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DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung -3-

DJ DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.07.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-HV: ecotel communication ag / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.07.2016 in Düsseldorf mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2016-06-10 / 15:10 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
ecotel communication ag Düsseldorf ISIN: DE0005854343 
WKN: 585434 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 
 
 Freitag, dem 22. Juli 2016, um 10.00 Uhr 
 
im Lindner Congress Hotel, Lütticher Str. 130, 40547 Düsseldorf, 
 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ecotel communication ag und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2015, des Lageberichts für die ecotel communication ag und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss damit 
   festgestellt ist. Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das Gesetz 
   generell lediglich die Information der Aktionäre durch die Möglichkeit der Einsichtnahme und keine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung vor. 
2.  Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn der ecotel communication ag zum 31. Dezember 2015 in Höhe 
   von EUR 4.271.652,63 
 
   a) einen Betrag von EUR 807.300,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 0,23 je dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden, 
   b) einen Betrag von EUR 3.400.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen und 
   c) den verbleibenden Betrag von EUR 64.352,63 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Die Ausschüttung der Dividende erfolgt ab dem 25. Juli 2016. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt wären. Bis zur Hauptversammlung kann sich die 
   Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien verändern. In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein entsprechend 
   angepasster Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden, der unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,23 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie vorsieht. 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen. 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu 
   erteilen. 
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die PricewaterhouseCoopers 
   Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2016 sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 
   2016 verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts zu wählen. 
6.  Wahlen zum Aufsichtsrat 
 
   Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Beendigung der für den 22. Juli 2016 einberufenen 
   Hauptversammlung. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats sind daher neu zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 95 Satz 2, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 7 Abs. 1 der Satzung aus sechs von der 
   Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. 
 
   Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 der Satzung vorbehaltlich einer kürzeren Festlegung der 
   Amtszeit für einzelne oder alle Aufsichtsratsmitglieder von den Aktionären für die Zeit bis zur Beendigung der 
   Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn ihrer Amtszeit beschließt. 
   Dabei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist möglich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung und für die Zeit bis 
   zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 beschließt, zu Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats der Gesellschaft zu wählen: 
 
   a) Herrn Dr. Norbert Bensel, Geschäftsführer der NB Consult, Vorstand der EL-Net Consulting AG, München, wohnhaft in 
      Berlin; 
   b) Herrn Dr. Thorsten Reinhard, Rechtsanwalt und Notar, Partner (Member) der Noerr LLP, London (GB), wohnhaft in 
      Kronberg im Taunus; 
   c) Herrn Mirko Mach, Geschäftsführender Gesellschafter der MPC Service GmbH, Heidelberg, wohnhaft in Heidelberg; 
   d) Herrn Sascha Magsamen, Vorstand der PVM Private Values Media AG, Frankfurt, der Impera Total Return AG, Frankfurt, 
      der Inspire AG, Salzkotten, der Spobag AG, Düsseldorf sowie Geschäftsführer der Präzisionsdreherei Johann Kölbel 
      Nachfolger GmbH, Frankfurt, wohnhaft in Oestrich-Winkel, Rheingau-Taunus-Kreis; 
   e) Frau Brigitte Holzer, geschäftsführende CFO der PPRO Financial Ltd, London (GB), Geschäftsführerin PPRO Payment 
      Services Ltd, London, Geschäftsführerin WKV prepaid GmbH, Wien, Geschäftsführerin Pay Plus Services GmbH, München; 
      Geschäftsführerin PPRO Holding GmbH, München, Geschäftsführerin Holzer Holding GmbH, Berg, wohnhaft in Berg; 
   f) Herrn Tim Schulte Havermann, Geschäftsführer LaBrea Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, Geschäftsführer conCapital 
      Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, Geschäftsführer TMT Gruppe GmbH, Berlin, wohnhaft in Recklinghausen. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl über die Wahlen zum Aufsichtsrat abstimmen zu lassen. 
 
   Die vorgenannten Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und 
   berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung festgelegten Ziele. 
 
   Nähere Angaben zum Werdegang der vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sind den auf unserer Homepage unter 
   http://www.ecotel.de/hv2016 eingestellten Lebensläufen zu entnehmen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   können. 
 
   Von den vorgeschlagenen Personen erfüllt Frau Brigitte Holzer die Anforderungen an den Finanzexperten im Sinne von § 100 
   Abs. 5 AktG. 
 
   Der Aufsichtsrat beabsichtigt im Fall der Wahl der vorgeschlagenen Personen, Herrn Dr. Norbert Bensel zu seinem 
   Vorsitzenden zu wählen. 
 
   Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Herr Dr. Norbert Bensel hat die folgenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Praktiker AG i.L., Kirkel; 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH i.L., Hamburg; 
   - Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der IAS Institut für Arbeits- und Sozialhygiene AG, Berlin; 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Compass Group Deutschland GmbH, Eschborn; 
   - Mitglied des Beirats der BREUER Nachrichtentechnik GmbH, Bonn; 
   - Vorsitzender des Beirats der IQ Martrade Holding- und Managementgesellschaft mbH, Düsseldorf. 
 
