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DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der -2-

DJ DGAP-HV: Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung

DGAP-HV: Fabasoft AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Fabasoft AG: EINBERUFUNG der ordentlichen Hauptversammlung 
 
2016-06-03 / 10:26 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
EINBERUFUNG 
 
der 
 
ordentlichen Hauptversammlung 
 
der 
 
Fabasoft AG (FN 98699x) 
 
WKN 922985 
 
ISIN AT0000785407 
 
am 
 
Montag, den 4. Juli 2016, 10.00 Uhr 
 
in den Räumlichkeiten 
 
Courtyard by Marriott Hotel, Europaplatz 2, 4020 Linz 
 
Tagesordnung: 
 
1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates; Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und 
Corporate Governance Berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. April 
2015 bis zum 31. März 2016 (2015/2016) sowie des Vorschlages für die Gewinnverwendung. 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2015/2016 ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016. 
 
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
2016/2017. 
 
6. Bericht des Vorstandes über den Erwerb und die Verwendung eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 3 AktG. 
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 
8. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017. 
 
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 169 AktG (genehmigtes 
Kapital) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses und Änderung der Satzung in § 4 sowie die Ermächtigung des 
Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu 
beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 4 AktG sowie 
Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur 
Einziehung von Aktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrates zur Änderung der Satzung, die sich durch die Einziehung 
von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
12. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Verwendung und Veräußerung eigener Aktien auch auf andere 
Art und Weise als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlichen Zweck auch unter Ausschluss 
der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre (Bezugsrechtausschluss) sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der 
Hauptversammlung vom 6. Juli 2015. 
 
13. Bericht des Vorstandes über die von der Gesellschaft aufgestellten Mitarbeiteroptionenmodelle. 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung: 
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen den Aktionären spätestens ab 13. Juni 2016 folgende Unterlagen zur 
Verfügung: 
 
- Geschäftsbericht der Gesellschaft; 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht; 
 
- Corporate Governance Bericht; 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht; 
 
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 3 AktG; 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016, 
 
- die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 
10, 11 und 12, inkl. Vorschlag für die Gewinnverwendung, die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den 
Tagesordnungspunkten 7 und 8 sowie die Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG der zur Wahl in den Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Personen betreffend ihren fachlichen Qualifikation, ihre beruflichen und vergleichbaren Funktionen und 
das keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten; 
 
- Bericht des Vorstandes gemäß § 65 Abs. 1b AktG iVm §§ 153 Abs. 4 und 170 Abs. 2 AktG. 
 
Jeder Aktionär ist berechtigt, in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in der Honauerstraße 4, 4020 Linz, 
Österreich, während der Geschäftszeiten Einsicht in diese Unterlagen zu nehmen. 
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf 
einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind 
spätestens ab 13. Juni 2016 außerdem auch auf der Website der Gesellschaft unter www.fabasoft.com (Rubrik Investor 
Relations, Punkt Hauptversammlung, www.fabasoft.com/agm) frei verfügbar und deren Veröffentlichungen erfolgen soweit 
gesetzlich erforderlich, elektronisch gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz. 
 
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, 
die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag, das 
ist der 24. Juni 2016, 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Linz). 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft 
nachweist. 
 
Depotverwahrte Inhaberaktien 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstitutes, bei 
dem der Aktionär sein Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit 
Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder der OECD. Aktionäre, deren Depotführer die Voraussetzung nicht erfüllt, werden 
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. 
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache 
ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten: 
 
1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift; 
 
2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register 
und Registernummer bei juristischen Personen; 
 
3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
 
4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 
 
5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 24. Juni 2016 um 24.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit 
Linz) bezieht. 
 
