DJ PTA-News: Deutsche Balaton AG: Veröffentlichung der Befreiung zur Abgabe eines Pflichtangebots nach dem WpÜGUnternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (pta021/06.07.2016/20:02) - Bescheid der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht vom 4. Juli 2016 über eine Befreiung gemäß §
37 Abs. 1 und 2 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung
Zielgesellschaft: Youbisheng Green Paper AG, Köln (ISIN DE000A1KRLR0)
Frankfurter Straße 14b, 61118 Bad Vilbel
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 4. Juli
2016 den mit Schreiben vom 9. September 2015 gestellten Anträgen der nachfolgend
benannten Antragsteller auf Befreiung gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2
WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-AV von den Pflichten aus § 35 Abs.
1 Satz 1 und Abs. 2 WpÜG im Zusammenhang mit der beabsichtigten Sanierung
der Youbisheng Green Paper AG, Köln, stattgegeben:
1. Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg ( Antragstellerin zu 1)
2. VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg ( Antragstellerin zu 2)
3. DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg ( Antragstellerin
zu 3)
4. Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland ( Antragsteller zu 4)
zusammen im Folgenden auch die " Antragsteller".
Der Tenor und die wesentlichen Gründe für die mit Auflagen und unter
Widerrufsvorbehalten erteilte Befreiung werden nachfolgend wiedergegeben.
Der Tenor des Bescheids lautet wie folgt:
1. Die Antragsteller werden gemäß § 37 Abs. 1 und 2 WpÜG i. V. m. § 9
Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung jeweils für den Fall, dass sie in
Folge des Wirksamwerdens einer von der Hauptversammlung der Youbisheng Green
Paper AG, Köln, bis zum 30.09.2016 beschlossenen Kapitalerhöhung (nachfolgend
unter A.IV. näher beschrieben und definiert als Kapitalerhöhung I), die
Kontrolle über die Youbisheng Green Paper AG, Köln, erlangen sollten, von den
Pflichten, nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG die Kontrollerlangung zu
veröffentlichen, nach § 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG der Bundesanstalt eine
Angebotsunterlage zu übermitteln und nach §§ 35 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. 14 Abs. 2
Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit.
2. Dieser Befreiungsbescheid steht unter dem Vorbehalt, jeweils in folgenden
Fällen widerrufen werden zu können:
a) Ein Insolvenzplan, der im Wesentlichen dem von der Antragstellerin zu 1) mit
Schreiben vom 05.04.2016 übersandten Entwurf entspricht und insbesondere (i) im
gestaltenden Teil eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht (§ 186 Abs. 1 AktG)
vorsieht, die zu einer Erhöhung des Grundkapitals der Zielgesellschaft um
mindestens EUR 1.187.880,00 führt und (ii) den Gläubigern gemäß § 38 InsO
maximal EUR 5.000,00 zur garantierten Ausschüttung bereit stellt, wird nicht
spätestens bis zum 28.02.2017 nach § 253, § 254 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO)
rechtskräftig.
b) Die Antragstellerin zu 1) hat nicht im Rahmen einer Kapitalerhöhung nach
Ziffer 2 a) dieses Tenors ihr Bezugsrecht vollständig ausgeübt und darüber
hinaus auch alle neuen Aktien gezeichnet, die nicht von anderen Aktionären der
Youbisheng Green Paper AG, Köln, oder sonstigen Investoren bezogen wurden.
c) Die Durchführung einer Kapitalerhöhung nach Ziffer 2 a) dieses Tenors um
mindestens EUR 1.187.880,00 wurde nicht bis zum 28.07.2017 in das
Handelsregister der Youbisheng Green Paper AG, Köln, eingetragen.
d) Die Antragstellerin zu 1) beruft sich auf die Nachbesserungsklausel nach § 2
des am 16./23.03.2106 abgeschlossenen Vertrages über einen Forderungsverzicht
mit Nachbesserung zwischen der Antragstellerin zu 1) und Herrn Rechtsanwalt Dr.
Christoph Niering in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter über
das Vermögen der Youbisheng Green Paper AG, Köln.
e) Die Sanierungsmaßnahmen werden aus anderen Gründen nicht wie in einem
Insolvenzplan nach Ziffer 2 a) dieses Tenors vorgesehen, durchgeführt.
