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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2016 in Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.07.2016 in 
Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-06-08 / 15:09 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN DE0006131204 
WKN 613120 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu unserer 
 
ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
 
am Donnerstag, 21. Juli 2016, 10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) 
in der Rheinhausenhalle, Beethovenstraße 20, 47226 Duisburg, ein. 
 
Tagesordnung und Vorschläge zur Beschlussfassung 
 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten 
   Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 sowie des zu einem Bericht zusammengefassten Lageberichts für die IFA 
   Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015. 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der 
   Jahresabschluss festgestellt. Die Hauptversammlung hat zu diesem Tagesordnungspunkt 1 daher keinen Beschluss zu fassen. 
2.  Beschlussfassung über die Gewinnverwendung 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.208.660,15 wie folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer Dividende von EURO 0,10 je für das Geschäftsjahr 2015 dividendenberechtigter         EUR 1.968.425,00 
   Stückaktie: 
   Einstellung in Gewinnrücklagen:                                                                         EUR 1.240.235,15 
   Bilanzgewinn:                                                                                           EUR 3.208.660,15 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen 
   Beschlussvorschlag und der Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte 
   sich die Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 19.684.250 Aktien) bis zur Hauptversammlung 
   verändern, wird der Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   ein entsprechend angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5.  Wahl des Abschlussprüfers 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Risikoprüfungsausschusses - vor, die Deloitte & Touche GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer zu bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2016 sowie 
   b) die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. (5), 37y Nr. 2 WpHG 
      bis zur nächsten Hauptversammlung für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts entscheidet. 
6.  Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 
   und 4 Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der 
   Anteilseigner durch die Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 16. Juli 2015 zu TOP 7 gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also die Herren 
   Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco López Sánchez, Roberto López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und 
   Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo endet mit Ablauf der Hauptversammlung am 21. Juli 2016, sodass Neuwahlen 
   anstehen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2016 beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen: 
 
   * Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Rechtsanwalt und Steuerberater als 
     Partner der Kanzlei S. de Armas y Asociados, S.L., Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
   * Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied Nord/LB Norddeutsche Landesbank Girozentrale, 
   * Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Meloneras Golf S.L. 
     in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
   * Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Creativ Hotel 
     Buenaventura S.A.U. in San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
   * Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., 
     in Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
   * Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien, Präsident des Verbandes 'Confederación 
     Canaria de Empresarios' (kanarischer Unternehmerverband) und Geschäftsführer der Quesoventura S.L., Telde, Gran 
     Canaria, Spanien. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch 
   weiterhin aufbringen können. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Im Falle seiner Wahl in 
    den Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas Fariña als Kandidat für den 
    Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
    Die Voraussetzungen des § 100 Abs. (5) AktG, die Unabhängigkeit und der Sachverstand auf den Gebieten der 
    Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, werden durch Herrn Dr. Hans Vieregge und Herrn Agustín Manrique de Lara y 
    Benítez de Lugo erfüllt. 
 
    Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen 
    eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft 
    beteiligten Aktionär wie folgt offengelegt: 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft oder ihren Organen. 
 
   Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den vorgeschlagenen Kandidaten Herr Dr. Hans Vieregge und Herr 
   Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo nicht in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem wesentlich an der IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär. 
 
   Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der wesentlich an der 
   IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. oder zu deren beherrschenden 
   Gesellschaftern: 
 
    Santiago de Armas Fariña ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der 
    Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos 
    de Francisco López Sánchez S.A. Zudem erbringt die De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr Santiago de Armas ist, 
    regelmäßig Beratungsdienstleistungen gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der Gesellschaft. 
 
    Francisco López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der 
    Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos 
    de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden 
    Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. 
 
    Roberto López Sánchez ist Mitglied der dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien der 
    Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. und der die Gesellschaft beherrschenden mittelbaren Gesellschafterin Hijos 
    de Francisco López Sánchez S.A. Ferner ist er ein Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden 
    Gesellschafterin Invertur Helsan S.L., Herrn Eustasio López. 
 
