DJ PTA-HV: Ming Le Sports AG: Einladung zur Hauptversammlung - Verlustanzeige gemäß § 92 AktGHauptversammlung gemä?Y § 121 Abs. 4a AktG
Bad Vilbel (pta041/21.06.2016/18:50) - Einladung zur Hauptversammlung und
gleichzeitig Verlustanzeige gemä?Y § 92 AktG
Die Ming Le Sports AG, Frankfurt am Main - ISIN DE000A1MBEG8, WKN A1MBEG - lädt
hiermit ihre Aktionäre zu der
am Donnerstag, dem 28. Juli 2016, um 10 Uhr,
im Darmstädter Hof,
Hotel & Restaurant,
An der Walkmühle 1,
60437 Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
1. Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG
Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemä?Y § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein
Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG, des
Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2013, des Berichts des
Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach
§ 289 Abs. 4
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31.
Dezember 2014, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2014,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
4. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Ming Le Sports AG zum 31.
Dezember 2015, des Lageberichts der Ming Le Sports AG für das Geschäftsjahr 2015,
des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB
Der geprüfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist
somit gemä?Y § 172 AktG nicht vorgesehen.
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassungen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum keine Entlastung zu erteilen.
7. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Vorstands
a) Herrn Siliang Ding, Herrn Shoutan Guo und Herrn Chun Kiat Alan Tan für diesen
Zeitraum keine Entlastung zu erteilen;
b) Frau Hsiao-Tze Tsai für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
8. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2013 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
9. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
11. Wahl von Aufsichtsratsratsmitgliedern
Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Andreas Grosjean, Herr Rolf Birkert und Herr
Michael Strabo sind durch Beschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt Main gerichtlich
zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Ihre Bestellung dauert jeweils bis
zur nächsten Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG sowie Ziffer §
12.1 der Satzung der Gesellschaft aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
a) Herrn Andreas Grosjean, München, Vorstandsmitglied der Derobank AG,
b) Herrn Rolf Birkert, Frankfurt am Main, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG,
c) Herrn Hansjörg Plaggemars, Stuttgart, Vorstandsmitglied der Deutsche Balaton
AG,
zu Aufsichtsratsmitgliedern zu wählen für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das
vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschlie?Yt. Das Geschäftsjahr,
in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.
Herr Andreas Grosjean ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Abs. 5
AktG.
Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
Herr Andreas Grosjean übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Goldrooster AG, Berlin (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Accelero AG, München (Mitglied des Aufsichtsrats)
Herr Rolf Birkert übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
aus bei
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Kinghero AG, München, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der Kinghero
AG und der MISTRAL Media AG gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen
(Konzernmandate).
Herr Hansjörg Plaggemars übt weitere Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten aus bei
- Ultrasonic AG, Köln (Mitglied des Aufsichtsrats)
- ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Balaton Agro Invest AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Biofrontera AG, Leverkusen (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Carus Grundstücksgesellschaft Am Taubenfeld, Heidelberg (Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg (stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Eurohaus Frankfurt AG, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Deutsche Balaton Immobilien I AG, Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Strawtec Group AG, Heidelberg, Heidelberg (stellvertretender Vorsitzender des
Aufsichtsrats)
- Youbisheng Green Paper AG, Köln (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Herr Plaggemars ist darüber hinaus non-executive Director der Stellar Diamonds,
plc, London
Auf die Höchstzahl nach § 100 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AktG sind nach Kenntnis der
Gesellschaft fünf der vorgenannten Aufsichtsratssitze ohne die bei der
Ultrasonic AG, Biofrontera AG, Strawtec Group AG, Youbisheng Green Paper AG und
der Stellar Diamonds, plc, gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht anzurechnen
(Konzernmandate).
Es ist beabsichtigt, die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der
Einzelabstimmung durchzuführen.
12. Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Gemä?Y § 20 Absatz 1 der Satzung erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine
Vergütung, deren Höhe von der Hauptversammlung festgelegt wird.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschlie?Yen:
Die jährliche Vergütung des Aufsichtsrats wird wie folgt festgelegt:
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Nettovergütung in Höhe von
5.000,00 Euro, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von
5.000,00 Euro und der Vorsitzende des Aufsichtsrats in Höhe von 10.000,00 Euro.
13. Wahl des Abschlussprüfers für das laufende Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die MSW GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer für das laufende
Geschäftsjahr zu bestellen. Dieser wird auch die prüferische Durchsicht
unterjähriger Finanzberichte vornehmen, sofern diese erfolgen sollte.
14. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der
Einziehung sowie der vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten
und Satzungsänderung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschlie?Yen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 15.444.000,00 Euro, eingeteilt
in 15.444.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, wird um 13.899.600,00 Euro auf
1.544.400,00 Euro herabgesetzt. Die Herabsetzung des Grundkapitals erfolgt nach
den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung gemä?Y §§ 229 ff. AktG
und dient in voller Höhe dazu, Wertminderungen auszugleichen und sonstige (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 21, 2016 12:50 ET (16:50 GMT)DJ PTA-HV: Ming Le Sports AG: Einladung zur -2-Verluste zu decken. Die Herabsetzung des Grundkapitals wird in der Weise
durchgeführt, dass die Grundkapitalziffer herabgesetzt wird und sich dadurch
zwangsläufig der anteilige Betrag der einzelnen Stückaktie am Grundkapital
reduziert. Um den rechnerischen Mindestbetrag des anteiligen Betrags am
Grundkapital gemä?Y § 8 Abs. 3 Satz 3 AktG von 1,00 Euro pro Stückaktie nicht zu
unterschreiten, werden die Stückaktien im Verhältnis 10:1 (zehn zu eins)
zusammengelegt, d.h. je zehn der von der Gesellschaft ausgegebenen Stückaktien
werden zu einer Stückaktie zusammengelegt.
b) § 4 Absätze 1 und 2 der Satzung werden wie folgt geändert:
"4.1 Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.544.400,00 Euro.
4.2 Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.544.400 auf den Inhaber lautende Aktien
ohne Nennbetrag (Stückaktien)."
c) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Herabsetzung des Grundkapitals und ihrer Durchführung
festzusetzen.
15. Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals
Das unter vorstehendem Tagesordnungspunkt 14 auf 1.544.400,00 Euro herabgesetzte
Grundkapital der Gesellschaft soll um bis zu 1.544.400,00 Euro auf bis zu
3.088.800,00 Euro durch Bareinlagen erhöht werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschlie?Yen:
a) Das gemä?Y Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 14 auf 1.544.400,00 Euro
herabgesetzte Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen von
1.544.400,00 Euro um bis zu 1.544.400,00 Euro auf bis zu 3.088.800,00 Euro durch
Ausgabe von bis zu 1.544.400 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils
mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 Euro je Stückaktie, gegen
Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres
gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Ausgabebetrag von 1,00 Euro je Aktie
gegen Bareinlagen zum Bezug anzubieten. Den Aktionären wird das Bezugsrecht auf
die neuen Aktien entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital vor Durchführung der
zu Tagesordnungspunkt 14 zu beschlie?Yenden Kapitalherabsetzung gewährt, was
einem Verhältnis von 10:1 entspricht. Das Bezugsangebot erfolgt ohne
Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung.
Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet frühestens zwei Wochen nach
der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ist
ausgeschlossen.
c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können
ausschlie?Ylich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem
Bezugsrecht, soweit dieses besteht, Gebrauch gemacht haben und deren
ordnungsgemä?Y ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht,
das hei?Yt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die
maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien
entspricht dem 4,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein
angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder
eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des
Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im
Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb
weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismä?Yig auf Basis der im
?oberbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien
aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu
Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf
eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch
Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch
Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche neuen Aktien
gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten Aktien nicht ausgegeben. Ein
börsenmä?Yiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der
Gesellschaft nicht beantragt werden.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren
Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die
Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen. Dazu gehört auch die
Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre
geltenden Bezugsfrist Aktionäre über ihr Bezugsrecht hinaus die nicht
gezeichneten neuen Aktien mindestens zum beschlossenen Ausgabebetrag zeichnen
und beziehen können.
e) Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die ?"nderung der Fassung von § 4 Absätze 1
und 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu
beschlie?Yen.
f) Der Vorstand wird angewiesen, die Kapitalerhöhung mit der Ma?Ygabe anzumelden,
dass sie erst nach der unter Tagesordnungspunkt 14 vorgesehenen
Kapitalherabsetzung im Handelsregister eingetragen wird. Der Beschluss über die
Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der
Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 28. Januar 2017 in das Handelsregister
des für die Gesellschaft zuständigen Amtsgerichts eingetragen wird.
* * *
Teilnahme an der Hauptversammlung
Unterlagen
Diese Einladung, die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der
Einberufung, die Jahresabschlüsse 2013, 2014 und 2015, der Bericht des
Aufsichtsrats über die Geschäftsjahre 2013, 2014 und 2015 sowie der erläuternde
Bericht des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB sind ab dem Zeitpunkt
der Einberufung im Internet unter
http://www.minglesports.de/hauptversammlung.html zugänglich und liegen zur
Einsicht der Aktionäre aus und werden jedem Aktionär auf Verlangen unentgeltlich
und unverzüglich in Abschrift überlassen. Die genannten Unterlagen werden auch
in der Hauptversammlung ausliegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung
Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in
15.444.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 9.983
eigenen Aktien, aus denen keine Stimmrechte ausgeübt werden können.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts
Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Stimmrechte setzen
die Anmeldung der Aktionäre bei der Gesellschaft voraus. Die Anmeldung muss in
deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und der Gesellschaft in Textform
(§ 126b BGB) bis spätestens am Donnerstag, 21. Juli 2016, 24.00 Uhr, unter der
Adresse
Ming Le Sports AG
Frankfurter Stra?Ye 14b
61118 Bad Vilbel
oder per Telefax: +49 (0) 6101 5969527
oder per E-Mail unter: hv@minglesports.de
zugehen. Neben der Anmeldung ist ein Berechtigungsnachweis der Aktionäre zur
Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts erforderlich. Dazu ist ein in
Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden
Instituts über den Anteilsbesitz erforderlich. Der Nachweis muss in deutscher
oder englischer Sprache verfasst sein und sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung ("Nachweisstichtag" oder "Record Date"), also Donnerstag,
den 7. Juli 2016, 00.00 Uhr beziehen. Dieser Nachweis muss der Gesellschaft bis
spätestens Donnerstag, den 21. Juli 2016, 24.00 Uhr unter der zuvor genannten
Adresse, oder per Telefax oder E-Mail zugehen.