3. Die Befreiung steht unter folgenden Auflagen:
a) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
unverzüglich, spätestens bis zum 15.01.2017 nachzuweisen, dass sie durch die
Beteiligung an einer Barkapitalerhöhung der Youbisheng Green Paper AG, Köln, die
Kontrolle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG über diese Gesellschaft erlangt haben
(z.B. Vorlage von Depotkontenauszug und Handelsregisterauszug).
b) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
unverzüglich spätestens bis zum 15.03.2017 den Eintritt der Rechtskraft eines
Insolvenzplans gemäß Ziffer 2 a dieses Tenors durch Vorlage geeigneter
Unterlagen (z.B. Ausfertigung des Planbestätigungsbeschlusses mit
Rechtskraftvermerk) nachzuweisen.
c) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
unverzüglich spätestens bis zum 28.07.2017 durch Vorlage einer Kopie des
Zeichnungsscheins nachzuweisen, dass die Antragstellerin zu 1) im Rahmen einer
Kapitalerhöhung nach Ziffer 2 a) dieses Tenors ihr Bezugsrechts vollständig
ausgeübt und darüber hinaus auch alle neuen Aktien gezeichnet hat, die nicht von
anderen Aktionären der Youbisheng Green Paper AG, Köln, oder sonstigen
Investoren bezogen wurden.
d) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung gemäß Ziffer 2 a) des
Tenors durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug)
spätestens bis zum 28.07.2017 nachzuweisen.
e) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
unverzüglich spätestens bis zum 10.08.2017 den Bezug von Aktien der Youbisheng
Green Paper AG, Köln, nach Maßgabe von Ziffer 2 a) des Tenors durch die
Antragstellerin zu 1) unter Angabe der im Übrigen gehaltenen Aktien der
Youbisheng Green Paper AG, Köln, durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B.
Depotauszüge) nachzuweisen.
Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf den folgenden Gründen:
A. Sachverhalt
I. Zielgesellschaft
Zielgesellschaft ist die Youbisheng Green Paper AG, eine Aktiengesellschaft
deutschen Rechts mit Sitz Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Köln unter der Handelsregisternummer HRB 72130 (folgend " Zielgesellschaft").
Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt EUR 10.217.705,00. Nach der auf
der Homepage der Zielgesellschaft veröffentlichten Satzung ist es in 10.217.705
nennwertlose auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil
am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt. Die Aktien der
Zielgesellschaft sind unter der ISIN DE000A1KRLR0 zum Handel im regulierten
Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Laut Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 ist die Zielgesellschaft momentan
ohne operative Geschäftstätigkeit. Für das Geschäftsjahr 2015 liegen der
Zielgesellschaft keine Zahlen ihrer Tochtergesellschaften und somit auch keine
Konzernzahlen vor. Bis zum April 2014 wurde das operative Geschäft des
Youbisheng Konzerns von Tochtergesellschaften mit Sitz in der Volksrepublik
China (folgend " China") betrieben.
Laut Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014 war die Zielgesellschaft in diesem
Jahr als Holdinggesellschaft, ohne wesentliche eigene Geschäftstätigkeit tätig.
Ihre wesentlichen Erträge hat die Zielgesellschaft im Jahr 2014 aus einer 100
%igen Beteiligung an der Gui Xiang Industriy Co. Ltd., Hongkong, (im Folgenden "
HK-Holding") erwirtschaftet. Die HK-Holding ihrerseits ist zu 100 % an den
Gesellschaften Quanzhou Guige Paper Co. Ltd., Quanzhou City, Provinz Fujian,
China und der Hubei Guige Paper Co. Ltd, Huanggang City, Provinz Hubei, China,
(zusammen folgend die " operativen Gesellschaften") beteiligt. Die operativen
Gesellschaften waren im Jahr 2014 in der Papier und Verpackungsbranche tätig.
