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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2016 in Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2016 in 
Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-06-08 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN DE0006131204 
WKN 613120 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
 
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
am Donnerstag, 21. Juli 2016, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) 
in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein. 
 
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA 
   Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 
2.  Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.208.660,15 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,10 je für das Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigter         EUR 1.968.425,00 
   Stückaktie: 
   Einstellung in Gewinnrücklagen:                                                                         EUR 1.240.235,15 
   Bilanzgewinn:                                                                                           EUR 3.208.660,15 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen 
   Beschlussvorschlag und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5.  Wahl des Abschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2016 sowie 
   b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 WpHG 
      bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
6.  Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 
   und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 zu TOP 7 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren 
   Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und 
   Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Juli 2016, sodass Neuwahlen 
   anstehen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   * Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als 
     Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
   * Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, 
   * Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. 
     in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
   * Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Creativ Hotel 
     Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
   * Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., 
     in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
   * Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación 
     Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran 
     Canaria, Spanien. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch 
   weiterhin aufbringen können. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in 
    den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den 
    Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
    Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG, die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den Gebieten der 
    Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y 
    Benítez de Lugo erfüllt. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
    eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft oder ihren Organen. 
 
   Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr 
   Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der 
   IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden 
   Gesellschaftern: 
 
    Santiago de Armas Fariña ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der 
    Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos 
    de Francisco López Sánchez S.A. Zudem erbringt die De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, 
    regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. 
 
    Francisco López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der 
    Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos 
    de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden 
    Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. 
 
    Roberto López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der 
    Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos 
    de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden 
    Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. 
 
    Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende 

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June 08, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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