Bad Marienberg - Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Westlotto-Verfahren aufzuheben und hat das Verfahren an das Oberlandesgericht zurückverwiesen, so die mybet Holding SE (ISIN DE000A0JRU67/ WKN A0JRU6) in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:Den vollständigen Artikel lesen ...