(Im 4. Absatz. 3. Satz wurde die Währung berichtigt: 16 Milliarden Euro rpt Euro)
SAN FRANCISCO/WOLFSBURG (dpa-AFX) - Jetzt wird es zum ersten Mal
richtig teuer für Volkswagen
Zunächst richten sich die Blicke aber vor allem auf die USA. Wird der Termin zur Vorlage einer Lösung bei Breyer nicht eingehalten, könnte er einen Prozess eröffnen - das will VW unbedingt vermeiden. Anwälte, die Sammelklagen von Kunden vertreten, wollen möglichst viel Geld für ihre Mandanten herausholen. Nachdem der Konzern bereits im April eine Grundsatzeinigung mit den Klägern erzielt hatte und Breyer einen Fristaufschub gewährte, gehen Beobachter davon aus, dass die Dokumente für den Vergleich diesmal pünktlich eingereicht werden. Danach muss VW aber zunächst weiter bangen - erst am 26. Juli will Breyer verkünden, ob er der Einigung zustimmt.
Über die entscheidenden Details des Kompromisses kann vorerst nur spekuliert werden. Neue Gerüchte machten zuletzt die Runde: Die Finanz-Nachrichtenagentur Bloomberg hatte berichtet, VW könnte etwa 480 000 betroffenen VW-Kunden jeweils bis zu 7000 Dollar (6300 Euro) Entschädigung für ihre Autos mit Zwei-Liter-Motoren zahlen. Das "Wall Street Journal" nannte sogar Zahlungen von bis zu 10 000 Dollar in Einzelfällen. Zusätzlich werde VW Milliarden überweisen müssen, die der Umwelt zugute kommen sollen. Volkswagen selbst äußert sich bislang nicht zum Inhalt einer möglichen Einigung.
Insgesamt wird erwartet, dass die Kosten für den Vergleich in einer Größenordnung von mindestens zehn Milliarden Dollar liegen. Das würde auch zumindest grob zu den Rückstellungen passen, die Volkswagen in der Bilanz für 2015 vorgenommen hat. Vorerst wurden gut 16 Milliarden Euro für die Folgekosten der Abgas-Manipulationen zurückgelegt - dabei geht es aber nicht nur um die Probleme in den USA, weltweit sind elf Millionen Wagen betroffen. Möglich also, dass VW bei einem teureren Vergleich noch mehr Geld aufwenden müsste.
Solange jedoch unklar ist, wie viele vom Abgas-Skandal betroffene Dieselwagen VW in den USA zurückkaufen muss, lassen sich die Kosten schwer abschätzen. Hier dürfte die Entscheidung letztlich auch maßgeblich bei den geschädigten Kunden liegen. Als sicher gilt, dass nicht alle Autos in einen gesetzeskonformen Zustand umgerüstet werden können. Aus dem Schneider wäre VW mit dem Vergleich ohnehin nicht - jeder Kläger kann danach einzeln entscheiden, ob er das Angebot akzeptiert oder weiter den Rechtsweg beschreiten will. Auch weitere Strafen und Bußgelder von US-Behörden sind nicht auszuschließen.
Darüber hinaus gilt der Vergleich zunächst sowieso nicht für alle
betroffenen Fahrzeuge. Denn neben den 2,0-Liter-Dieseln sind da noch
gut 110 000 Drei-Liter-Autos, bei denen die Tochter Audi
Fest steht, dass es für VW sehr teuer wird. Bis klar ist, wie hoch die "Dieselgate"-Rechnung genau ausfällt, dürfte es allerdings noch dauern. Breyer wird sich beim nächsten Gerichtstermin am Donnerstag (30. Juni) zwar äußern - aber zunächst wohl eher allgemein./fri/hbr/she/jha/
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