Mehrheitsgesellschafterin der Zielgesellschaft ist die Hong Kong Kai Yuan
International Holdings Limited, Wanchai, Hong Kong (folgend die "
Mehrheitsgesellschafterin"). Laut Stimmrechtsmitteilung vom 18.08.2011 hielt die
Mehrheitsgesellschafterin 9.049.000 Aktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht
einer Beteiligung von 88,56 % am Grundkapital und den Stimmrechten der
Zielgesellschaft. Die von der Mehrheitsgesellschafterin gehaltenen Stimmrechte
werden laut der Stimmrechtsmitteilung vom 18.08.2011 Herrn Haiming Huang, China,
gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Nach der Gründung der Zielgesellschaft bestand ihr Vorstand zunächst allein aus
Herr Haiming Huang. Laut Ad-Hoc-Meldung vom 01.08.2014 hat der Aufsichtsrat
der Zielgesellschaft mit Beschluss vom 31.07.2014 Herrn Haiming Huang aus
wichtigem Grund als Mitglied des Vorstands abberufen.
Mit Beschluss vom 07.11.2014 ernannte der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft
Herrn Rolf Birkert zum Vorstand der Zielgesellschaft. Herr Rolf Birkert ist
derzeit Alleinvorstand der Zielgesellschaft. Herr Rolf Birkert ist auch Mitglied
im Vorstand der Antragstellerin zu 1). Mit Beschluss vom 22.04.2015 bestellte
das Amtsgericht Köln Herrn Hansjörg Plaggemars und Herrn Gerrit Kaufhold zu
Mitgliedern des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft. Herr Hansjörg Plaggemars ist
ebenfalls Mitglied des Vorstands der Antragstellerin zu 1).
Seit dem Jahr 2014 ist die Antragstellerin zu 1) an der Zielgesellschaft
beteiligt. Derzeit hält die Antragstellerin zu 1) 469.021 Aktien der
Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Anteil von rund 4,59 % des Grundkapitals
und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJuly 06, 2016 14:02 ET (18:02 GMT)Neben der Mehrheitsgesellschafterin und der Antragstellerin zu 1) ist nach den
veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen noch die Yong Chang International
Holdings Limited, Tortola, British Virgin Islands, mit 442.000 (entspricht rund
4,33 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) mit mehr als 4 % der Stimmrechte
an der Zielgesellschaft beteiligt.
II. Antragsteller
Bei den Antragstellerinnen zu 1) bis 3) handelt es sich ebenfalls um
Aktiengesellschaften nach deutschem Recht. Sitz der Antragstellerinnen zu 1) bis
3) ist jeweils Heidelberg. Sie sind im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim
unter HRB 338172 (Antragstellerin zu 1)), HRB 337147 (Antragstellerin zu 2)) und
HRB 705381 (Antragstellerin zu 3)) eingetragen.
Das Grundkapital der Antragstellerin zu 1) beträgt EUR 11.640.424,00 und ist
eingeteilt in 11.640.424 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie. Die Aktien der
Antragstellerin zu 1) werden unter der ISIN DE0005508204 im Entry Standard der
Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Die Antragstellerin zu 2) hält
unmittelbar 6.636.950 Aktien der Antragstellerin zu 1). Dies entspricht einer
Beteiligung von rund 57,02 % der Stimmrechte der Antragstellerin zu 2).
Das Grundkapital der Antragstellerin zu 2) beträgt 50.000 EUR und ist in 50.000
Aktien mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1,00 eingeteilt. Alleinige
Aktionärin der Antragstellerin zu 2) ist die Antragstellerin zu 3).
Das Grundkapital der Antragstellerin zu 3) beträgt 52.000 EUR und ist in 26.000
Stückaktien eingeteilt. Hiervon hält der Antragsteller 94,5 %.
III. Gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Zielgesellschaft
Mit Schreiben vom 12.08.2014 hat der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft beantragt,
das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zielgesellschaft zu eröffnen.
Mit Beschluss vom 13.08.2014 hat das Amtsgericht Köln Rechtsanwalt Dr. Christoph
Nierig zum vorläufigen Insolvenzverwalter (folgend zusammen mit den für ihn
tätigen Personen der "vorläufige lnsolvenzverwalter") bestellt und zudem damit
beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein für die Zielgesellschaft
maßgeblicher Eröffnungsgrund gegeben ist.
In der Ad-Hoc-Mitteilung vom 15.12.2014 hat die Zielgesellschaft darauf
hingewiesen, dass sie bzw. der vorläufige Insolvenzverwalter bis zu diesem
Zeitpunkt mangels jedweder liquider finanzieller Mittel nicht in der Lage
gewesen sei, die eingegange Stimmrechtsmitteilung der Antragstellerin zu 1) vom
22.09.2014 zu veröffentlichen.