Depotbestätigungen müssen spätestens am 29. Juni 2016, um 24.00 Uhr MEZ/ MESZ (Ortszeit Linz) ausschließlich auf einem 
der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen: 
 
per Telefax: 0043/732/606162-609 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang, unveränderbares Dokument) 
 
per Post: Fabasoft AG, Investor Relations, zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des Aktionärs zur Teilnahme an 
der Hauptversammlung. 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, die Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht 
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder 
juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil 
und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. 
Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu vertreten bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch 
darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates das Stimmrecht als Vertreter nur 
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem, die Vollmacht erteilen. In diesem Fall 
genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür zugelassenen Weg (siehe oben) 
gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in 
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft 
zugegangen ist. 
 
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft ausschließlich auf einem der 
folgenden Wege bis spätestens 01. Juli 2016, 16.00 Uhr MEZ/MESZ (Ortszeit Linz) in Textform übermittelt werden: 
 
per Telefax: 0043/732/606162-609; 
 
per E-Mail: Hauptversammlung@fabasoft.com (Depotbestätigung als pdf-Anhang,unveränderbares Dokument) 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 03, 2016 04:27 ET (08:27 GMT)

per Post: Fabasoft AG, Investor Relations, zu Handen Ulrike Kogler, Honauerstraße 4, 4020 Linz 
 
per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598; bitte unbedingt ISIN AT0000785407 im Text angeben. 
 
Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei Registrierung zur 
Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig. 
 
Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht das Formular zu verwenden, das im Internet unter 
www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) zur Verfügung steht. 
 
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens 3 Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5% des Grundkapitals 
halten, können bis spätestens 13. Juni 2016 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden. 
 
Aktionäre die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 23. Juni 2016 zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung 
anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit dem Namen der betreffenden Aktionäre und der 
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugängig gemacht werden. Für die Wahlen in den Aufsichtsrat 
(Tagesordnungspunkt 7) ist Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an 
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Bei der Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs. 2 a AktG zu beachten; insbesondere die 
fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrates, 
Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie der beruflichen Zuverlässigkeit. 
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft übermittelt werden können 
und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind ab sofort im Internet unter 
www.fabasoft.com (Rubrik Investor Relations, Punkt Hauptversammlung) zugänglich. 
 
Zu jedem Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Hauptversammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen 
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Ein Aktionärsantrag auf Wahl 
eines Aufsichtsratsmitgliedes setzt zwingend die Übermittlung eines Beschlussvorschlages gemäß § 110 AktG samt einer 
Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG (siehe oben) voraus. 
 
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft 
zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen 
und auf die Lage des Konzerns sowie der in dem Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den 
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
 
(i) sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen 
einen erheblichen Nachteil zuzufügen; oder 
 
(ii) die Erteilung der Auskunft strafbar wäre; oder 
 
(iii) sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über 
mindestens 7 Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 Börsegesetz gibt die Fabasoft AG bekannt, dass die Gesellschaft 10 Millionen auf Inhaber lautende 
Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung 
der Hauptversammlung 64.587 Stück eigene Aktien. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeübt werden (§ 65 
Abs. 5 AktG). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 9.935.413. 
 
Zutritt zur Hauptversammlung 
 
Um den reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor 
Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten erfolgt ab 9.00 Uhr. 
 
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur 
Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. 
 
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil es das Forum für die Eigentümer der 
Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine 
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast 
nur auf persönliche Einladung und nach Absprache im Vorfeld unter Telefonnummer: 0043/732/606162-0 möglich ist. 
 
Linz, im Juni 2016 Der Vorstand 
 
2016-06-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Fabasoft AG 
             Honauerstraße 4 
             4020 Linz 
             Österreich 
Telefon:     +43 732-606162-0 
Fax:         +43 732-606162-609 
E-Mail:      leopold.bauernfeind@fabasoft.com 
Internet:    www.fabasoft.com 
ISIN:        AT0000785407 
WKN:         922985 
             Regulierter Markt in Frankfurt (Prime 
             Standard); Freiverkehr in Berlin, 
             Stuttgart, München, Hamburg, 
             Düsseldorf 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
468957 2016-06-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 03, 2016 04:27 ET (08:27 GMT)

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