Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Solarboom 2024: Fünf Gründe, die für diese Aktie sprechen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
432 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: -3-

DJ DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2016 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.07.2016 in Bielefeld mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-06-07 / 15:07 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
Bielefeld ISIN-Code: DE0005878003 
Wertpapierkennnummer (WKN): 587800 114. ordentliche Hauptversammlung 
 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft 
 zu der am Freitag, den 15. Juli 2016, 10.00 Uhr, 
 im Saal 1 der Stadthalle Bielefeld in Bielefeld, 
 Willy-Brandt-Platz 1, stattfindenden 114. ordentlichen Hauptversammlung ein. 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und des gebilligten Konzernabschlusses 
   zum 31. Dezember 2015 mit den Lageberichten für die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT und den Konzern, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB, des Vorschlags des Vorstandes für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 
   2015. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss (mit dem Vorschlag des Vorstandes für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns) und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 08. März 2016 gebilligt und den 
   Jahresabschluss damit festgestellt. Damit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss 
   und der Lagebericht, der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Bericht 
   des Vorstandes mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung rechtzeitig zugänglich 
   gemacht worden. Einer Beschlussfassung nach dem Aktiengesetz bedarf es nicht. 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 der DMG MORI 
   AKTIENGESELLSCHAFT ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von EUR 48.768.691,39 einen Betrag 
   von EUR 47.290.796,40 - dies entspricht einer Dividende von EUR 0,60 je dividendenberechtigter Aktie - an die 
   Aktionäre auszuschütten und den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 1.477.894,99 auf neue Rechnung vorzutragen. 
   Die Dividende soll am 18. Juli 2016 ausgezahlt werden. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das 
   Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - auf Empfehlung des Finanz- und Prüfungsausschusses - vor, die KPMG AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu 
   wählen. 
6. Nachwahl zum Aufsichtsrat 
 
   Das Aufsichtsratsmitglied Dr. Helmut Rothenberger hat mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2016 die Niederlegung 
   seines Aufsichtsratsmandates als Anteilseignervertreter erklärt, so dass nach § 9 Abs. 2 der Satzung für den Rest 
   seiner Amtszeit eine Nachfolgerin gewählt werden soll. Deren Amtszeit läuft mit Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017 beschließt, aus. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der Satzung der Gesellschaft und §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 
   1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, 15 f. MitbestG aus sechs von der Hauptversammlung und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. 
 
   Gemäß § 96 Abs. 2 AktG, § 25 Abs. 2 EGAktG ist bei Wahlen zum Aufsichtsrat seit dem 01. Januar 2016 ein Anteil von 
   mindestens 30 % Frauen und mindestens 30 % Männern zu beachten (Mindestanteilsgebot). Das Mindestanteilsgebot ist vom 
   Aufsichtsrat grundsätzlich insgesamt zu erfüllen. Die Seite der Anteilseignervertreter und die Seite der 
   Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG allerdings 
   widersprochen. Der Mindestanteil ist daher von der Seite der Anteilseigner- und der Seite der Arbeitnehmervertreter 
   getrennt zu erfüllen. Der Aufsichtsrat ist damit sowohl auf der Seite der Anteilseigner- als auch auf der Seite der 
   Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Bis zur Bestellung 
   einer Nachfolgerin für Herrn Dr. Rothenberger hat der Anteilseignerseite noch keine Frau angehört. Es ist daher 
   erforderlich, dass die Hauptversammlung eine Frau als Nachfolgerin für Herrn Dr. Rothenberger in den Aufsichtsrat 
   wählt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Frau Irene Bader, Director Corporate Marketing bei der MORI SEIKI Europe AG, wohnhaft 
   in Feldafing, als Nachfolgerin für Herrn Dr. Rothenberger als Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner für die Zeit 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 
   2017 beschließt, zu wählen. 
 
   Frau Irene Bader wurde bereits interimistisch bis zur Beendigung der anstehenden Hauptversammlung der Gesellschaft 
   auf Antrag des Vorstands der Gesellschaft vom Amtsgericht Bielefeld zum Aufsichtsratsmitglied bestellt, so dass im 
   Fall ihrer Wahl durch die Hauptversammlung die gemeinsame Arbeit mit Frau Bader fortgeführt werden kann. 
 
