Aarau (ots) - Die Verhandlungen zwischen den Betreibern der
einheimischen Wasserkraftwerke und den Wasserzinskantonen über eine
einvernehmliche Neuregelung der Wasserzinse wurden ergebnislos
beendet. Die Wasserkraftproduzenten streben eine faire, aber
marktgerechte Entschädigung für die Nutzung der Ressource Wasser an.
Durch die aktuellen Marktverzerrungen hat die Wasserkraft derart an
Wert verloren, dass eine Entschädigung ohne Berücksichtigung der
Marktsituation derzeit nicht möglich ist. Bis zur Teilmarktöffnung
2008 wurde den Endverbrauchern ein fixer Wasserzins in Rechnung
gestellt. Angesichts des Preiszerfalls im Markt ist dies für
Wasserkraftproduzenten nicht mehr finanzierbar.
Seit mehr als 100 Jahren wird der Strom aus Wasserkraft mit
Wasserzinsen belastet. Damit werden die Kantone und teilweise die
Gemeinden dafür entschädigt, dass sie das Wasser zur Stromproduktion
zur Verfügung stellen. Die Betreiber der Wasserkraftwerke haben diese
Abgabe ihren Endverbrauchern jeweils in Rechnung gestellt. Die
Wasserzinse wurden im Laufe der Jahre immer wieder erhöht und alleine
seit 1997 verdoppelt. Kernargument hierfür war oft der vermeintlich
gestiegene Wert der Wasserkraft.
2008 wurde der Schweizer Strommarkt teilweise geöffnet. Immer mehr
Kunden, aber auch Stromlieferanten ohne eigene Kraftwerke beziehen
den Strom mittlerweile direkt oder indirekt im Ausland. Durch den
tiefen Strompreis an den Börsen gerät die Wasserkraft zusätzlich
unter Druck. Eine Weiterverrechnung der Wasserzinse an die
Endverbraucher wie vor der Teilmarktöffnung ist angesichts dieses
Marktumfelds für den grössten Teil der schweizerischen
Wasserkraftproduzenten de facto nicht mehr möglich. Das ist eine
völlig neue Voraussetzung für die Entschädigung der Ressource Wasser.
Parallel dazu hat sich die Rentabilität der heimischen
Stromproduktion wegen des Preiszerfalls am Markt in jüngster Zeit
dramatisch verschlechtert. Obwohl die Produktionskosten seit vielen
Jahren weitgehend unverändert sind, erwirtschaftet die Wasserkraft am
Markt nur noch rund die Hälfte ihrer früheren Einnahmen und steckt
damit tief in der Verlustzone. Damit sind die Wasserkraftproduzenten
nicht mehr in der Lage, zusätzlich Abgaben zu leisten. Vielmehr
verliert sie durch diese Abgaben - Wasserzinse machen rund 25 % der
Gestehungskosten aus - zusätzlich an internationaler
Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen, teilweise stark
subventionierten und politisch bevorteilten Technologien.
Die Branche war und ist weiterhin bereit, gemeinsam mit den
Wasserzinskantonen eine Lösung für eine faire, marktgerechte
Entschädigung der Ressource Wasser zu suchen. Ebenso soll diese
Lösung das Bedürfnis der Kantone, über voraussehbare Einnahmen
verfügen zu können, berücksichtigen. Ein zukünftiges Modell muss aber
sowohl der Teilmarktliberalisierung als auch den historisch tiefen
Strompreisen Rechnung tragen. Die Kraftwerksbetreiber sollen keine
Abgaben bezahlen müssen, die sie weder finanzieren noch
weiterverrechnen können.
