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HSH Nordbank
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Meinung weekly: Bankenrettung Italien: Bitte glaubwürdig und nervenschonend!

Nie wieder sollten Steuerzahler für die Rettung von Banken aufkommen. Das war die Motivation hinter der im Jahr 2014 von der EU-Kommission verabschiedeten Bankenabwicklungsrichtlinie. Kaum sechs Monate in Kraft, kommt es in Italien zur Nagelprobe: Angesichts von rund 370 Mrd. Euro fauler Kredite drohen einige italienische Banken beim Stresstest der Europäischen Bankenaufsicht, dessen Ergebnisse am 29.7. veröffentlicht werden, durchzufallen und Hilfe zu benötigen. Das Dilemma ist klar: Wendet man das neue Bankenabwicklungsregime an, bei dem die Gläubiger an den Verlusten der Banken beteiligt werden, könnte es einer neuen Bankenkrise kommen. Geht man hingegen den von Ministerpräsident Matteo Renzi vorgeschlagenen Weg und rekapitalisiert die Banken aus dem Staatssäckel - dabei geht es um rund 40 Mrd. Euro - müsste sich die EU-Kommission den Vorwurf gefallen lassen, mal wieder gegen die eigenen Regeln zu verstoßen. Das Vertrauen in eine funktionsfähige EU würde zusätzlich leiden. Was also tun?

Die strikte Anwendung der Bankenabwicklungsrichtlinie ist eigentlich eine gute Idee. Das neue Gesetz sieht vor, dass Aktionäre sowie die Gläubiger an den Verlusten von bis zu acht Prozent der Bilanzsumme beteiligt werden. Dabei würden zunächst die Inhaber von Nachrangtiteln und sodann die der erstrangig unbesicherten Anleihen (also normalen Bankschuldverschreibungen) sowie der Einlagen von über 100.000 Euro belastet. Üblicherweise sind in erster Linie institutionelle Investoren und sehr vermögende Kunden von dieser Regelung betroffen. Nicht so in Italien. Dort werden im Durchschnitt rund 30% aller Bankschuldverschreibungen (nachrangig und erstrangig) von Privatkunden gehalten. Sie sind davon ausgegangen, dass diese Anlagen so sicher sind wie normale Spareinlagen. Wird dieser Glaube nunmehr erschüttert, könnten die Kunden beginnen, die Depositen bei ihren Kreditinstituten aufzulösen. Eine Bankenpanik und Eurokrise 2.0 ist dann nicht mehr auszuschließen. Nun könnte man meinen, dass der ESM-Rettungsfonds, der seit neuestem für die direkte Rekapitalisierung von Banken verwendet werden kann, das Problem lösen kann. Jedoch sieht die Richtlinie auch hier vor: Erst wenn die Verlustbeteiligung der Aktionäre und Gläubiger nicht ausreicht, darf auf den ESM zurückgegriffen werden.

Ein möglicher Ausweg könnte sein, die Bankenabwicklungsrichtlinie anzuwenden, die Privatkunden jedoch staatlicherseits zu kompensieren. Diese Lösung bietet sich an, nachdem der Europäische Gerichtshof am Anfang der Woche festgestellt hat, dass ein Bail-in keine Voraussetzung für Staatshilfe sei, die EU-Kommission aber das letzte Wort habe. Angesichts der zahlreichen europäischen und globalen Unruheherde, die im Moment aktiv sind, muss eine nervenschonende Lösung die erste Wahl sein. Um das neue Regelwerk der Bankenabwicklung etwas weniger zu diskreditieren, sollte man jedoch die staatliche Kompensation auf beispielsweise 95 Prozent begrenzen. In Zukunft dürften dann weit weniger Bankanleihen in den Depots von ahnungslosen Privatkunden landen. Auf diese Weise dürften Italien und die EU vermeiden, bei nächster Gelegenheit erneut in ein Dilemma hineinzulaufen.


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© 2016 HSH Nordbank
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