   Frau Bader ist derzeit nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Mit Blick auf Ziff. 5.4.1 Abs. 4 bis 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes erklärt: Der 
   Aufsichtsrat hat sich bei der vorgeschlagenen Kandidatin vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand 
   aufbringen kann. Nach Einschätzung des Aufsichtsrates steht Frau Bader - abgesehen von dem im nächsten Satz 
   offengelegten Arbeitsverhältnis bei der MORI SEIKI Europe AG - nicht in einer nach dieser Empfehlungen 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, einem wesentlich an der 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT beteiligten Aktionär oder den Organen der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT. Frau Bader ist 
   Mitarbeiterin der MORI SEIKI Europe AG, Winterthur/Schweiz, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der DMG MORI CO., 
   LTD. Diese ist wiederum direkt und indirekt an der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT wesentlich beteiligt. 
 
   Der Wahlvorschlag entspricht den Zielvorgaben des Aufsichtsrats für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. 
 
   Der Lebenslauf der Frau Bader findet sich im Internet unter www.ag.dmgmori.com/de über die Links 'Investor Relations' 
   und folgend 'Hauptversammlung'. 
7. Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DMG MORI GmbH und 
   der DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT 
 
   Die DMG MORI GmbH und die DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT haben am 02. Juni 2016 einen Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung der DMG MORI GmbH hat dem Beherrschungs- und 
   Gewinnabführungsvertrag bereits am 02. Juni 2016 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf zu 
   seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der Gesellschaft und der anschließenden Eintragung in das 
   Handelsregister. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 02. Juni 2016 zwischen der 
   DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT als beherrschtem Unternehmen und der DMG MORI GmbH als herrschendem Unternehmen 
   zuzustimmen. 
 
   Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag hat den folgenden Wortlaut (ohne Inhalts- und Anlagenverzeichnis): 
'DIESER BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG                                                                                    THIS CONTROL AND PROFIT TRANSFER AGREEMENT 
(der 'Vertrag') wurde am 2. Juni 2016 geschlossen                                                                                     (the 'Agreement') is entered into as of 2 June 2016 
ZWISCHEN:                                                                                                                             BETWEEN: 
(1)          DMG MORI GmbH, c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts  (1)      DMG MORI GmbH, c/o CMS Hasche Sigle, Schöttlestraße 8, 70597 Stuttgart, entered in the commercial register of Stuttgart 
             Stuttgart unter HRB 750545,                                                                                                       Local Court under HRB 750545, 
             - nachfolgend                                                                                                                     - hereinafter referred to as 
             'DMG MORI GmbH' -                                                                                                                 'DMG MORI GmbH' - 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

