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DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung

DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
DO & CO Aktiengesellschaft: 
 
2016-06-22 / 09:26 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. 
 
DO & CO Aktiengesellschaft 
Wien, FN 156765 m 
ISIN AT0000818802 
 
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
18. ordentlichen Hauptversammlung der 
DO & CO Aktiengesellschaft 
 
am Donnerstag, dem 21. Juli 2016, um 17.00 Uhr, im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower, 
1020 Wien, Untere Donaustraße 21. 
 
Tagesordnung 
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt 
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
Geschäftsjahr 2015/2016 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015/2016 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016/2017 
 
7. Wahlen in den Aufsichtsrat 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 30. Juni 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.doco.com zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
- Corporate-Governance-Bericht, 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
- Bericht des Aufsichtsrats, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2015/2016; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7, 
 
- Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 
 
2 AktG samt Lebenslauf, 
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
 
- vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die 
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass 
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses 
Verlangen in Schriftform spätestens am 30. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1110 Wien, 
Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben 
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen 
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals 
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung 
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich 
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Juli 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an 
+43 (1) 74 000-1089 oder an 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail 
investor.relations@doco.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, 
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl in den Aufsichtsrat tritt an die Stelle der Begründung die 
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses 
Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die 
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. 
 
Auskunftsrecht 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit 
sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen 
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor 
der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 
1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, Legal Department, Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail investor.relations@doco.com 
übermittelt werden. 
 
Anträge in der Hauptversammlung 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt 
der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die 
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat 
(Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, 
vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. Juli 2016 in der oben angeführten Weise der 
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre 
fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis 
einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. 
 
Informationen auf der Internetseite 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf 
der Internetseite der Gesellschaft www.doco.com zugänglich. 
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, 
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. Juli 2016 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am 
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18. Juli 2016 
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder DO & CO 
Aktiengesellschaft Boten Legal Department 
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk 
Dampfmühlgasse 5 
1110 Wien 
Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 59 
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem 
E-Mail anzuschließen ist 
Per SWIFT GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen 
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S., Askerocagi Cad. 
Süzer Plaza No:6 Kat:3 34367 Elmadag-Sisli / Istanbul, Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - 
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen 
Codes (BIC), 
 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und 
Registernummer bei juristischen Personen, 
 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000818802, 
 
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, 
 
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben 
genannten Nachweisstichtag 11. Juli 2016 beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. 
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, 
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt 
werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an 
eine der nachgenannten Adressen zugehen: 
Per Post oder DO & CO Aktiengesellschaft Boten Legal Department 
z.Hd. Frau Mag. Daniela Schrenk 
Dampfmühlgasse 5 
1110 Wien 
Per Telefax + 43 (0) 1 8900 500 59 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 22, 2016 03:26 ET (07:26 GMT)

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