    Antonio Rodríguez Pérez ist bei der Lorcar Asesores S.L. als Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende 

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June 08, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

Gesellschafterin die Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft die Mehrheitsaktionärin 
    Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums 
    der Lopesan Touristik S.A. und erhält gelegentlich Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A. und der 
    Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A., die ebenfalls mit der Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. 
 
    Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben gemacht: 
 
    Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * S. de Armas y Asociados, S.L. 
   * Lexa, S.A. 
   * Altamarena, S.A. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Cook-Event Canarias, S.A. 
   * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. 
   * Dehesa de Jandía, S.A. 
   * Explotaciones Jandía, S.A. 
   * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
   * Interhotelera Española, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Maspalomas Resort, S.L. 
   * Megahotel Faro, S.L. 
   * Meloneras Golf, S.L. 
   * Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
   * Promociones Faro, S.A. 
   * Promociones Taidía, S.A.U. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
   * Varadero Center, S.L.U. 
 
    Dr. Hans Vieregge, Hannover 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten 
 
   * Emsland Stärke GmbH, Emlichheim 
   * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, Flensburg 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
 
   * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. KG 'Conti Basel', München 
   * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 'Conti Equator', München 
   * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 'Conti Greenland', München 
   * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
    Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Agrícola Tabaibal, S.A.U. 
   * Altamarena, S.A. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Cook-Event Canarias, S.A. 
   * Costa Canaria de Veneguera, S.A. 
   * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. 
   * Dehesa de Jandía, S.A. 
   * Explotaciones Jandía, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
   * Interhotelera Española, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Satocan Investment, S.L. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Maspalomas Resort, S.L. 
   * Megahotel Faro, S.L. 
   * Meloneras Golf, S.L. 
   * N.F.L.S., S.L.U. 
   * Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
   * Promociones Faro, S.A. 
   * Promociones Taidía, S.A.U. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
   * Varadero Center, S.L.U. 
 
    Roberto López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Agrícola Tabaibal, S.A.U. 
   * Altamarena, S.A. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Cook-Event Canarias, S.A. 
   * Costa Canaria de Veneguera, S.A. 
   * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. 
   * Dehesa de Jandía, S.A. 
   * Explotaciones Jandía, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Hijos de Francisco López Sánchez, S.A. 
   * Interhotelera Española, S.A. 
   * Jandía Dunas, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Maspalomas Resort, S.L. 
   * Megahotel Faro, S.L. 
   * Meloneras Golf, S.L. 
   * Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
   * Promociones Faro, S.A. 
   * Promociones Taidía, S.A.U. 
   * Rolopsan, S.L.U. 
   * Varadero Center, S.L.U. 
 
    Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Novedad Digital, S.L. 
   * SGC. Sociedad GC de Televisión Local, S.A. 
 
    Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, Spanien 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Club de Campo del Cortijo de GC, S.A. 
   * Quesoventura, S.L. 
   * Inversiones La Lucera, S.L. 
   * Promociones El Cortijo Telde S.L. 
   * Procor San Ignacio Dos S.L. 
   * Fundación Canaria Patronos V.P. 
   * Autoridad Portuaria de Las Palmas 
   * Explotaciones La Calderona, S.L. 
7.  Beschlussfassung über die Abberufung des von der Hauptversammlung am 17. Juli 2015 bestellten besonderen Vertreters Dr. 
    Norbert Knüppel 
 
   Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Juli 2015 zu TOP 11 den Beschluss gefasst, Herrn Dr. 
   Norbert Knüppel, Marccus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Königsallee 60c, 40212 Düsseldorf, sowie ersatzweise Herrn Dr. 
   Norbert Knittlmayer mit gleicher Kanzleiadresse zum besonderen Vertreter zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen der IFA 
   Hotel & Touristik AG gegen die Creativ Hotel Buenaventura S.A.U. und Obergesellschaften im Zusammenhang mit dem Erwerb 
   der Anteile an der Creativ Hotel Catarina S.A.U. und an der Altamarena S. A. durch die Gesellschaft von der 
   Lopesan-Gruppe zu bestellen. Bezogen auf den Erwerb der Anteile an der Altamarena S. A. soll die Geltendmachung auch 
   gegenüber den aktuellen Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats erfolgen. Dieser Beschluss ist Gegenstand einer beim 
   Landgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 40 O 21/16 anhängigen Anfechtungsklage und damit noch nicht 
   bestandskräftig. 
 