DJ DGAP-HV: DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT: -2-

(2)          DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts     (2)      DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT, Gildemeisterstraße 60, 33689 Bielefeld, entered in the commercial register of Bielefeld 
             Bielefeld unter HRB 7144,                                                                                                         Local Court under HRB 7144, 
             - nachfolgend                                                                                                                     - hereinafter referred to as 
             'DMG MORI AG' -                                                                                                                   'DMG MORI AG' - 
Die Parteien zu (1) und (2) werden nachfolgend auch gemeinsam als die 'Parteien' und einzeln als eine 'Partei' bezeichnet.            The persons listed in no. (1) and (2) above are also referred to collectively as the 'Parties' and each as a 'Party'. 
DIES VORAUSGESCHICKT, vereinbaren die Parteien was folgt:                                                                             NOW IT IS AGREED as follows: 
             § 1                                                                                                                               § 1 
             Leitung                                                                                                                           Control 
(1)          Die DMG MORI AG unterstellt die Leitung ihrer Gesellschaft der DMG MORI GmbH. Die DMG MORI GmbH ist demgemäß berechtigt, (1)      The DMG MORI AG subordinates the control of its company to the DMG MORI GmbH. Thus, DMG MORI GmbH is entitled to give 
             dem Vorstand der DMG MORI AG hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Der Vorstand der DMG MORI           instructions to the management board of DMG MORI AG regarding the management of the company. The management board of DMG 
             AG ist verpflichtet, den Weisungen der DMG MORI GmbH Folge zu leisten.                                                            MORI AG shall be obliged to comply with the instructions of DMG MORI GmbH. 
(2)          Die Geschäftsführung und die Vertretung der DMG MORI AG obliegen weiterhin dem Vorstand der DMG MORI AG.                 (2)      Management and representation of DMG MORI AG shall continue to be the responsibility of the management board of DMG MORI 
                                                                                                                                               AG. 
(3)          Die DMG MORI GmbH wird ihr Weisungsrecht nur durch die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung ausüben. Weisungen sind in      (3)      DMG MORI GmbH shall only exercise its right to give instructions through its directors. Instructions shall be issued in 
             Textform zu erteilen oder, falls sie mündlich erteilt werden, unverzüglich in Textform zu bestätigen.                             text form (Textform) or, in the event they are issued orally, shall subsequently be confirmed in text form without undue 
                                                                                                                                               delay. 
(4)          Die DMG MORI GmbH ist nicht berechtigt, der DMG MORI AG die Weisung zu erteilen, diesen Vertrag zu ändern, ihn aufrecht  (4)      DMG MORI GmbH is not entitled to issue the instruction to the management board of DMG MORI AG to amend, maintain, extend 
             zu erhalten, zu verlängern oder zu beenden.                                                                                       or terminate this Agreement. 
             § 2                                                                                                                               § 2 
             Gewinnabführung                                                                                                                   Transfer of Profit 
(1)          Die DMG MORI AG verpflichtet sich hiermit, ihren gesamten Gewinn an die DMG MORI GmbH abzuführen. Abzuführen ist -       (1)      DMG MORI AG undertakes to transfer its entire profit to DMG MORI GmbH. Apart from any contribution to and any 
             vorbehaltlich der Bildung oder Auflösung von Rücklagen nach Absatz (2) - der gemäß § 301 Aktiengesetz ('AktG') in der             dissolution of reserves pursuant to para. (2), DMG MORI AG shall transfer the maximum amount permissible under § 301 
             jeweils geltenden Fassung zulässige Höchstbetrag.                                                                                 German Stock Corporation Act ('AktG', Aktiengesetz), as amended from time to time. 
(2)          Die DMG MORI AG kann mit schriftlicher Zustimmung der DMG MORI GmbH Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere  (2)      DMG MORI AG may, with written consent of DMG MORI GmbH, allocate parts of its annual profits to other profit reserves if 
             Gewinnrücklagen einstellen, als dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung                    and to the extent permissible under commercial law and as economically justified by sound commercial judgement. Profit 
             wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer dieses Vertrags gebildete andere Gewinnrücklagen nach § 272 (3)                   reserves pursuant to § 272 (3) of the German Commercial Code ('HGB', Handelsgesetzbuch) which have been created during 
             Handelsgesetzbuch ('HGB') sind auf schriftliches Verlangen der DMG MORI GmbH aufzulösen und zum Ausgleich eines                   the term of this Agreement shall be liquidated upon written request of DMG MORI GmbH and used to compensate any loss for 
             Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Sonstige Gewinnrücklagen im Sinne von § 272 (3) HGB oder              the financial year or be transferred as profit. Further profit reserves pursuant to § 272 (3) HGB or capital reserves 
             Kapitalrücklagen im Sinne von § 272 (1) Nr. 1 bis 4 HGB (gleichgültig, ob diese vor oder während der Dauer dieses                 pursuant to § 272 (1) No. 1 to 4 HGB (regardless whether they have been accrued before or during the term of this 
             Vertrags gebildet wurden) oder ein Gewinnvortrag, der aus der Zeit vor Beginn dieses Vertrags stammt, dürfen weder als            agreement) and profits carried forward from the period prior to the term of this Agreement may neither be transferred as 
             Gewinn abgeführt noch zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrags verwendet werden.                                                     profit nor be used to compensate any loss for the financial year. 
(3)          Die Verpflichtung zur Gewinnabführung besteht erstmals für den gesamten Gewinn des am 1. Januar 2016 beginnenden         (3)      The obligation to transfer the annual profit applies for the first time to the entire profit generated in the financial 
             Geschäftsjahrs der DMG MORI AG oder des späteren Geschäftsjahrs der DMG MORI AG, in dem dieser Vertrag nach § 6 (2)               year of DMG MORI AG beginning on 1 January 2016 or for whichever subsequent financial year in which this Agreement 
             wirksam wird. Die Verpflichtung nach Satz 1 wird jeweils am Ende eines Geschäftsjahrs der DMG MORI AG fällig und ist ab           becomes effective according to § 6 (2). The obligation according to sentence 1 becomes due upon the end of the financial 
             diesem Zeitpunkt mit einem Zinssatz von 3% p.a. zu verzinsen.                                                                     year of the DMG MORI AG and shall bear interest from this point on at an interest rate of 3% p.a. 
             § 3                                                                                                                               § 3 
             Verlustübernahme                                                                                                                  Assumption of Losses 
(1)          Die DMG MORI GmbH ist gemäß den Vorschriften des § 302 AktG in ihrer jeweils geltenden Fassung zur Verlustübernahme      (1)      In accordance with the provisions of § 302 AktG as amended from time to time, DMG MORI GmbH is obliged to assume any 
             verpflichtet.                                                                                                                     losses. 
(2)          Die Verpflichtung zur Verlustübernahme besteht erstmals für das Geschäftsjahr, in dem dieser Vertrag nach § 6 (2)        (2)      The obligation to assume any losses applies for the first time to the financial year in which this Agreement becomes 
             wirksam wird. § 2 (3) Satz 2 gilt für die Verpflichtung zur Verlustübernahme entsprechend.                                        effective according to § 6 (2) of this Agreement. § 2 (3) sentence 2 applies accordingly to the obligation to assume any 
                                                                                                                                               losses. 
             § 4                                                                                                                               § 4 
             Ausgleich                                                                                                                         Recurring Compensation 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