Originaltext: VSE / AES
Digitale Medienmappe: http://www.presseportal.ch/de/nr/100003757
Medienmappe via RSS: http://www.presseportal.ch/de/rss/pm_100003757.rss2
Auskünfte:
Kontakt SWV: Roger Pfammatter, Geschäftsführer SWV, 056 222 50 69 /
079 800 34 62
Kontakt swisselectric: Beat Moser, Geschäftsführer swisselectric, 031
381 64 00
Kontakt VSE: Sandro Pfammatter, Mediensprecher VSE, 062 825 25 24 /
078 659 14 55
einheimischen Wasserkraftwerke und den Wasserzinskantonen über eine
einvernehmliche Neuregelung der Wasserzinse wurden ergebnislos
beendet. Die Wasserkraftproduzenten streben eine faire, aber
marktgerechte Entschädigung für die Nutzung der Ressource Wasser an.
Durch die aktuellen Marktverzerrungen hat die Wasserkraft derart an
Wert verloren, dass eine Entschädigung ohne Berücksichtigung der
Marktsituation derzeit nicht möglich ist. Bis zur Teilmarktöffnung
2008 wurde den Endverbrauchern ein fixer Wasserzins in Rechnung
gestellt. Angesichts des Preiszerfalls im Markt ist dies für
Wasserkraftproduzenten nicht mehr finanzierbar.
Seit mehr als 100 Jahren wird der Strom aus Wasserkraft mit
Wasserzinsen belastet. Damit werden die Kantone und teilweise die
Gemeinden dafür entschädigt, dass sie das Wasser zur Stromproduktion
zur Verfügung stellen. Die Betreiber der Wasserkraftwerke haben diese
Abgabe ihren Endverbrauchern jeweils in Rechnung gestellt. Die
Wasserzinse wurden im Laufe der Jahre immer wieder erhöht und alleine
seit 1997 verdoppelt. Kernargument hierfür war oft der vermeintlich
gestiegene Wert der Wasserkraft.
2008 wurde der Schweizer Strommarkt teilweise geöffnet. Immer mehr
Kunden, aber auch Stromlieferanten ohne eigene Kraftwerke beziehen
den Strom mittlerweile direkt oder indirekt im Ausland. Durch den
tiefen Strompreis an den Börsen gerät die Wasserkraft zusätzlich
unter Druck. Eine Weiterverrechnung der Wasserzinse an die
Endverbraucher wie vor der Teilmarktöffnung ist angesichts dieses
Marktumfelds für den grössten Teil der schweizerischen
Wasserkraftproduzenten de facto nicht mehr möglich. Das ist eine
völlig neue Voraussetzung für die Entschädigung der Ressource Wasser.
Parallel dazu hat sich die Rentabilität der heimischen
Stromproduktion wegen des Preiszerfalls am Markt in jüngster Zeit
dramatisch verschlechtert. Obwohl die Produktionskosten seit vielen
Jahren weitgehend unverändert sind, erwirtschaftet die Wasserkraft am
Markt nur noch rund die Hälfte ihrer früheren Einnahmen und steckt
damit tief in der Verlustzone. Damit sind die Wasserkraftproduzenten
nicht mehr in der Lage, zusätzlich Abgaben zu leisten. Vielmehr
verliert sie durch diese Abgaben - Wasserzinse machen rund 25 % der
Gestehungskosten aus - zusätzlich an internationaler
Konkurrenzfähigkeit gegenüber anderen, teilweise stark
subventionierten und politisch bevorteilten Technologien.
Die Branche war und ist weiterhin bereit, gemeinsam mit den
Wasserzinskantonen eine Lösung für eine faire, marktgerechte
Entschädigung der Ressource Wasser zu suchen. Ebenso soll diese
Lösung das Bedürfnis der Kantone, über voraussehbare Einnahmen
verfügen zu können, berücksichtigen. Ein zukünftiges Modell muss aber
sowohl der Teilmarktliberalisierung als auch den historisch tiefen
Strompreisen Rechnung tragen. Die Kraftwerksbetreiber sollen keine
Abgaben bezahlen müssen, die sie weder finanzieren noch
weiterverrechnen können.
Originaltext: VSE / AES
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