DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 21. Zwischenmeldung Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 2016-06-27 / 11:08 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 Erwerb eigener Aktien - 21. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 20. Juni 2016 bis einschließlich 26. Juni 2016 wurden insgesamt Stück 236.629 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben, dessen Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 2. Februar 2016 gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 2. Februar 2016 mitgeteilt wurde. Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 2. Februar 2016 bis einschließlich 26. Juni 2016 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf Stück 1.322.032 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgt durch eine von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra). Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir). München, 27. Juni 2016 Siemens Aktiengesellschaft Der Vorstand 2016-06-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Siemens Aktiengesellschaft Wittelsbacherplatz 2 80333 München Deutschland Internet: www.siemens.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service 474531 2016-06-27
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June 27, 2016 05:08 ET (09:08 GMT)