Bedeutung des Nachweisstichtags (Record Date)
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang
und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschlie?Ylich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräu?Yerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräu?Yerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang
des Stimmrechts ausschlie?Ylich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag ma?Ygeblich; d. h. Veräu?Yerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkung auf die Berechtigung zur Teilnahme und
auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien
besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und
stimmberechtigt.
Verfahren der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesem
Fall müssen sich die Aktionäre unter Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes
rechtzeitig anmelden.
Unterliegt die Vollmacht nicht dem Anwendungsbereich des § 135 AktG, also wenn
die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder
sonstigen Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG oder nach § 135 Abs. 10 AktG
in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG, gleichgestellten Personen oder
Vereinigungen erteilt wird und die Erteilung der Vollmacht auch nicht sonst dem (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 21, 2016 12:50 ET (16:50 GMT)Anwendungsbereich des § 135 AktG unterliegt, hat die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft in
Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann dadurch geführt werden, dass
der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Der Nachweis einer Vollmacht kann auch postalisch,
per Telefax oder per E-Mail an die Gesellschaft an die nachfolgend genannte
Adresse übermittelt werden:
Ming Le Sports AG
Frankfurter Stra?Ye 14b
61118 Bad Vilbel
oder per Telefax: +49 (0) 6101 5969527
oder per E-Mail unter: hv@minglesports.de
Vorstehender ?obermittlungsweg steht auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der
Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein
gesonderter Nachweis über die Erteilung der Bevollmächtigung erübrigt sich in
diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf dem
vorgenannten ?obermittlungsweg unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt
werden.
Ein Formular für die Erteilung einer Vollmacht wird den Aktionären nach der oben
beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt. Bevollmächtigt ein
Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen oder mehrere von
diesen zurückweisen.
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder
anderen, mit diesen gemä?Y den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten
Personen oder Institutionen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Bitte stimmen
Sie sich, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine
andere mit diesen gemä?Y den aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellte
Person oder Institution bevollmächtigen wollen, mit dieser über eine mögliche
Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Rechte der Aktionäre
Tagesordnungsergänzungsverlangen
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können nach § 122 Abs. 2
AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Verlangen von Aktionären auf Ergänzung der
Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG sind schriftlich an den Vorstand zu richten
und müssen der Gesellschaft bis Montag, den 27. Juni 2016, 24.00 Uhr zugehen.
Richten Sie entsprechende Verlangen ausschlie?Ylich an den Vorstand unter
folgender Adresse:
Ming Le Sports AG
Frankfurter Stra?Ye 14b
61118 Bad Vilbel
Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang
des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie
die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden
au?Yerdem unter der Internetadresse
http://www.minglesports.de/hauptversammlung.html bekannt gemacht und den
Aktionären mitgeteilt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge
von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie
Wahlvorschläge übersenden. Zugänglich zu machende Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein. Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von
Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschlie?Ylich zu richten an:
Ming Le Sports AG
Frankfurter Stra?Ye 14b
61118 Bad Vilbel
oder per Telefax: +49 (0) 6101 5969527
oder per E-Mail unter: hv@minglesports.de
Wir werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
einschlie?Ylich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender
Begründungen nach ihrem Eingang unter der Internetadresse
http://www.minglesports.de/hauptversammlung.html veröffentlichen. Dabei werden
die bis zum Mittwoch, den 13. Juli 2016, 24.00 Uhr bei der oben genannten
Adresse, bzw. per Telefax oder E-Mail eingehenden Gegenanträge und
Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt. Eventuelle
Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten
Internetadresse veröffentlicht.
Auskunftsrecht
Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung
vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemä?Yen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen
der Aussprache zu stellen. Die Auskunftspflicht des Vorstands eines
Mutterunternehmens (§ 290 Abs. 1, 2 HGB) in der Hauptversammlung, der der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht vorgelegt werden, erstreckt sich
auch auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.
Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
Den Aktionären sind die Informationen gemä?Y § 124a AktG im Internet unter
http://www. minglesports.de/hauptversammlung.html zugänglich.
Bad Vilbel, im Juni 2016
Ming Le Sports AG
- Der Vorstand -
(Ende)
Aussender: Ming Le Sports AG
Adresse: Frankfurter Stra?Ye 14b, 61118 Bad Vilbel
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Hsiao-Tze Tsai
Tel.: +49 6221 64924-12
E-Mail: info@minglesports.de
Website: www.minglesports.de
ISIN(s): DE000A1MBEG8 (Aktie)
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Düsseldorf; Freiverkehr
in Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1466527800178
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