(1)          Die DMG MORI GmbH verpflichtet sich, den außenstehenden Aktionären der DMG MORI AG ab dem Geschäftsjahr der DMG MORI AG, (1)      The DMG MORI GmbH undertakes to pay to the outside shareholders of DMG MORI AG a recurring annual cash compensation 
             für das der Anspruch auf Gewinnabführung der DMG MORI GmbH gemäß § 2 wirksam wird, für die Dauer dieses Vertrags als              ('Recurring Compensation', Ausgleich) from and including the financial year of DMG MORI AG in relation to which the 
             angemessenen Ausgleich eine jährliche Geldleistung ('Ausgleich') zu zahlen.                                                       claim of DMG MORI GmbH for the transfer of the annual profit under § 2 takes effect, and for the further term of this 
                                                                                                                                               Agreement. 
(2)          Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr (12 Monate) der DMG MORI AG für jede DMG MORI AG-Aktie       (2)      The Recurring Compensation Payment amounts for each full financial year (12 months) of DMG MORI AG for each DMG MORI 
             brutto EUR 1,17, abzüglich eines etwaigen Betrages für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für           AG-Share to a gross sum (Bruttobetrag) of EUR 1.17 minus the amount of any corporate income tax and the solidarity 
             diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz, wobei dieser Abzug nur auf den Teilbetrag des                 surcharge in accordance with the respective tax rate applicable for these taxes for the relevant financial year, whereby 
             Ausgleichs in Höhe von EUR 0,88 je DMG MORI AG-Aktie vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer           this deduction is to be effected only on the portion of the Recurring Compensation of EUR 0.88 for each DMG MORI 
             belasteten Gewinne bezieht.                                                                                                       AG-Share resulting from profits which are subject to German corporate income tax. 
             Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags gelangen auf den anteiligen Ausgleich von EUR 0,88           Based on the situation at the time of the conclusion of this Agreement, 15% corporate income tax plus 5.5% solidarity 
             je DMG MORI AG-Aktie, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der DMG MORI AG bezieht, 15%           surcharge, amounting to EUR 0.88, are deducted from the portion of Recurring Compensation of EUR 0.14 for each DMG MORI 
             Körperschaftsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag, das sind EUR 0,14, zum Abzug. Zusammen mit dem übrigen anteiligen             AG-Share resulting from profits which are subject to German corporate income tax. Together with the portion of the 
             Ausgleich von EUR 0,29 je DMG MORI AG-Aktie, der sich auf die nicht mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne           Recurring Compensation of EUR 0.29 for each DMG MORI AG-Share resulting from profits which are not subject to German 
             bezieht, ergibt sich daraus nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags ein Ausgleich in Höhe            corporate income tax, this results in a total Recurring Compensation of EUR 1.03 net per DMG MORI AG-Share for each full 
             von insgesamt EUR 1,03 netto je DMG MORI AG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr (12 Monate).                                       financial year (12 months), based on the situation at the time of the conclusion of this Agreement. 
             Der Ausgleich ist am dritten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der DMG MORI AG für das jeweils                The Recurring Compensation is due on the third banking day following the ordinary general shareholders' meeting of DMG 
             abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahrs fällig.                                MORI AG for any respective preceding financial year but in any event within eight months following expiration of the 
                                                                                                                                               relevant financial year. 
(3)          Der Ausgleich wird erstmals für das gesamte Geschäftsjahr gewährt, für das der Anspruch auf Gewinnabführung der DMG MORI (3)      The Recurring Compensation is granted for the first time for the full financial year of DMG MORI AG for which the claim 
             GmbH gemäß § 2 wirksam wird. Sofern der Vertrag während eines Geschäftsjahres der DMG MORI AG endet oder die DMG MORI AG          of DMG MORI GmbH for transfer of profit under § 2 becomes effective. If this Agreement ends during a financial year of 