   Der besondere Vertreter hat unverzüglich nach seiner Bestellung seine Tätigkeit aufgenommen. Nach § 147 Abs. 1 S. 2 AktG 
   soll der besondere Vertreter die Ersatzansprüche binnen sechs Monate seit dem Tag der Hauptversammlung geltend gemacht 
   haben. Trotz der unverzüglichen Aufnahme seiner Tätigkeit hat der besondere Vertreter bis zum heutigen Tag keine 
   Ersatzansprüche geltend gemacht. Der besondere Vertreter hat vielmehr angekündigt, eine Vielzahl von kostenintensiven 
   Gutachten in Auftrag geben zu wollen. 
 
   Sowohl die Fristversäumnis als auch die Gutachtenaufträge indizieren, dass die antragstellende Aktionärin Newinvest 
   Assets Beteiligungs GmbH die Pflichtverletzungen zu den angeführten Sachverhalten nur ins Blaue behauptet hat und 
   nunmehr im Wege von Gutachten erstmals überhaupt Anhaltspunkte für Pflichtverstöße ermittelt werden sollen. Derartige 
   Untersuchungen zum Sachverhalt sind indes Aufgabe einer Sonderprüfung, die durchzuführen die Hauptversammlung durch 
   Beschluss vom 17. Juli 2015 abgelehnt hat. 
 
   Die auf Behauptungen ins Blaue hinein beruhende Beschlussfassung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen und zur 
   Bestellung des besonderen Vertreters war damit unzulässig (so auch: Landgericht Köln, Urteil vom 14. Januar 2016, Az. 91 
   O 31/15). 
 
   Im Kosteninteresse der Gesellschaft schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, 
 
    die von der Hauptversammlung am 17. Juli 2015 beschlossene Bestellung des besonderen Vertreters Dr. Norbert Knüppel, 
    Marccus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf, und des für den Fall des Wegfalls des Amts von Herrn Dr. Knüppel 
    ersatzweise bestellten besonderen Vertreters Dr. Norbert Knittlmayer, Marccus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 
    Düsseldorf, mit sofortiger Wirkung zu widerrufen. 
 
 Unterlagen 
 
Folgende Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft 
www.ifahotels.com unter der Rubrik 'Über uns/Unternehmen IFA/Aktienrechtliche Informationen/Hauptversammlung' zugänglich 
und liegen in den Räumen der Gesellschaft in Duisburg aus: 
 
* die Einberufung mit der Tagesordnung der Hauptversammlung; 
* der Jahresabschluss der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015; 
* der zu einem Bericht zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2015 nebst dem 
  erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. (4) HGB und § 315 Abs. (4) HGB, und 
* der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2015. 
 
Ferner sind vom Tag der Einberufung an folgende weitere Unterlagen gemäß § 124 a AktG auf der Internetseite zugänglich: 
 
* der Inhalt der Einberufung, die die Erläuterung zu TOP 1 enthält, zu dem kein Beschluss gefasst werden soll; 
* die Angaben über die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, (vgl. auch nachfolgend 
  Angaben nach § 30b Abs. (1) Nr. 1 WpHG); 
* die Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung zu verwenden sind; 
* die Formulare, die bei der Stimmabgabe durch Briefwahl zu verwenden sind; sowie 
* ein etwaiges nach Einberufung der Versammlung bei der Gesellschaft eingegangenes Verlangen von Aktionären im Sinne von 
  § 122 Abs. (2) AktG (unverzüglich nach Zugang). 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung 
 

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June 08, 2016 09:09 ET (13:09 GMT)

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