von Markus Hinterberger, Euro am Sonntag Das Landgericht Bonn ließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs fallen. Die Ex-Vorstände des Billigstromanbieters müssen sich nun lediglich wegen Insolvenzverschleppung verantworten. Im Vorfeld gab es jede Menge Ermittlungspannen. Ganz ...Den vollständigen Artikel lesen ...