Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
154 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-06-06 / 15:15 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der am Mittwoch, dem 13. Juli 2016, um 10.00 Uhr in der Eventpassage, 
Auditorium l, 
Kantstraße 8, 10623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
I. Tagesordnung 
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des 
       Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des 
       Aufsichtsrats 
 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
       Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der 
       Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich. 
 
       Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des 
       Handelsgesetzbuchs stehen den Aktionären unter der Internetadresse http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Über 
       uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 6: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
       Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine 
       etwaige prüferische Durchsicht von bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 erstellten Zwischenfinanzberichten 
       zu wählen. 
TOP 7:  Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
       Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der 
       artnet AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig 
       amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juli 2016, so dass eine Neuwahl 
       erforderlich ist. 
 
       a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Herrn John Hushon, Naples, Florida, USA, 
          Geschäftsführer der North Oak Consulting, Inc. (Washington DC), 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
       Herr John Hushon ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
       vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Hushon den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der 
       artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Hushon in keinen 
       nach Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. 
 
       b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Herrn Hans Neuendorf, Berlin, 
          Kunsthändler, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
       Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in 
       einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
       Herr Neuendorf ist Vorstandsvorsitzender der Galerie Neuendorf AG, die zu 27,06% an der artnet AG beteiligt ist. 
       Herr Neuendorf und Jacob Pabst, Vorstand der artnet AG, sind verwandtschaftlich verbunden. 
       Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen weiteren nach Ziffer 5.4.1 
       Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
       zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG 
       beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für die Tätigkeit als Mitglied 
       des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. 
 
       c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Frau Piroschka Dossi, München, 
          Autorin und Kunstkuratorin, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
       Frau Piroschka Dossi ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in 
       einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Frau Dossi den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der 
       artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Dossi in keinen 
       nach Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. 
 
       Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen auf der Internetseite http://www.artnet.de unter 
       dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
       Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
       Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
       entscheiden zu lassen. 
 
       Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle 
       seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Hushon, als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz zu 
       kandidieren. 
II.  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 5.631.067 auf 
     den Namen lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft 
     sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 5.631.067 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum 
     Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 78.081 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. 
III. Teilnahmebestimmungen 
1.  Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   (i) am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und (ii) sich rechtzeitig vor 
   der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
 
   6. Juli 2016, 
   24:00 Uhr (MESZ), 
 
   unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   per Fax: +49 (0)89 889690633; oder 
   per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
   Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister, in dem die 
   Namensaktien geführt werden, eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 06, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.