Im zuletzt veröffentlichten Jahresabschluss der Zielgesellschaft zum 31.12.2015
(folgend der " Jahresabschluss 2015") führt der Vorstand der Zielgesellschaft im
Lagebericht u.a. Folgendes aus:
"Für das Geschäftsjahr 2015 liegen der Youbisheng Green Paper AG keine Zahlen
der Tochtergesellschaften und somit auch keine Konzernzahlen vor. Es bestehen
auch erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Entwicklung sowie den tatsächlichen
Vermögensverhältnissen der operativen chinesischen Gesellschaften, der Quanzhou
Guige Paper Co. Ltd. mit Sitz in Quanzhou City, Provinz Fujian, China, und der
Hubei Guige Paper Co. Ltd. mit Sitz In Huanggang City in der Provinz Hubei,
China, von welchen das operative Geschäft des YoubishengKonzerns ausgeführt
wurde. Die chinesischen Gesellschaften sind rechtlich selbstständige Unternehmen,
an denen die Youbisheng Green Paper AG mehrheitlich indirekt über die
Tochtergesellschaft Gui Xiang Industry Co. Ltd mit Sitz in Hong Kong beteiligt
ist. Die Gui Xiang Industry Co. Ltd hat keine eigene operative
Geschäftstätigkeit, sondern fungiert als Zwischenholding, welche die Anteile an
den chinesischen Tochtergesellschaften hält. Die Entwicklung der Gesellschaft im
Geschäftsjahr 2015 war geprägt von einer sehr angespannten Liquiditätslage sowie
den Bemühungen, sich belastbare Informationen über die tatsächliche Finanz und
Liquiditätslage der Konzerngesellschaften zu verschaffen. Der Kontakt zum
ehemaligen Vorstandsvorsitzenden und letztlichen Großaktionär Herrn Haiming
Huang ist vollständig abgerissen. Der Aufsichtsrat wurde über 'die ungeklärte
Abwesenheit von Herrn Haiming Huang zuerst am 20. Juni 2014 unterrichtet. Der
Finanzvorstand, Herrn David Tsui, trat im Juli 2014 zurück, nachdem ihm von
Mitarbeitern der Zugang zum Betriebsgelände der Gesellschaften in China
verweigert wurde. Seitdem konnte eine Begutachtung der Buchhaltung der
chinesischen Gesellschaften der Youbisheng Green Paper AG nicht mehr erfolgen".
Zur Wirtschaftlichkeit führt der Vorstand der Zielgesellschaft im Lagebericht
des Jahresabschlusses 2015 weiter aus:
"Aufgrund dessen, dass die Youbisheng AG als Holdinggesellschaft keinen eigenen
Geschäftsbetrieb besitzt, ist und war sie abhängig von der Bezahlung der
Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Dividendenzahlungen der
operativen chinesischen Tochtergesellschaften, welche aufgrund der geschilderten
Ereignisse ausblieben. Dies hatte eine sehr angespannte Liquiditätslage der
Youbisheng AG zur Folge und die Unsicherheit über die tatsächlichen
Vermögensverhältnisse bei den Konzerngesellschaften in China führte dann zur
Überschuldung der Youbisheng AG, was im August 2014 zur
Insolvenzantragsstellung für die Gesellschaft führte."
Nach den Angaben im Jahresabschluss 2015 weist die Zielgesellschaft aufgrund
eines vorgetragenen Bilanzverlustes in Höhe von EUR 32.971.401,77 zum 31.12.2015
einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von EUR 1.205.175,84 aus.
Laut Jahresabschluss 2015 hat die Zielgesellschaft im Berichtszeitraum lediglich
sonstige betriebliche Erträge in Höhe von rund TEUR 515 durch die Ausbuchung von
Verbindlichkeiten und die Auflösung von Rückstellungen erwirtschaftet.
Umsatzerlöse konnte die Zielgesellschaft nicht erzielen. Die Zinserträge
betrugen EUR 2.853,00.
Die Passivseite der Bilanz der Zielgesellschaft zum 31.12.2015 weist neben
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 396.269,35
sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 712.089,81 aus. Demgegenüber stand
ein Aktivvermögen in Höhe von EUR 140.679,32.
