestens ab 10. Juni 2016 die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG,
insbesondere der Jahresabschluss samt Anhang mit Lagebericht, der Bericht des
Aufsichtsrates, der Corporate Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem
Konzernlagebericht, der Vorschlag für die Gewinnverwendung, weiters die
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats, der Bericht des
Vorstandes zu den Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die Erklärungen der
Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG zur
Einsicht der Aktionäre auf. Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser
Einberufung sowie das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht für die Hauptversammlung (§ 114 AktG) sind zudem spätestens ab 10.
Juni 2016 über die Internetseite der Gesellschaft
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/investoren/Sei
ten/default.aspx kostenlos abrufbar. Die genannten Informationen sind bis zum
Ablauf eines Monats nach der Hauptversammlung durchgehend auf der Internetseite
zugänglich.
Teilnahmeberechtigung - Nachweisstichtag und Depotbestätigung
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung von Aktionärsrechten, die
im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag, das ist das Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung, somit am 21. Juni 2016, 24 Uhr MEZ. Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und
dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt als
Nachweis der Aktionärseigenschaft die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die unserer Gesellschaft (p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen/Wechsel) spätestens am 28.06.2016 zugehen muss.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls
das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl und gegebenenfalls den Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie
bei mehreren Aktiengattungen die Bezeichnung der Gattung oder die international
gebräuchliche Wertpapierkennnummer;
5. den Zeitpunkt oder den Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat mindestens die in § 10a AktG vorgesehenen Angaben
zu enthalten. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache
unter einer der nachgenannten Adressen entgegengenommen und bedarf der
Schriftform (Unterschrift).
Per Post BWT Aktiengesellschaft
p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per Telefax +43 (0)1 8900 500 - 84
Per E-Mail anmeldung.bwt@hauptversammlung.at
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, TIF, etc., dem
E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000737705 im Text
angeben.
Hingewiesen wird darauf, dass Aktionäre durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch die Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert werden, dh Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß § 106 Z 5 AktG
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen in Schriftform muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der
10.06.2016, ausschließlich an der Adresse BWT Aktiengesellschaft, A-5310
Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 zugehen. Eine Übermittlung auf elektronischem
Weg (Email) ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur
gemäß § 4 SigG möglich; diesfalls ist ausschließlich die Email-Adresse
hauptversammlung@bwt-group.com zu verwenden.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des
Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.
An die Stelle der Begründung tritt bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2
AktG. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 7.
Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 22.06.2016, an der Adresse BWT
Aktiengesellschaft, A-5310 Mondsee, Walter-Simmer-Straße 4 bzw per Fax an + 43
(0) 6232/5011-1191 oder per Email: hauptversammlung@bwt-group.com zugeht.
Für die Ausübung der Aktionärsrechte gemäß § 109 AktG und § 110 AktG ist ein
Nachweis der Aktionärseigenschaft zu erbringen. Bei depotverwahrten
Inhaberaktien genügt als Nachweis die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft
darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft
in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 02, 2016 02:00 ET (06:00 GMT)Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Gemäß § 119 AktG sind jeder Aktionär, der Vorstand und der Aufsichtsrat
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Über einen Gegenstand der Verhandlung, der nicht ordnungsgemäß als
Tagesordnungspunkt bekannt gemacht wurde, darf kein Beschluss gefasst werden.
Zur Beschlussfassung über den in der Versammlung gestellten Antrag auf
Einberufung einer Hauptversammlung und zu Verhandlungen ohne Beschlussfassung
bedarf es keiner Bekanntmachung. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110, 118 und
119 AktG sind auf der Internetseite unserer Gesellschaft
www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/investoren/Seiten/def
ault.aspx zu finden.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an dieser Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein
Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu
den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenso der
Textform. Für die Erteilung der Vollmacht bzw. deren Widerruf kann das Formular
verwendet werden, das auf der Internetseite unserer
Gesellschaft unter
http://www.bwt-group.com/de/investoren/corporate-governance/investoren/Sei
ten/default.aspx
kostenlos abrufbar ist oder auf Verlangen zugesandt wird. Die Vollmacht bzw.
deren Widerruf kann entweder in der Hauptversammlung übergeben werden oder sie
muss der Gesellschaft (p.A. HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St.
Lorenzen/Wechsel per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 84 oder per E-Mail an
anmeldung.bwt@hauptversammlung.at als eingescannter Anhang (TIF, PDF, etc.) dem
Email beigefügt geschickt werden, wobei die Vollmacht bzw. der Widerruf bei
diesen Kommunikationsformen jedenfalls bis 30. Juni 2016, 12 Uhr MEZ, zugehen
muss.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung erfolgt über die oben zur
Depotbestätigung genannten Kommunikationswege.
Gemäß § 106 Z 9 AktG und § 83 Abs. 2 Zif. 1 BörseG geben wir bekannt, dass das
Grundkapital der Gesellschaft in 17.833.500 Stück auf Inhaber lautende
Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Zum 01. Juni 2016
verfügt die BWT Aktiengesellschaft über 1.073.418 Stück eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten
Aktien beträgt per 01. Juni 2016 demzufolge 16.760.082 Stück.
Mondsee, im Juni 2016
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: BWT AG
Adresse: Walter-Simmer-Straße 4, 5310 Mondsee
Land: Österreich
Ansprechpartner: Gerhard Speigner
Tel.: +43 6232 5011-1112
E-Mail: gerhard.speigner@bwt-group.com
Website: www.bwt-group.com
ISIN(s): AT0000737705 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
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