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Elliott begrüßt Entscheidung des Landgerichts München I, weitere Sonderprüfung bei Kabel Deutschland Holding AG anzuordnen

DGAP-Media / 2016-06-10 / 13:50 
 
- Der Großaktionär Elliott, der 14,43 Prozent der Aktien der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") hält, begrüßt die 
Entscheidung des Landgerichts München I, eine zweite Sonderprüfung bei Kabel Deutschland anzuordnen sowie Martin 
Schommer als Sonderprüfer zu bestellen. 
 
- Gegenstand der zweiten Sonderprüfung soll eine vertiefte Untersuchung des Verhaltens des KDG-Vorstandes im 
Zusammenhang mit der Übernahme durch Vodafone, inklusive des Zeitraums nach dem 31. März 2013, sein. Eine 
vorangegangene, im September 2014 abgeschlossene Sonderprüfung, hatte eine Reihe von besorgniserregenden Ergebnissen 
zutage gefördert, die aus Sicht von Elliott weiterer Aufklärung bedürfen, die zudem einen größeren Zeitraum als bisher 
abdeckt. 
 
München, 10. Juni 2016 - Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen 
Gesellschaften ("Elliott") bekannt gegeben, dass Elliott die Entscheidung des Landgerichts München I begrüßt, eine 
weitere Sonderprüfung bei der Kabel Deutschland Holding AG ("KDG") anzuordnen und Martin Schommer von der Constantin 
GmbH zum Sonderprüfer zu bestellen. 
 
Entsprechend der Gerichtsentscheidung vom 9. Juni 2016 wird Martin Schommer, der bereits die erste Sonderprüfung 
durchgeführt hat, mit einer weiteren Sonderprüfung beauftragt, die den Umfang der Untersuchung zudem auch auf Handlungen 
für den Zeitraum nach dem 31. März 2013 ausweitet. Der Sonderprüfer kann damit die unabhängige Untersuchung der im 
ersten Prüfungsbericht aufgedeckten möglichen Pflichtverletzungen des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit der Übernahme 
durch Vodafone fortsetzen und die bisherigen Ergebnisse der ersten Prüfung, die auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 
begrenzt war, weiter validieren. Die Gerichtsentscheidung ermächtigt den Sonderprüfer, seine Arbeit mit sofortiger 
Wirkung aufzunehmen. 
 
Im Zusammenhang mit der Gerichtsentscheidung sagte ein Rechtsberater von Elliott: 
 
"Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts München sehr. Kabel Deutschland, das aufgrund eines 
Beherrschungsvertrags von Vodafone kontrolliert wird, hat über Jahre versucht, die Aufklärung und die Offenlegung der 
tatsächlichen Ereignisse im Rahmen der Übernahme durch Vodafone zu verhindern." 
 
Franck Tuil, Senior Portfolio Manager bei Elliott, sagte: 
 
"Es ist wahrscheinlich, dass die auf Vodafone zukommenden Mehrkosten in die Milliarden gehen werden. Legt man den 
Mittelwert der KDG-eigenen internen Bewertung zugrunde, dann liegen die Kosten pro Aktie für Vodafone unter 
Berücksichtigung der Zinsen bei 188 Euro, was einem Anstieg von 1,4 Milliarden Euro gegenüber den bisher vom Markt 
angenommenen Kosten entspricht." 
 
Der erste Bericht des Sonderprüfers war von Kabel Deutschland im Dezember 2014 veröffentlicht worden und hatte das 
Verhalten der KDG-Organe vor der öffentlichen Übernahme durch Vodafone im Oktober 2013 untersucht. 
 
In seiner Untersuchung, die sich ausschließlich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013 beschränkte, ist der Sonderprüfer 
unter anderem zu folgenden Ergebnissen gekommen: 
 
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken erstellte Unternehmensbewertung lag zwischen 
EUR 109,50 und EUR 150,50 und damit signifikant höher als der von Vodafone im Zuge der Übernahme gebotene und von 
Vorstand und Aufsichtsrat der KDG zur Annahme empfohlene Preis. 
 
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat 
der Kabel Deutschland Holding AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des Vodafone-Angebots 
nahegelegt haben, daher unplausibel. 
 
In seinem ursprünglichen Gesuch hatte Elliott zudem die Einsetzung eines zweiten Sonderprüfers gefordert, der unabhängig 
die vom ersten Sonderprüfer beklagten Behinderungen während der Sonderprüfung untersuchen sollte. Das Gericht hat in 
seinem Beschluss erklärt, dass es die Einsetzung eines weiteren Sonderprüfers nicht für erforderlich hält, da nach der 
Auffassung des Gerichts der ursprüngliche Sonderprüfer bereits ausgeführt habe, wo und in welcher Weise er bei der 
Ausübung seiner Tätigkeit behindert worden sei. Dies müsse nicht in einer separaten Sonderprüfung untersucht werden. Das 
Gericht hat überdies seine Überzeugung geäußert, dass falls Aktionäre Schadensersatzansprüche durchsetzen möchten, keine 
weiteren Informationen erforderlich wären, da die zugrundeliegenden vorgeworfenen Pflichtverletzungen bereits bekannt 
seien. 
 
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG am 20. März 2015 wurde der Antrag von 
Elliott für zwei erneute Sonderprüfungen zum Verhalten der KDG-Organe im Umfeld der Übernahme durch Vodafone und die 
Bestellung zweier Prüfer mit der Stimmenmehrheit von Vodafone abgelehnt. Fast alle anwesenden Minderheits-Aktionäre 
hingegen sprachen sich für die Sonderprüfungen aus. In der Folge hatte Elliott Klage vor dem Landgericht München 
eingereicht, das nun die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen bestätigt hat. 
 
Über Elliott 
 
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam über ein Fondsvolumen von mehr als 28 
Milliarden US-Dollar. Im Jahr 1977 gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom selben 
Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und 
Familien sowie Mitarbeiter des Unternehmens. 
 
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK) Limited beraten, einer von der Financial 
Conduct Authority (FCA) zugelassenen Investmentgesellschaft. 
 
### 
 
Medien-Kontakt: 
 
Charles Barker Corporate Communications Thomas Katzensteiner / Tobias Eberle 
+49 69 79 40 90 25 
+49 69 79 40 90 24 
Thomas.Katzensteiner@charlesbarker.de 
Tobias.Eberle@charlesbarker.de 
 
Ende der Pressemitteilung 
 
Emittent/Herausgeber: Elliott Advisors (UK) Limited 
Schlagwort(e): Finanzen 
 
2016-06-10 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
470811 2016-06-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 10, 2016 07:50 ET (11:50 GMT)

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