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DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: artnet AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
artnet AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 13.07.2016 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-06-06 / 15:15 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
artnet AG Berlin ISIN DE000A1K0375/WKN A1K037 Einladung zur Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der am Mittwoch, dem 13. Juli 2016, um 10.00 Uhr in der Eventpassage, 
Auditorium l, 
Kantstraße 8, 10623 Berlin stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. 
I. Tagesordnung 
TOP 1: Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, des 
       Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des 
       Aufsichtsrats 
 
       Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den vom Vorstand aufgestellten 
       Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Deshalb ist zu diesem Punkt der 
       Tagesordnung keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung erforderlich. 
 
       Die genannten Unterlagen sowie ein erläuternder Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des 
       Handelsgesetzbuchs stehen den Aktionären unter der Internetadresse http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Über 
       uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
TOP 2: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Vorstands 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 5: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 
 
       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats 
       Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
TOP 6: Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
       Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
       Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer sowie zum Prüfer für eine 
       etwaige prüferische Durchsicht von bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 erstellten Zwischenfinanzberichten 
       zu wählen. 
TOP 7:  Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
       Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1, 111 Abs. 5 AktG und § 11 Abs. 1 der Satzung der 
       artnet AG aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Amtszeit aller gegenwärtig 
       amtierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 13. Juli 2016, so dass eine Neuwahl 
       erforderlich ist. 
 
       a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Herrn John Hushon, Naples, Florida, USA, 
          Geschäftsführer der North Oak Consulting, Inc. (Washington DC), 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
       Herr John Hushon ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in einem 
       vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Hushon den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der 
       artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Hushon in keinen 
       nach Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. 
 
       b) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Herrn Hans Neuendorf, Berlin, 
          Kunsthändler, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
       Herr Hans Neuendorf ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in 
       einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
       Herr Neuendorf ist Vorstandsvorsitzender der Galerie Neuendorf AG, die zu 27,06% an der artnet AG beteiligt ist. 
       Herr Neuendorf und Jacob Pabst, Vorstand der artnet AG, sind verwandtschaftlich verbunden. 
       Darüber hinaus steht Herr Neuendorf nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen weiteren nach Ziffer 5.4.1 
       Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
       zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem wesentlich an der artnet AG 
       beteiligten Aktionär. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Herr Neuendorf den für die Tätigkeit als Mitglied 
       des Aufsichtsrats der artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. 
 
       c) Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
          Frau Piroschka Dossi, München, 
          Autorin und Kunstkuratorin, 
 
       zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
       Die Wahl erfolgt mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
       über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt. 
 
       Frau Piroschka Dossi ist weder Mitglied in einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat noch Mitglied in 
       einem vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremium. 
 
       Nach Einschätzung des Aufsichtsrats kann Frau Dossi den für die Tätigkeit als Mitglied des Aufsichtsrats der 
       artnet AG zu erwartenden Zeitaufwand erbringen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Frau Dossi in keinen 
       nach Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder 
       geschäftlichen Beziehungen zur artnet AG oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen der artnet AG oder einem 
       wesentlich an der artnet AG beteiligten Aktionär. 
 
       Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten stehen auf der Internetseite http://www.artnet.de unter 
       dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur Verfügung. 
 
       Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate 
       Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele. 
 
       Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Neuwahlen zum Aufsichtsrat 
       entscheiden zu lassen. 
 
       Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird auf Folgendes hingewiesen: Im Falle 
       seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Hushon, als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz zu 
       kandidieren. 
II.  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
 
     Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 5.631.067 auf 
     den Namen lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft 
     sich somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 5.631.067 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum 
     Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 78.081 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte zustehen. 
III. Teilnahmebestimmungen 
1.  Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die 
   (i) am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und (ii) sich rechtzeitig vor 
   der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. 
 
   Die Anmeldung muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 
 
   6. Juli 2016, 
   24:00 Uhr (MESZ), 
 
   unter folgender Anschrift, Faxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen: 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   per Fax: +49 (0)89 889690633; oder 
   per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
   Better Orange IR & HV AG ist für die Anmeldung die Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. Im Verhältnis zur 
   Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister, in dem die 
   Namensaktien geführt werden, eingetragen ist. Für das Teilnahmerecht sowie für die Anzahl der einem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 06, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist demgemäß der Eintragungsstand des 
   Aktienregisters am Tage der Hauptversammlung maßgeblich. Aus technischen Gründen werden allerdings im Zeitraum 
   zwischen dem 7. Juli 2016, 00:00 Uhr (MESZ) und dem 13. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ) keine Umschreibungen im 
   Aktienregister vorgenommen (sog. Umschreibestopp). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag 
   der Hauptversammlung dem Stand am Ende des Anmeldeschlusstages, also mit Ablauf des 6. Juli 2016 (sog. Technical 
   Record Date). 
 
   Der Umschreibestopp bedeutet keine Sperre für die Verfügung über die Aktien. Erwerber von Aktien, deren 
   Umschreibungsanträge nach dem 6. Juli 2016 bei der Gesellschaft eingehen, können allerdings Teilnahmerechte und 
   Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur 
   Rechtsausübung ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis zur Umschreibung der Aktien auf 
   den Erwerber noch bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär. 
 
   Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im Aktienregister eingetragen sind, werden daher 
   gebeten, Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen. 
 
   Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie diesen gemäß § 135 AktG gleichgestellte Institutionen oder Personen 
   dürfen das Stimmrecht für Aktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen 
   sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Näheres hierzu regelt § 135 AktG (hierzu siehe unten). 
 
   Ein Formular zur Anmeldung und Eintrittskartenbestellung steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
   http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur 
   Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. 
 
   Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung werden Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt bzw. auf Wunsch 
   am Versammlungsort hinterlegt. Die Eintrittskarten sind lediglich organisatorische Hilfsmittel und keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts. 
2.  Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte 
 
   Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch 
   Bevollmächtigte, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall 
   ist eine fristgemäße Anmeldung gemäß dem vorstehenden Abschnitt erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als 
   eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 
 
   Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch eine andere ihnen nach §§ 135 Abs. 8 und 10, 125 
   Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigt wird, bedarf die Erteilung der Vollmacht, ihr 
   Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b des Bürgerlichen 
   Gesetzbuches - BGB). 
 
   Die Vollmacht kann in Textform entweder (i) gegenüber der Gesellschaft ausschließlich unter folgender Adresse, 
   Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
 
   artnet AG 
   c/o Better Orange IR & HV AG 
   Haidelweg 48 
   81241 München 
   Deutschland 
   per Fax: +49 (0)89 889690633; oder 
   per E-Mail: artnet@better-orange.de 
 
   sowie am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort oder (ii) gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt werden. Wird 
   die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es, soweit sich aus § 135 AktG nichts Abweichendes 
   ergibt, eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in Textform. Dieser Nachweis kann am Tag der 
   Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht oder unter vorstehend genannter Adresse 
   einschließlich des dort genannten Weges der elektronischen Kommunikation (E-Mail) an die Gesellschaft gesendet 
   werden. Vorstehende Ausführungen gelten für den Widerruf einer Vollmacht entsprechend. Better Orange IR & HV AG ist 
   sowohl für die Vollmachtserteilung als auch deren Widerruf sowie für den Nachweis der Bevollmächtigung die 
   Empfangsbevollmächtigte der Gesellschaft. 
 
   Ein Formular zur Vollmachtserteilung steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.artnet.de unter 
   dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zum Download zur Verfügung und wird Aktionären auf 
   Verlangen auch kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den Anmeldeunterlagen beigefügt und befindet sich auf der 
   Rückseite jeder Eintrittskarte. 
 
    Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Aktionärsvereinigungen und gleichgestellte Personen 
 
   Wenn ein Kreditinstitut, ein einem Kreditinstitut gemäß §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
   Finanzdienstleistungsinstitut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere diesen gemäß § 135 Abs. 8 
   AktG gleichgestellte Person bevollmächtigt werden soll, bestehen weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung der 
   Gesellschaft besondere Formerfordernisse noch bedarf es eines Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der 
   Gesellschaft. Wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Institution oder Person 
   möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht verlangt, weil die Vollmacht von ihr gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG 
   nachprüfbar festzuhalten ist. Daher sollten Sie sich rechtzeitig mit der Institution oder Person, die sie 
   bevollmächtigen möchten, über eine mögliche Form der Vollmacht abstimmen. 
 
    Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
 
   Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich entsprechend ihren Weisungen durch die von der Gesellschaft 
   benannten, jeweils einzelvertretungsberechtigten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. 
   Auch in diesem Fall ist eine fristgemäße Anmeldung erforderlich. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft üben das 
   Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und sind verpflichtet, 
   weisungsgemäß abzustimmen. Sie nehmen keine Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen 
   Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. 
 
   Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft steht ebenfalls unter 
   der Internetseite http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' zur 
   Verfügung und wird Aktionären auf Verlangen auch kostenlos zugesandt. Es ist außerdem den Anmeldeunterlagen beigefügt 
   und befindet sich auf der Rückseite jeder Eintrittskarte. 
 
   Die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nach fristgerechter Anmeldung 
   oder die Änderung von Vollmacht und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können der Gesellschaft 
   aus organisatorischen Gründen nur bis Dienstag, den 12. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform (§ 126b BGB) an die 
   oben in diesem Abschnitt III. 2. ('Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte') genannte Anschrift, 
   Faxnummer oder E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
   Darüber hinaus haben an der Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre und Aktionärsvertreter auch während der 
   Hauptversammlung bis zum Beginn der Abstimmungen die Möglichkeit, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft mit der 
   weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
3.  Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (dies entspricht derzeit 281.554 Aktien) 
   erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen 
   Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
   seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis 
   zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 
   dreißig Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens bis zum Ablauf des 
 
   12. Juni 2016, 
   24:00 Uhr (MESZ), 
 
   zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Ergänzungsverlangen an folgende Adresse: 
 
   Vorstand der 
   artnet AG 
   Oranienstraße 164 
   10969 Berlin. 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht 
   wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur 
   Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten 
   Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse http://www.artnet.de unter dem Menüpunkt 
   'Über uns', 'Investor Relations', 'Hauptversammlung' bekanntgemacht und den Aktionären mitgeteilt. 

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June 06, 2016 09:15 ET (13:15 GMT)

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