Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Linz (pta032/14.06.2016/16:38) - Die S&T AG, Industriezeile 35, A- 4021 Linz (in
der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemä?Y § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1,
§ 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 17. ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2016 die folgenden Beschlüsse
fasste:
a) Die in der 15. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.5.2014
erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien wird im nicht
ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gemä?Y § 65 Absatz 1 Z 8 sowie
Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausma?Y von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während
einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 14.6.2016 sowohl über die Börse als auch
au?Yerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10 % unter bzw.
über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der
Aktien liegen darf. Als ma?Ygeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche
Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die
Stelle des Xetra-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter
Wertpapierbörse. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft,
durch ein verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der
Vorstand der S&T AG beschlie?Yen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der au?Yerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates.
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemä?Y §
65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräu?Yerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräu?Yerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) der Aktionäre, zu
beschlie?Yen und die Veräu?Yerungsbedingungen festzusetzen. Dies beinhaltet unter
anderem die Ermächtigung, eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen, von (Teil-)Betrieben und von Anteilen an inländischen und
ausländischen Unternehmen zu verwenden sowie eigene Aktien zur Bedienung von
Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft sowie mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
Diese Bekanntmachung ersetzt gemä?Y § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung
gemä?Y § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.
Linz, am 14. Juni 2016
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: S&T AG
Adresse: Industriezeile 35, 4021 Linz
Land: ?-sterreich
Ansprechpartner: Sandra Grünwald
Tel.: +43 1 80191-1125
E-Mail: Sandra.Gruenwald@snt.at
Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie), DE000A1HJLL6 (Anleihe)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1465915080979
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und
Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv:
http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender
verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresJune 14, 2016 10:38 ET (14:38 GMT)
Linz (pta032/14.06.2016/16:38) - Die S&T AG, Industriezeile 35, A- 4021 Linz (in
der Folge auch die "Gesellschaft") gibt gemä?Y § 82 Abs. 9 BörseG und § 2 Abs. 1,
§ 3 Abs. 1 Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt, dass die 17. ordentliche
Hauptversammlung der Gesellschaft am 14. Juni 2016 die folgenden Beschlüsse
fasste:
a) Die in der 15. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30.5.2014
erteilten Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien wird im nicht
ausgenützten Umfang widerrufen und der Vorstand gemä?Y § 65 Absatz 1 Z 8 sowie
Absatz 1a und 1b AktG ermächtigt, auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft im Ausma?Y von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft während
einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab 14.6.2016 sowohl über die Börse als auch
au?Yerbörslich zu erwerben, wobei der Gegenwert nicht mehr als 10 % unter bzw.
über dem durchschnittlichen Börsenkurs der letzten 5 Börsentage vor Erwerb der
Aktien liegen darf. Als ma?Ygeblicher Börsenkurs gilt der durchschnittliche
Schlusskurs für Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an die
Stelle des Xetra-Systems tretenden Nachfolgesystems) an der Frankfurter
Wertpapierbörse. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs
ausgeschlossen. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft,
durch ein verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der
Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden. Den Erwerb über die Börse kann der
Vorstand der S&T AG beschlie?Yen, doch muss der Aufsichtsrat im Nachhinein von
diesem Beschluss in Kenntnis gesetzt werden. Der au?Yerbörsliche Erwerb
unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrates.
b) Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung gemä?Y §
65 Absatz 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräu?Yerung beziehungsweise Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräu?Yerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, auch unter
Ausschluss des Wiederkaufsrechts (umgekehrten Bezugsrechts) der Aktionäre, zu
beschlie?Yen und die Veräu?Yerungsbedingungen festzusetzen. Dies beinhaltet unter
anderem die Ermächtigung, eigene Aktien als Gegenleistung für den Erwerb von
Unternehmen, von (Teil-)Betrieben und von Anteilen an inländischen und
ausländischen Unternehmen zu verwenden sowie eigene Aktien zur Bedienung von
Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und Mitgliedern des
Vorstands der Gesellschaft sowie mit ihr verbundener Unternehmen zu verwenden.
Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und
in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
verbundenes Unternehmen (§ 228 Absatz 3 UGB) oder für Rechnung der Gesellschaft
durch Dritte ausgeübt werden.
c) Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates
erforderlichenfalls das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne
weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.
Diese Bekanntmachung ersetzt gemä?Y § 82 Abs. 10 BörseG die Veröffentlichung
gemä?Y § 65 Abs. 1a zweiter Satz AktG.
Linz, am 14. Juni 2016
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: S&T AG
Adresse: Industriezeile 35, 4021 Linz
Land: ?-sterreich
Ansprechpartner: Sandra Grünwald
Tel.: +43 1 80191-1125
E-Mail: Sandra.Gruenwald@snt.at
Website: www.snt.at
ISIN(s): AT0000A0E9W5 (Aktie), DE000A1HJLL6 (Anleihe)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1465915080979
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