   Herr Dr. Thorsten Reinhard hat die folgenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der ISS Facility Services Holding GmbH, Düsseldorf; 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Wackler Holding SE, München; 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der ISS VSG GmbH, Lübbenau. 
 
   Herr Mirko Mach ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Sascha Magsamen hat die folgenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   - Vorsitzender des Aufsichtsrats der MediNavi AG, München; 
   - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Ecolutions GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main; 
   - stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Tyros AG, Hamburg; 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der ICM Media AG, Frankfurt am Main. 
 
   Frau Brigitte Holzer ist nicht Mitglied in Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von 
   Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Herr Tim Schulte Havermann hat die folgenden Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und in 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen inne: 
 
   - Aufsichtsratsvorsitzender ecoblue AG, München. 

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June 10, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

DJ DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung -2-

- Aufsichtsratsvorsitzender PIAG Proinvest Real Estate AG, Dresden. 
 
   Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der ecotel communication ag, deren Konzerngesellschaften, den Organen der 
   ecotel communication ag oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen persönliche oder 
   gesellschaftliche Beziehungen i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex wie folgt: 
 
   Die MPC Service GmbH, deren Geschäftsführender Gesellschafter Herr Mirko Mach ist, steht aufgrund eines 
   Handelsvertretervertrages sowie eines Beratervertrages zur Unterstützung im Projektmanagement in Geschäftsbeziehung zur 
   ecotel communication ag. Weitergehende Informationen zu diesen Vertragsbeziehungen sind auch im Konzernabschluss (Seite 
   99 Geschäftsbericht 2015) abgebildet. 
 
   Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine weiteren Beziehungen i. S. d. Ziffer 5.4.1. Abs. 4 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex. 
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft 
nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum 
Nachweis der Berechtigung bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat 
sich auf den Beginn des 1. Juli 2016 (0.00 Uhr MESZ) zu beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der Nachweis der 
Berechtigung müssen der Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache spätestens bis zum Ablauf des 15. 
Juli 2016 (24.00 MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur als 
Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
partiellen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und 
stimmberechtigt, soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, 
ausüben lassen. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft 
bedürfen der Textform. Wird ein Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei diesen zu erfragen sind. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zur 
Ausübung ihres Stimmrechts zu bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus und haben das Recht, Untervollmacht zu erteilen. 
Die Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf ebenso wie die Erteilung von Weisungen der 
Textform. Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich die 
von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme enthalten. Die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und Weisungsformular 
für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte. Es 
steht auch unter http://www.ecotel.de/hv2016 zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der 
Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis über die Bestellung eines 
Bevollmächtigten und das Vollmachts- und Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf 
einem der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: ecotel@better-orange.de 
 
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sollen 
der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der Hauptversammlung erteilt werden, bis 
spätestens zum Ablauf des 21. Juli 2016 (24.00 MESZ) zugehen. Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der 
Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten befristeten Möglichkeit der Erteilung einer 
Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und 
Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. 
 
Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG 
 
 Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 175.500 Stückaktien) oder den 
anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. 
 
Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs 
und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 21. Juni 2016 
(24.00 Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. 
 
Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln: 
 
ecotel communication ag 
- Der Vorstand - 
Prinzenallee 11 
40549 Düsseldorf 
 
Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur 
Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. 
 
 Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der 
Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des Aufsichtsrats unterbreiten. 
 
Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage 
vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 
7. Juli 2016 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, den anderen Aktionären einschließlich des Namens des 
Aktionärs sowie der Begründung unverzüglich im Internet unter http://www.ecotel.de/hv2016 zugänglich gemacht. Etwaige 
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. 
 
Gegenanträge werden - anders als Wahlvorschläge - nur dann zugänglich gemacht, wenn sie mit einer Begründung versehen sind. 
 
Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch 
dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. 
Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 10, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im 
Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
 
Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: 
 
ecotel communication ag 
Frau Annette Drescher 
Prinzenallee 11 
40549 Düsseldorf 
oder per Telefax: 0211 / 55 007 977 
oder per E-Mail: investorrelations@ecotel.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick auf die Veröffentlichung nicht berücksichtigt. 
 
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht 
eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen 
Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. 
 
 Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG 
 
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen 
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptverhandlung 
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2016 zur Verfügung. 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG 
 
Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach 
der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2016 zugänglich. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prinzenallee 11, 
40549 Düsseldorf, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden 
jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass 
der gesetzlichen Verpflichtung bereits mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. 
Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.510.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es 
bestehen also 3.510.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. 
 
Düsseldorf, im Juni 2016 
 
ecotel communication ag 
 
Der Vorstand 
 
 2016-06-10 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
 Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ecotel communication ag 
             Prinzenallee 11 
             40549 Düsseldorf 
             Deutschland 
Telefon:     +49 211 550070 
Fax:         +49 211 55007977 
E-Mail:      presse@ecotel.de 
Internet:    http://ecotel.de/ 
ISIN:        DE0005854343 
WKN:         585434 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
470839 2016-06-10 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 10, 2016 09:10 ET (13:10 GMT)

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