             für einen Zeitraum während der Vertragsdauer ein Rumpfgeschäftsjahr bildet, vermindert sich der Ausgleich für das                 DMG MORI AG or if DMG MORI AG establishes an abbreviated financial year (Rumpfgeschäftsjahr) for a period during the 
             betreffende Geschäftsjahr zeitanteilig.                                                                                           term of this Agreement, the Recurring Compensation is reduced pro rata temporis for the relevant financial year. 
(4)          Falls das Grundkapital der DMG MORI AG aus Gesellschaftsmitteln gegen Ausgabe neuer Aktien erhöht wird, vermindert sich  (4)      If the share capital of DMG MORI AG is increased from the reserves in exchange for the issuance of new shares, the 
             der Ausgleich je DMG MORI AG-Aktie in dem Maße, dass der Gesamtbetrag des Ausgleichs unverändert bleibt. Falls das                Recurring Compensation for each DMG MORI AG-Share is reduced to such an extent that the total amount of the Recurring 
             Grundkapital der DMG MORI AG gegen Bar- und/oder Sacheinlagen erhöht wird, gelten die Rechte aus diesem § 4 auch für die          Compensation remains unchanged. If the share capital of DMG MORI AG is increased against cash contributions and/or 
             von außenstehenden Aktionären bezogenen Aktien aus einer solchen Kapitalerhöhung. Der Beginn der Berechtigung aus den             contributions in kind, the rights under this § 4 also apply for the shares subscribed to by outside shareholders in such 
             neuen Aktien gemäß diesem § 4 ergibt sich aus der von der DMG MORI AG bei Ausgabe der neuen Aktien festgesetzten                  capital increase. The beginning of each entitlement of the new shares pursuant to this § 4 corresponds to the dividend 
             Gewinnanteilsberechtigung.                                                                                                        entitlement set by DMG MORI AG when issuing the new shares. 
(5)          Falls ein Spruchverfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig einen höheren   (5)      If an appraisal proceeding (Spruchverfahren) according to the German Act on Appraisal Proceedings 
             Ausgleich festsetzt, können auch die bereits nach Maßgabe des § 5 abgefundenen Aktionäre eine entsprechende Ergänzung             (Spruchverfahrensgesetz) is initiated and the court determines a higher Recurring Compensation by non-appealable 
             des von ihnen bereits erhaltenen Ausgleichs verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre                        decision, the outside shareholders are entitled to demand a corresponding supplemental payment to the Recurring 
             gleichgestellt, wenn sich die DMG MORI GmbH gegenüber einem außenstehenden Aktionär der DMG MORI AG in einem Vergleich            Compensation even if such shareholders have already been compensated according to § 5. Likewise, all other outside 
             zur Abwendung oder Beendigung eines Spruchverfahrens zur Zahlung eines höheren Ausgleichs verpflichtet.                           shareholders will be treated equally if DMG MORI GmbH undertakes to pay a higher Recurring Compensation to an outside 
                                                                                                                                               shareholder of DMG MORI AG in a settlement (Vergleich) for the purpose of avoiding or settling judicial appraisal 
                                                                                                                                               proceedings (Spruchverfahren). 
             § 5                                                                                                                               § 5 
             Abfindung                                                                                                                         Compensation 
(1)          Die DMG MORI GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der DMG MORI AG dessen DMG MORI  (1)      DMG MORI GmbH undertakes upon demand of each outside shareholder of DMG MORI AG to purchase such shareholder's DMG MORI 
             AG-Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 37,35 je DMG MORI AG-Aktie ('Abfindung') zu erwerben.                           AG-Shares in exchange for a cash compensation in the amount of EUR 37.35 for each DMG MORI AG-Share ('Compensation', 
                                                                                                                                               Abfindung). 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 07, 2016 09:08 ET (13:08 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2016 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.