Mit Schreiben vom. 05.10.2015 hat der vorläufige Insolvenzverwalter gegenüber
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (folgend die " BaFin")
Folgendes erklärt:
"Wenngleich die vom Insolvenzgericht Köln in Auftrag gegebene gutachterliche
Stellungnahme bislang noch nicht erstellt und eingereicht wurde, bestehen keine
Zweifel daran, dass die Youbsiheng Green Paper AG gegenwärtig und auch seit dem
Insolvenzantrag im vergangenen August 2014 zahlungsunfähig und damit
insolvenzreif ist. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist überdies davon auszugehen,
dass auch eine insolvenzrechtliche Überschuldung vorliegt. Dies vor dem
Hintergrund, dass auf Basis der im vergangenen Jahr erzielten Erkenntnisse nicht
davon ausgegangen werden kann, dass sich für die Konzerntöchter in Hongkong bzw.
mittelbar in China noch erhebliche Verwertungserlöse erzielen lassen."
IV. Sanierungskonzept der Antragsteller
Nach den Angaben der Antragsteller verfolgen sie mit ihren Sanierungsbemühungen
das Ziel, es der Zielgesellschaft zu ermöglichen, sich wieder als
Beteiligungsgesellschaft zu betätigen. Durch das der Zielgesellschaft im Rahmen
der Sanierung seitens der Antragstellerin zu 1) zugeführte Kapital werde die
Zielgesellschaft in die Lage versetzt, ihre neue Geschäftstätigkeit zu
finanzieren.
Die Antragstellerin zu 1) hat bereits vor Antragstellung Maßnahmen im
Hinblick auf eine Erhaltung und Sanierung der Zielgesellschaft ergriffen. So hat
die Antragstellerin zu 1) fällige Forderungen Dritter gegen die Zielgesellschaft
im Nennbetrag in Höhe von insgesamt EUR 410.916,20 erworben. Hiervon hat sie der
Zielgesellschaft durch Vereinbarung vom 16./23.03.2016 mit dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Forderungen in Höhe von EUR 379.182,87 erlassen. Die
Forderungen sollen zwar dann wieder auflegen, wenn die Zielgesellschaft sie aus
ihren künftigen Gewinnen oder ihrem sonstigen, die Schulden übersteigenden
Vermögen begleichen kann (folgend die " Besserungsabrede"). Die Antragsteller
sind allerdings der Ansicht, dass diese Regelung nicht zum Tragen kommt, wenn
der Insolvenzplan rechtskräftig wird.
Zudem hat die Antragstellerin zu 1) dem vorläufigen Insolvenzverwalter einen
Massekredit in Höhe von EUR 80.000,00 zur Verfügung gestellt.
Im Übrigen verfolgen die Antragsteller ein zweistufiges Sanierungskonzept.
Im Rahmen der ersten Stufe will sich die Antragstellerin zu 1) an einem von der
Zielgesellschaft geplanten Kapitalschnitt mit gleichzeitiger Kapitalerhöhung
beteiligen.
Laut Ad-Hoc-Mitteilung vom 19.08.2015 beabsichtigt die Zielgesellschaft, einer
Hauptversammlung die Herabsetzung des Grundkapitals und die gleichzeitige
Erhöhung des Grundkapitals vorzuschlagen (folgend " Kapitalschnitt" und "
Kapitalerhöhung I"). Durch den Kapitalschnitt soll das Grundkapital der
Zielgesellschaft auf rund EUR 1.000,00 herabgesetzt und sodann auf rund EUR 1,7
Mio. erhöht werden.
Die Antragstellerin zu 1) will im Rahmen der Kapitalerhöhung I lediglich ihr
Bezugsrecht ausüben. Hierdurch könnte die Antragstellerin zu 1) rund 78.000 neue
Aktien der Zielgesellschaft erwerben. Würde neben der Antragstellerin zu 1) kein
anderer Aktionär sein Bezugsrecht ausüben, würde die Antragstellerin zu 1) nach
der Durchführung der Kapitalerhöhung allerdings über 98,00 % des Grundkapitals (MORE TO FOLLOW) Dow Jones NewswiresJuly 06, 2016 14:02 ET (18:02 GMT)