DJ PTA-HV: Zumtobel Group AG: Einladung zur 40. ordentlichen HauptversammlungHauptversammlung gemä?Y § 107 Abs. 3 AktG
Dornbirn (pta028/23.06.2016/14:00) - Der Vorstand der Zumtobel Group AG (die
"Gesellschaft") lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Freitag, dem 22.
Juli 2016, um 10.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn) im Kulturhaus Dornbirn,
Grosser Saal, Rathausplatz 1, A-6850 Dornbirn, stattfindenden
40. ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. April 2016 mit dem
Lagebericht des Vorstandes, dem Corporate Governance-Bericht und dem Bericht des
Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2015/2016, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung sowie des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes zum
30. April 2016.
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2015/2016.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2015/2016.
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016/2017.
5. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht
sowie von Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr
2016/2017.
1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG)
Die gemä?Y § 108 Abs. 3 bis 5 AktG bereitzustellenden Unterlagen (Einberufung
gemä?Y § 106 AktG, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten bzw.
Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1, zu dem kein Beschluss zu fassen sein wird,
Jahresabschluss mit dem Lagebericht, Corporate Governance-Bericht,
Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung,
Bericht des Aufsichtsrats gemä?Y § 96 AktG, Formulare für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht) stehen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
ab 1. Juli 2016, zum Download auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft unter http://www.zumtobelgroup.com kostenlos zur Verfügung und
werden bei der Hauptversammlung aufliegen.
2. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der Zumtobel Group AG teilnehmen,
sofern sie am Nachweisstichtag, das ist am Ende des zehnten Tages vor der
Hauptversammlung, somit der 12. Juli 2016, um 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn)
, Aktionär der Zumtobel Group AG sind. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist
durch ?obermittlung einer vom depotführenden Kreditinstitut oder von einem
Effektenhändler mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellten
Depotbestätigung gemä?Y § 10a AktG nachzuweisen.
Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code);
2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;
3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000837307) des Aktionärs;
4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage
sein und bedarf der Textform. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 19. Juli
2016, bis 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn), wie folgt zugehen:
Per Fax: +43 (0) 1 890050067
oder
Per E-Mail: anmeldung.zumtobel@hauptversammlung.at (Anhang eingescannt als tif,
pdf, etc.)
oder
Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig für Zumtobel Group AG
Köppel 60
A- 8242 St. Lorenzen/Wechsel
oder
Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000837307 im Text
angeben)
Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (12. Juli 2016, 24:00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn))
beziehen. Die ?obermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die
Aktien nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.
3. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemä?Y §§ 109, 110 und 118 AktG (§ 106 Z
5 AktG)
Auf die Rechte der Aktionäre zur Beantragung von Tagesordnungspunkten gemä?Y §
109 AktG, zur ?obermittlung von Beschlussvorschlägen gemä?Y § 110 AktG sowie auf
das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemä?Y § 118 AktG wird hingewiesen.
Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit
mindestens drei Monaten Aktien in der Höhe von 5% des Grundkapitals halten, dass
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gegeben
werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der
Hauptversammlung, das ist der 1. Juli 2016, samt Nachweis der
Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die Zumtobel Group AG, Abteilung
Investor Relations, Schweizerstrasse 30, A-6850 Dornbirn, oder per E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur an investorrelations@zumtobelgroup.com
zugeht. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung vorgelegt werden.
Ein Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen Aktien in der Höhe von
1% des Grundkapitals halten, dass Beschlussvorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschlie?Yenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 13. Juli
2016, samt Nachweis der Aktionärseigenschaft per Telefax an +43 (0) 557250991125
oder per E-Mail an investorrelations@zumtobelgroup.com zugeht.
Weitergehende Informationen über diese Rechte, insbesondere, wie Anträge der
Gesellschaft übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, sind auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter http://www.zumtobelgroup.com
abrufbar.
Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung
Anträge (ausgenommen Vorschläge von Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat,
welche nur unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 110 AktG gestellt werden
können) stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung
hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zugeben, soweit sie zur sachgemä?Yen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen
einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung, sohin mindestens seit 15. Juli 2016, durchgehend
zugänglich war und diese Informationen bis zum Ablauf eines Monats nach der
Hauptversammlung, sohin mindestens bis zum 22. August 2016, auf der
Internetseite zugänglich bleiben. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht
vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft übermittelt werden, und
zwar per Telefax an +43 (0) 557250991125, per E-Mail an
investorrelations@zumtobelgroup.com oder per Post, adressiert an die Zumtobel
Group AG, Abteilung Investor Relations, Schweizerstrasse 30, A-6850 Dornbirn.
4. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, gemä?Y § 113 Abs. 1 AktG eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden
und ebenso wie ein allfälliger Widerruf der Vollmacht zeitgerecht vor der
Hauptversammlung entweder, spätestens bei der Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort, persönlich übergeben oder an den Investor Relations
Verantwortlichen der Gesellschaft, spätestens am 22. Juli 2016, 8.00 Uhr (MESZ,
Ortszeit Dornbirn) (einlangend), wie folgt übermittelt werden:
Per Fax: +43 (0) 1 890050067
oder
Per E-Mail: anmeldung.zumtobel@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht oder der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJune 23, 2016 08:00 ET (12:00 GMT)Widerruf der Vollmacht, beispielsweise als tif, pdf, etc. dem E-Mail
anzuschlie?Yen ist
oder
Per Post: HV-Veranstaltungsservice GmbH treuhändig für Zumtobel Group AG
Köppel 60
A- 8242 St. Lorenzen/Wechsel
Formulare zur Erteilung und zum Widerruf einer Vollmacht stehen zum Download
unter http://www.zumtobelgroup.com kostenlos zur Verfügung. Die Verwendung
dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf nicht
zwingend.
Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats
darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär
eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.Die vorstehenden Vorschriften über die
Erteilung der Vollmacht gelten sinngemä?Y auch für den Widerruf der Vollmacht.
Als besonderer Service steht Aktionären Herr Dr. Michael Knap vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung
in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit
einer direkten Kontaktaufnahme unter Tel: +43 (1) 8763343-30, Fax: +43 (1)
8763343-39, Mobil +43 (664) 2138740 bzw. E-Mail michael.knap@iva.or.at. Ein
entsprechendes Vollmachtsformular finden Sie im Internet unter
http://www.zumtobelgroup.com. Der Stimmrechtsvertreter wird bei der
Hauptversammlung anwesend sein.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter Punkt 2
"Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu
erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des AktG ist eine anonyme Teilnahme
als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig.
5. Gesamtanzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)
Gemä?Y § 106 Z 9 AktG iVm§ 83 Abs. 2 Z1 BörseG wird weiters bekanntgegeben, dass
die Gesellschaft 43.500.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und
jede Stückaktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält gegenwärtig 353.343
Stück eigene Aktien, die gemä?Y § 65 Abs. 5 AktG nicht zur Stimmrechtsausübung
berechtigt sind; unter Berücksichtigung dieser eigenen Aktien beträgt die
Gesamtzahl der Stimmrechte 43.146.657. Die in diesem Absatz genannten
Zahlenangaben wurden zum Stichtag 21. Juni 2016 erhoben und können bis zum
Zeitpunkt der Hauptversammlung noch ?"nderungen unterliegen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das
Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der
Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen
amtlichen Lichtbildausweis (z.B.: Reisepass oder Führerschein) zur
Identitätsfeststellung mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab
9.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Dornbirn).
Die Hauptversammlung ist das wesentlichste Organ einer Aktiengesellschaft, weil
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches Interesse
schätzen, und dass eine Teilnahme als Gast nur auf persönliche Einladung und
nach Absprache im Vorfeld mit der Abteilung Investor Relations unter Tel: +43 (0)
55725091125 möglich ist.
Dornbirn, im Juni 2016
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: Zumtobel Group AG
Adresse: Höchster Stra?Ye 8, 6850 Dornbirn
Land: ?-sterreich
Ansprechpartner: Harald Albrecht
Tel.: +43 5572 509-1125
E-Mail: harald.albrecht@zumtobelgroup.com
Website: www.zumtobelgroup.com
ISIN(s): AT0000837307 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien
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