Hauptversammlung gemä?Y § 121 Abs. 4a AktG
Bad Vilbel (pta041/21.06.2016/18:50) - Einladung zur Hauptversammlung und
gleichzeitig Verlustanzeige gemä?Y § 92 AktG
Die Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main - ISIN DE000A1MBEG8, WKN A1MBEG - lädt
hiermit ihre Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 28. Juli 2016, um 10 Uhr,
im Darmstädter Hof,
Hotel & Restaurant,
An der Walkmühle 1,
60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemä?Y § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein
Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG, des
Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31.
Dezember 2014, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2014,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31.
Dezember 2015, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2015,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands
a) Herrn Siliang Ding, Herrn Shoutan Guo und Herrn Chun Kiat Alan Tan für diesen
Zeitraum keine Entlastung zu erteilen;
b) Frau Hsiao-Tze Tsai für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
11. Wahl von Aufsichtsratsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Andreas Grosjean, Herr Rolf Birkert und Herr
Michael Strabo sind durch Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt Main gerichtlich
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre Bestellung dauert jeweils bis
zur nächsten Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer §
12.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Andreas Grosjean, München, Vorstandsmitglied der Derobank AG,
b) Herrn Rolf Birkert, Frankfurt am Main, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG,
c) Herrn Hansjörg Plaggemars, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG,
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschlie?Yt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Andreas Grosjean ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Herr Andreas Grosjean übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Accelero AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)
Herr Rolf Birkert übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
aus bei
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Kinghero AG, München, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der Kinghero
AG und der MISTRAL Media AG gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen
(Konzernmandate).
Herr Hansjörg Plaggemars übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Ultrasonic AG, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats)
- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Balaton Agro Invest AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Biofrontera AG, Leverkusen (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Strawtec Group AG, Heidelberg, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Youbisheng Green Paper AG, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Plaggemars ist darüber hinaus non-executive Director der Stellar Diamonds,
plc, London
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der
Ultrasonic AG, Biofrontera AG, Strawtec Group AG, Youbisheng Green Paper AG und
der Stellar Diamonds, plc, gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen
(Konzernmandate).
Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
Einzelabstimmung durchzuführen.
12. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemä?Y § 20 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine
Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschlie?Yen:
Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von
5.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von
5.000,00 Euro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 10.000,00 Euro.
13. Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende
Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte.
14. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
Einziehung sowie der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten
und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschlie?Yen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 15.444.000,00 Euro, eingeteilt
in 15.444.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird um 13.899.600,00 Euro auf
1.544.400,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach
den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemä?Y §§ 229 ff. AktG
und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 21, 2016 12:50 ET (16:50 GMT)
Bad Vilbel (pta041/21.06.2016/18:50) - Einladung zur Hauptversammlung und
gleichzeitig Verlustanzeige gemä?Y § 92 AktG
Die Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main - ISIN DE000A1MBEG8, WKN A1MBEG - lädt
hiermit ihre Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 28. Juli 2016, um 10 Uhr,
im Darmstädter Hof,
Hotel & Restaurant,
An der Walkmühle 1,
60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemä?Y § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein
Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG, des
Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31.
Dezember 2014, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2014,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31.
Dezember 2015, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2015,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands
a) Herrn Siliang Ding, Herrn Shoutan Guo und Herrn Chun Kiat Alan Tan für diesen
Zeitraum keine Entlastung zu erteilen;
b) Frau Hsiao-Tze Tsai für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
11. Wahl von Aufsichtsratsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Andreas Grosjean, Herr Rolf Birkert und Herr
Michael Strabo sind durch Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt Main gerichtlich
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre Bestellung dauert jeweils bis
zur nächsten Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer §
12.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Andreas Grosjean, München, Vorstandsmitglied der Derobank AG,
b) Herrn Rolf Birkert, Frankfurt am Main, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG,
c) Herrn Hansjörg Plaggemars, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG,
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschlie?Yt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Andreas Grosjean ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Herr Andreas Grosjean übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Accelero AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)
Herr Rolf Birkert übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
aus bei
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Kinghero AG, München, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der Kinghero
AG und der MISTRAL Media AG gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen
(Konzernmandate).
Herr Hansjörg Plaggemars übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Ultrasonic AG, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats)
- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Balaton Agro Invest AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Biofrontera AG, Leverkusen (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Strawtec Group AG, Heidelberg, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Youbisheng Green Paper AG, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Plaggemars ist darüber hinaus non-executive Director der Stellar Diamonds,
plc, London
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der
Ultrasonic AG, Biofrontera AG, Strawtec Group AG, Youbisheng Green Paper AG und
der Stellar Diamonds, plc, gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen
(Konzernmandate).
Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
Einzelabstimmung durchzuführen.
12. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemä?Y § 20 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine
Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschlie?Yen:
Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von
5.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von
5.000,00 Euro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 10.000,00 Euro.
13. Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende
Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte.
14. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
Einziehung sowie der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten
und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschlie?Yen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 15.444.000,00 Euro, eingeteilt
in 15.444.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird um 13.899.600,00 Euro auf
1.544.400,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach
den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemä?Y §§ 229 ff. AktG
und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 21, 2016 12:50 ET (16:50 GMT)