DJ PTA-HV: TELES AG Informationstechnologien: Einladung zur HauptversammlungHauptversammlung gemä?Y § 121 Abs. 4a AktG
Berlin (pta019/20.06.2016/15:00) - TELES Aktiengesellschaft
Informationstechnologien
Berlin
WKN 745490
ISIN DE0007454902
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Freitag, den 05. August 2016 um 11:00 Uhr,
im Goldbergersaal des Ludwig-Erhard-Hauses,
Fasanenstr. 85, 10623 Berlin,
beginnenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes
sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015, des
erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 5
sowie § 315 Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin, während
der üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab
demselben Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der Gesellschaft zur
Einsichtnahme aus.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof.
Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
b) Dem im Geschäftsjahr 2015 amtierenden Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver
Olbrich, wird für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2016 die Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, Niederlassung Berlin, zu wählen.
5. Beschlussfassung über die Aufhebung von § 5 Abs. 4 der Satzung
Das in § 5 Abs. 4 der Satzung vorgesehene Bedingte Kapital 1997/I wird nicht
mehr benötigt, da die Laufzeit für die Ausübung von Optionsrechten aus den
ausgegebenen Aktienoptionen am 21. November 2015 abgelaufen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 5 Abs. 4 der Satzung aufzuheben.
II. Weitere Angaben zur Einberufung
A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemä?Y § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) teilen wir mit,
dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt
ist. Gemä?Y § 17 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der
Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 23.304.676. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
B. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind
gemä?Y § 16 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des
21. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 15.07.2016, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich bis zum 29.07.2016,
24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten empfangsberechtigten Anmeldestelle
unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung
angemeldet haben:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHAV -
Landsberger Str. 187
80687 München
Telefax-Nr.: +49 (69) 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten Anmeldefrist
durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung des depotführenden
Kreditinstituts in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen. Wie die
Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der
vorgenannten Adresse bis zum 29.07.2016, 24:00 Uhr, zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und die
Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes
erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschlie?Ylich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräu?Yerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder
teilweisen Veräu?Yerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die
Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschlie?Ylich der Anteilsbesitz des
Aktionärs am Nachweisstichtag ma?Ygeblich, d.h. Veräu?Yerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den
Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine
Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern.
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine Eintrittskarte
zur Hauptversammlung ausgestellt.
C. Briefwahl
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung im Wege der Briefwahl ausüben.
Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre fristgemä?Y anmelden und einen
Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen (vgl. vorstehender Abschnitt B).
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter Verwendung der
hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte zugesandten bzw. auf der
Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars
abgegeben werden. Die per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens 04.08.2016, 24:00 Uhr, bei der
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie erteilt werden
können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl schlie?Yt eine Teilnahme an
der Hauptversammlung nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der
bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und
Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden
stets Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu eventuellen, erst in der
Hauptversammlung vorgebrachten Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben
werden können. Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge entgegen genommen werden.
Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226
E-Mail: ir@teles.com
D. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten,
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen von der
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere
Person ihrer Wahl ausüben lassen.
Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8
AktG oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Person oder
Vereinigung (unter letztere fallen insbesondere Aktionärsvereinigungen)
bevollmächtigt werden, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und
der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§
126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person
oder Vereinigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer
von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres Stimmrechts
von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, finden für die Erteilung
einer Vollmacht ein Formular gemä?Y § 30a Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite der
Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen
ein Vollmachtsformular zugesandt. Das Formular ist au?Yerdem im Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html abrufbar. Eine (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 20, 2016 09:00 ET (13:00 GMT)Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen
Vollmachtsformulars besteht nicht.
Wir bieten unseren Aktionären auch an, dass sie sich nach Ma?Ygabe ihrer
Weisungen durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Personen
(Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen
können. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen,
soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu jedem
einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig,
enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für unvorhergesehene Anträge.
Die Vollmacht und die Stimmweisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens am 04.08.2016, 24:00 Uhr,
bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Hierdurch
wird jedoch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren
Widerruf sowie die ?obermittlung des Nachweises über die Bestellung eines
Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen
nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische
?obermittlung, zur Verfügung:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226
E-Mail: ir@teles.com
E. Rechte der Aktionäre
1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemä?Y § 122
Abs. 2 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR des Grundkapitals
erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den
Vorstand der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien zu richten und
muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des
Zugangs ist gemä?Y § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens
am 05.07.2016, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an
die nachfolgende Adresse:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Vorstand
Postfach 110760 oder Ernst-Reuter-Platz 8
10837 Berlin 10587 Berlin.
Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen
vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien
sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag
halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen hierbei nach Ma?Ygabe von § 70 AktG zur
Anrechnung. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des
depotführenden Kreditinstituts aus.
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits
mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei
der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
au?Yerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die
Internetadresse http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.
2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemä?Y §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu
Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu
stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung,
Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.
Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschlie?Ylich des Namens des Aktionärs,
der Begründung, die allerdings für Wahlvorschlage nicht erforderlich ist, und
einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich machen,
wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des
Zugangs ist gemä?Y § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens
bis zum 21.07.2016, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse
übersandt hat:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-226
E-Mail: ir@teles.com
und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemä?Y §
126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind.
3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemä?Y § 131 Abs. 1 AktG
Jedem Aktionär ist gemä?Y § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemä?Yen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die
Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage des TELES-Konzerns und der
in den TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der
Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
F. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html eingesehen und auf
Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich
zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme aus.
Berlin, im Juni 2016
- TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien -
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: TELES AG Informationstechnologien
Adresse: Ernst-Reuter-Platz 8, 10587 Berlin
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Oliver Olbrich
Tel.: +49 30 39928 230
E-Mail: IRInfo@teles.de
Website: www.teles.com
ISIN(s): DE0007454902 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Stuttgart, Freiverkehr in
München, Freiverkehr in Hamburg, Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr in
Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1466427600092
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verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresJune 20, 2016 09:00 ET (13:00 GMT)