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DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-HV: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung 
 
2016-06-03 / 10:26 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EINBERUFUNG 
 
der 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der 
 
Fabasoft AG (FN 98699x) 
 
WKN 922985 
 
ISIN AT0000785407 
 
am 
 
Montag, den 4. Juli 2016, 10.00 Uhr 
 
in den Räumlichkeiten 
 
Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz 
 
Tagesordnung: 
 
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und 
Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 
2015 bis zum 31. März 2016 (2015/2016) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015/2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
2016/2017. 
 
6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG. 
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017. 
 
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes 
Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des 
Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu 
beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie 
Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur 
Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung 
von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere 
Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch unter Ausschluss 
der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
13. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle. 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung: 
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens ab 13. Juni 2016 folgende Unterlagen zur 
Verfügung: 
 
- Geschäftsbericht der Gesellschaft; 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht; 
 
- Corporate Governance Bericht; 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; 
 
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG; 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016, 
 
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 
10, 11 und 12, inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den 
Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Personen betreffend ihren fachlichen Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und 
das keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 170 Abs. 2 AktG. 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, 
Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. 
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf 
einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind 
spätestens ab 13. Juni 2016 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor 
Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit 
gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz. 
 
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, 
die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das 
ist der 24. Juni 2016, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Linz). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft 
nachweist. 
 
Depotverwahrte Inhaberaktien 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei 
dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit 
Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden 
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. 
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache 
ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: 
 
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 
 
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register 
und Registernummer bei juristischen Personen; 
 
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
 
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 
 
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 24. Juni 2016 um 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit 
Linz) bezieht. 
 
Depotbestätigungen müssen spätestens am 29. Juni 2016, um 24.00 Uhr MEZ/ MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem 
der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: 
 
per Telefax: 0043/732/606162-609 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang, unveränderbares Dokument) 
 
per Post: Fabasoft AG, Investor Relations, zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung. 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht 
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder 
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil 
und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. 
Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch 
darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als Vertreter nur 
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem, die Vollmacht erteilen. In diesem Fall 
genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Weg (siehe oben) 
gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in 
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft 
zugegangen ist. 
 
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der 
folgenden Wege bis spätestens 01. Juli 2016, 16.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Linz) in Textform übermittelt werden: 
 
per Telefax: 0043/732/606162-609; 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang,unveränderbares Dokument) 
 

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June 03, 2016 04:27 ET (08:27 GMT)

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